21-3636

Antrag CDU betr. Beseitigung von Missständen Moorstraße 19

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.02.2024
Sachverhalt

Das verfallende ehemalige Hotel "Schweizer Hof" in der Moorstraße 19 ist seit langem ein Schandfleck im Harburger Innenstadtbereich. Die rechtliche Handhabe des Bezirks gegenüber dem Eigentümer ist inhaltlich umstritten. In der Vergangenheit sind die unhaltbaren Zustände nicht behoben worden. 

Seit einiger Zeit hat sich dort auch noch Müll in nicht unerheblichem Maße angesammelt. Es handelt sich um ein Waschbecken, eine grosse Tischplatte, weitere Möbelteile und Umverpackungen. Der Müllhaufen reicht bis in den Eingangsbereich des Gebäudes. Offenbar will der Eigentümer den Müll nicht beseitigen oder hat kein Interesse an der Herstellung ordnungsgemäßer Zustände.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Das Bezirksamt möge den Eigentümer des Gebäudes unter Bezugnahme auf § 76 

Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung umgehend auffordern,
a) den Müll im Eingangsbereich innerhalb kurzer Frist zu entfernen.
b) Soweit dieses nicht geschehen sollte, möge das Bezirksamt den Müll auf Kosten des Eigentümers entfernen lassen.
c) Nach der Müllentsorgung möge der Eingangsbereich des Gebäudes ggf. so verschlossen werden, dass ein Abladen von Müll nicht mehr möglich ist.

 

Hamburg, am 12.02.2024