Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Grüner Pfeil für Radfahrende
Inzwischen gibt es die Möglichkeit, den "Grünen Pfeil" für Fahrräder an geeigneten Kreuzungen in Hamburg aufzustellen - die ersten Schilder stehen bereits.
In Harburg ist somit zu prüfen, an welchen Kreuzungen solche fahrradfreundlichen Hilfen angebracht werden können.
Die regionale Verkehrsbehörde sollte prüfen, wo in Harburg/Süderelbe die fahrradfreundlichen Verkehrsschilder "Grüner Pfeil" angebracht erscheinen.
Der Vorsitzende der BV bittet PK 46/PK47 um Prüfung, an welchen Kreuzungen die nun zulässigen Verkehrsschilder "Grüner Pfeil für Radfahrer" im Bezirk Harburg aufgestellt werden können.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
17.11.2023
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen aus § 37 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 37 Absatz 2 zu den Nummern 1 und 2 XII. ist in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Ver-kehrszeichen (HRVV), Kapitel: § 37 - Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) vom 18.07.2022 geregelt.
Bei Um- und Neuplanungen von Knotenbereichen ist der Einsatz des VZ 721 stets zu prüfen.
Eine Prüfung erfolgt am Einzelfall und wird nach den Kriterien der VwV-StVO und der vorgenannten HRVV vorgenommen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Ge-wässer (LSBG).
Eine umfangreichere Prüfung zur Anordnung des VZ 721 orientiert sich aufgrund der Vielzahl der Knotenpunkte im Bezirk Harburg an den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Die Verkehrsdirektion wird in diesem Rahmen den sich aus der vorgenannten HRVV ergebenden Vorgaben gerecht und unterstützt fortwährend die Optimierung des Verkehrsraumes.
Rainer Großer
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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