Antrag CDU betr. Herstellung ordnungsgemäßer Zustände beim ehemaligen Hotel Schweizer Hof, Moorstraße
Seit vielen Jahren ist das leerstehende ehemalige Hotel Schweizer Hof in der Moorstraße für die Harburger Bevölkerung zu einem Ärgernis geworden. Eine positive Stadtentwicklung ist in diesem Bereich wegen des schäbigen Zustandes kaum möglich.
Unabhängig von konkreten Gefährdungsmaßnahmen, die ein Eingreifen der Verwaltung zulässig und erforderlich machen, besteht für die Bauaufsichtsbehörde gem. § 76 HBauO auch die Möglichkeit, die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände anzuordnen. Die Bestimmung nimmt dazu in Abs. 2 Ziff. 1 – 3 konkrete Mißstände, deren Abstellung verlangt werden kann.
Offenbar ist bisher in der Angelegenheit nicht nachhaltig vorgegangen worden. Anderenfalls hätte es nicht ständig zu Verzögerungen bei angekündigten Baumaßnahmen kommen können.
Die neuerlichen Ankündigungen des Eigentümers, dass mit einer gültigen Baugenehmigung versehene Gebäude am Immobilienmarkt als Hotel in günstiger Verkehrslage der Harburger Innenstadt anbieten zu wollen, lassen befürchten, dass erneut eine jahrelange Hängepartie entsteht.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss im Einzelnen und detailliert zu berichten, welche konkreten Maßnahmen sie im Zeitraum von 2010 bis 2020 getroffen hat, um ordnungsgemäße Zustände herzustellen und aus welchen Gründen dieses nicht erfolgreich war.
Dabei sollen alle ergangenen Bescheide jeweils mit dem Inhalt und den Daten im Einzelnen dargestellt werden.
Hamburg, am 05.03.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Michael Schaefer