Antwort auf kleine Anfrage nach §24 BezVG Fraktion Die Linke betr: Sachstand ehemaliges Hotel "Schweizer Hof"
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 4.11
Das ehemalige Hotel „Schweizer Hof“ in der Moorstraße 19 steht seit mittlerweile über 20 Jahren leer und befindet sich weiterhin in einem baulich und städtebaulich unbefriedigenden Zustand. Die Immobilie war wiederholt Gegenstand von Anfragen, Anträgen und Berichterstattungen in den bezirklichen Gremien.
Bereits 2015 wurde eine bauaufsichtliche Anordnung nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 HBauO zur Beseitigung von Müll und Plakatierungen erlassen (Drs. 21-0626). Darüber hinaus wurde in den Folgejahren wiederholt über rechtliche Handlungsmöglichkeiten der Bauaufsicht diskutiert. Das Bezirksamt führte hierzu mehrfach aus, dass Zwangsmaßnahmen nur theoretisch möglich seien, solange keine konkrete Gefährdung von der Immobilie ausgehe (Drs. 21-0547).
Im Jahr 2019 wurde eine Baugenehmigung zum Umbau und zur Aufstockung des Gebäudes erteilt (Drs. 21-0547). Eine Umsetzung der genehmigten Maßnahmen ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Zuletzt wurde im Mai 2023 seitens der Verwaltung ausgeführt, das Gebäude stelle keine Gefährdung dar. Ein Antrag, unter anderem mit Verweis auf § 76 HBauO, weitergehende Maßnahmen bis hin zum Abbruch zu prüfen, wurde basierend darauf von der Bezirksversammlung mehrheitlich abgelehnt (Drs. 21-3015).
Seit neustem wird aus der Nachbarschaft jedoch berichtet, dass das Gebäude augenscheinlich nicht ausreichend gesichert sei und ein Betreten durch Unbefugte ohne weiteres möglich ist. Vor dem Hintergrund der fortdauernden Nutzungsaufgabe, des jahrelangen Stillstands trotz erteilter Baugenehmigung sowie möglicher ordnungsrechtlicher Fragestellungen besteht weiterhin ein erhebliches öffentliches Interesse am aktuellen Sachstand, an der Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Vorgaben und an der tatsächlichen Sicherung des Gebäudes.
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gab es seit dem letzten Bericht zum Thema im Stadtentwicklungsausschuss Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen des Gebäudes?
2. Was ist der derzeitige Sachstand im Bezirksamt bezüglich des Gebäudes?
3. Wurden seit dem letzten Bericht Auflagen Seiten des Bezirksamts an den/die Eigentümer*in des Gebäudes gestellt?
3a. Wenn ja, wurden diese umgesetzt? Wenn sie nicht umgesetzt wurden, welche Sanktionen oder Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet? Bitte für jede Auflage einzeln angeben.
3b. Wenn keine Auflagen gestellt wurden, wieso nicht?
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gebäude nicht ausreichend gesichert ist und Unbefugte jederzeit ohne Hindernisse in das Gebäude gelangen können?
4a. Wenn das dem Bezirksamt bewusst ist, was genau wird getan um mögliche Gefahren durch unbefugtes Betreten (insbesondere von Kindern) zu verhindern?
5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es 2025 ein Gerichtsverfahren im Bezug auf das Gebäude gab?
5a. Wenn ja, welche Informationen hat das Bezirksamt hierzu?
5b. Wie ist das Verfahren ausgegangen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
13. März 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der DIE LINKE-Fraktion wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Das ehemalige Hotel „Schweizer Hof“ (Moorstraße 19) wurde zuletzt am 06.02.2023 in öffentlicher Sitzung im Stadtentwicklungsausschuss behandelt, wobei die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gemäß BauGB erläutert wurden. Dabei wurde festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt keine Eingriffsmöglichkeiten auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestanden. Der Antrag (Drs. 21-2253) wurde vom Ausschuss für erledigt erklärt. Seit dieser Befassung sind der Bezirksverwaltung weder neue Planungen bekannt geworden, noch gab es Anlass für ordnungsrechtliche Maßnahmen. Dieses Ergebnis wurde durch eine Ortsbesichtigung am 04.03.2026 bestätigt. Das Gebäude war zu diesem Zeitpunkt auf der Vorderseite geschlossen und das Grundstück auch auf der Rückseite nicht betretbar.
Dem Bezirksamt sind keine Änderungen im Eigentumsverhältnis bekannt. Dem Bezirksamt ist jedoch bekannt, dass ein Verkaufsangebot inseriert wurde.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
3a. Wenn ja, wurden diese umgesetzt? Wenn sie nicht umgesetzt wurden, welche Sanktionen oder Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet? Bitte für jede Auflage einzeln angeben.
Entfällt.
3b. Wenn keine Auflagen gestellt wurden, wieso nicht?
Siehe Vorbemerkung.
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gebäude nicht ausreichend gesichert ist und Unbefugte jederzeit ohne Hindernisse in das Gebäude gelangen können?
Siehe Vorbemerkung
4a. Wenn das dem Bezirksamt bewusst ist, was genau wird getan um mögliche Gefahren durch unbefugtes Betreten (insbesondere von Kindern) zu verhindern?
Siehe Vorbemerkung.
5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es 2025 ein Gerichtsverfahren im Bezug auf das Gebäude gab?
Ja.
5a. Wenn ja, welche Informationen hat das Bezirksamt hierzu?
Das Bezirksamt war in dem Verfahren der Beklagte, weil eine Baugenehmigung aus dem Jahre 2019 nicht verlängert werden konnte. Nach Zurückweisung der Klage ist die Genehmigung nunmehr zu Gunsten des Bezirksamtes rechtskräftig erloschen.
5b. Wie ist das Verfahren ausgegangen?
Siehe Antwort zu 5a.
Carstensen
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