Antrag CDU betr. Herstellung ordnungsgemäßer Zustände ehemaliges Hotel "Schweizer Hof"
Das ehemalige Hotel "Schweizer Hof" in der Moorstraße steht seit nahezu 20 Jahren leer und verfällt zusehends. Die Bezirksverwaltung musste in diesem Zeitraum zahlreich eingreifen, um Gefährdungen und sonstige Störungen zu beseitigen.
Es ist offenbar trotz vielfältiger Initiativen verschiedener Fraktionen in der Bezirksversammlung bisher nicht gelungen, eine dauerhafte positive Lösung zu erreichen. Dieses ist offenbar darauf zurückzuführen, dass der jeweilige Eigentümer immer wieder Bauanträge gestellt hat, die positiv beschieden worden sind. Tatsächlich ist jedoch keinerlei Umbau oder Sanierung erfolgt.
Die Verwaltung hat im Stadtentwicklungsausschuss dargestellt, dass sie trotz dieses Missstandes keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, der Beeinträchtigung des Stadtbildes an dieser zentralen Stelle entgegenwirken zu können.
Allerdings sieht die Hamburger Bauordnung in § 76 ausdrücklich die Eingriffsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde vor. Danach kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der Anlage anordnen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert ist und auf andere Weise rechtmäßige Zustände nicht hergestellt werden können. Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, so kann diese Nutzung untersagt werden.
Insbesondere kann angeordnet werden, dass verwahrloste oder verunstaltete Bauten oder Teile von ihnen ganz oder teilweise instandgesetzt werden, der Anstrich erneuert oder die Fassade gereinigt wird. Wenn eine Instandsetzung nicht möglich ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung der Anlage verlangen. Ferner kann im Falle endgültig nicht mehr genutzter Anlagen die Beseitigung verlangt werden. Dieses ist auch mit Durchsetzung von Zwangsmitteln möglich. Soweit ersichtlich, ist in der Vergangenheit trotz rechtlicher Schwierigkeiten im Bezirk Wandsbek aus vorstehenden Gründen auch der Abriss eines Gebäudes durchgesetzt worden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge zeitnah alle geeigneten rechtlichen Schritte einleiten, um das Ärgernis des seit Jahren verfallenden Gebäudes Moorstraße 19 zu beseitigen. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen der Hamburger Bauordnung durchzusetzen.
Ferner möge das Bezirksamt der Bezirksversammlung unverzüglich ein Konzept vorlegen, aus dem sich ersehen lässt, welche Art veränderter Bebauung und Nutzung im Einzelnen an dieser Stelle zukünftig möglich wäre.
Hamburg, am 09.02.2023