22-0793

Grünpfeil für Radfahrende (Vz. 721) in Hamburg-Nord – Nachfragen zur Anfrage vom 15.1.25 / Drs. 22-0648 Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Wir danken für die Antwort auf die Anfrage zum Grünpfeil für Radfahrende (Drs. 22-0648, [1]).

Die oftmals gewählte Form der Beurteilung der von uns abgefragten Einsatzmöglichkeiten

Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.“

ist jedoch zu allgemein gehalten, um die Gründe nachvollziehen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:

  1. Welche konkreten Hinderungsgründe verbergen sich jeweils hinter der Formulierung Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.“, die in Drs. 22-0648r insgesamt sieben der elf angefragten Knotenpunkte vewendet wurde? Bitte für jeden der Orte einzeln aufführen, sonfern sich die Gründe unterscheiden.
  1. Wo und in welchen Paragraphen finden sich die in der Antwort genannten Bedingungen zur Anforderung des Grünpfeils für Radfahrende in VwV-StVO und HRVV?
    Bitte Link angeben und Paragraphen nennen.

Bezirksabgeordneten Katharina Fischer-Zernin, Marcel Bulawa, Daniela Clément, Simone Dornia, Sidney Gregor-Wielan, Nadja Grichisch, Katrin Hofmann, Timo B. Kranz, Azra ltür, Isabel Permien, Angelina Platz, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Thorsten Schmidt, Nergis Zarifi

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014807

Anhänge

Keine

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