22-0894.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Aktueller Sachstand: Grüner Pfeil für den Radverkehr

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

In Drs. 21-3650 bat die Bezirksversammlung Harburg die Verkehrsdirektion um eine prioritäre Prüfung von 29 signalisierten Knotenpunkten bzgl. einer möglichen Anordnung des neuen Verkehrszeichens 721 (Grüner Pfeil für den Radverkehr). In ihrer Antwort teilte die Verkehrsdirektion mit (Drs. 21-3650.01), dass diese Prüfung erfolgen soll und einzelfallbezogene Anordnungen der Bezirksversammlung über etablierte Geschäftsprozesse mitgeteilt werden. Bis heute ist den Mitgliedern des Ausschusses für Mobilität und Inneres keine entsprechende Information zugeleitet worden.

Zu dem genannten Sachverhalt fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie ist der Sachstand zu den versprochenen Prüfungen zur Anordnung von VZ 721 an den in Drs. 21-3650 genannten Knotenpunkten?

2. Falls es zu Verzögerungen gekommen ist, was sind die Gründe hierfür?

3. Welche Knotenpunkte wurden bereits geprüft?

4. An welchen Knotenpunkten und dort jeweils an welchen Knotenpunktarmen konnte VZ 721 angeordnet werden?

5. Bitte auch alle negativen Prüfungsergebnisse der jeweiligen Knotenpunktarme auflisten und jeweils den ausschlaggebenden Hinderungsgrund angeben (z.B. Verweis auf konkreten, einschlägigen Punkt der HRVV bzw. VwV-StVO).

6. Wir erkennen an, dass die nachträgliche Prüfung bestehender Knotenpunkte (außerhalb von Umbauten) im gesamten Stadtgebiet sehr ressourcenintensiv ist. Es gibt wahrscheinlich auch aus anderen Bezirken viele Anfragen und Prüfungswünsche zu diesem Thema. Die Anordnung von VZ 721 ist im Hamburg einzig der zentralen Straßenverkehrsbehörde in der Verkehrsdirektion überlassen. Mit welchem Verfahren stellt die Verkehrsdirektion sicher, dass alle Hamburger Bezirke gleichberechtigt Prüfungskontingente erhalten?

7. Weiterhin bitten wir um Übersendung einer Übersicht über die Anzahl an angeordneten VZ 721 im Bezirk Harburg im Vergleich zu den anderen Bezirken.

8. Bis wann wird nach heutigem Kenntnisstand voraussichtlich die Überprüfung der 29 Knotenpunkte abgeschlossen sein?



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende


1. Oktober 2025

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt im Auftrag der Behörde für Inneres und Sport
zu der o.g. Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-0894, wie folgt Stellung:


Vorbemerkung;

Das VZ 721 ist ein Verkehrszeichen im Sinne des § 39 StVO.

Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel: § 37 Straßenverkehrs-Ordnung – Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721), werden die Vorgaben der VwV-StVO zur Anordnung des Zeichens 721 wiedergegeben und zur Ermessensausübung konkretisiert. Dadurch werden Auslegungsschwierigkeiten vermieden und eine einheitliche Anwendung gewährleistet.

Im Sinne der vorgenannten HRVV wird die Einführbarkeit des VZ 721 von der VD 52 sukzessive geprüft.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Drucksache der Bezirksversammlung Harburg erfolgt durch die VD 52 eine Prüfung der benannten Knotenpunkte im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.

Zu Punkt 1:

Eine Vorprüfung der in der Drucksache aufgeführten 29 Knoten auf eine mögliche Anordnung des VZ 721 hat stattgefunden.

Zu Punkt 2:

Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel: § 37 Straßenverkehrs-Ordnung – Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721), werden die Vorgaben der VwV-StVO zur Anordnung des Zeichens 721 wiedergegeben und zur Ermessensausübung konkretisiert.


‚Im Sinne der vorgenannten HRVV wird die Einführbarkeit des VZ 721 von der VD 52 im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sukzessive geprüft.

Die nachträgliche Prüfung bestehender Knotenpunkte ist sehr ressourcenintensiv, da diese regelmäßig vor Ort erfolgen muss. Hierdurch kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen.

Zu Punkt 3, 4 und 5:

Eine abschließende Bewertung erfolgt im Sachbereich Lichtsignalanlagen (LSA) der Verkehrsdirektion. Diese ist dort noch nicht abgeschlossen. Die Anordnung der VZ 721 wird sukzessive erfolgen. Zum Prüfungsergebnis und Stand der Umsetzung siehe Liste in der Anlage.


Zu Punkt 6:

Ein Verfahren, das sicherstellt, dass alle Hamburger Bezirke gleichberechtigt Prüfungskontingente erhalten, ist innerhalb der Verkehrsdirektion nicht existent.

Zu Punkt 7:

Eine Erhebung im Sinne der Anfrage wird in der Verkehrsdirektion nicht geführt.

Zu Punkt 8:

Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Prüfungsprozess der 29 Knotenpunkte abgeschlossen sein wird, kann von Seiten der Verkehrsdirektion nicht benannt werden.

Derzeit liegen der VD 52 noch weitere Anträge vor, die ebenfalls sukzessive auf die rechtlich einwandfreie Durchführbarkeit geprüft werden.

Die hier infragestehenden positiv beschiedenen Knotenpunkte, befinden sich nun in der Anordnungsphase in Bearbeitung bei dem in der VD 5 zuständigen Sachbearbeiter.

Die Anbringung des VZ nach erfolgter Anordnung obliegt nicht der Straßenverkehrsbehörde, sondern dem jeweiligen Bezirk, welcher wiederum Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA) damit beauftragt.

Eine Rückmeldung über das Prüfergebnis erfolgt gegenüber dem Antragsteller in der Regel nicht. Die Bezirke bekommen mittels der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung und der Bitte um Anbringung des VZ 721 von der Maßnahme Kenntnis.




gez. Böhm

f.d.R. Leptien

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