Grünpfeil für Radfahrende (Vz. 721) in Hamburg-Nord Anfrage gem. § 27 BezVG
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich am 19.12.2023 mit dem Thema „Grüner Pfeil für Radfahrende in Hamburg-Nord“, einem gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD-Fraktion befasst (Drs. 21-4982, [1] und diesen beschlossen.
Der Grünpfeil soll demzufolge an verschiedenen Kreuzungen und Einmündungen in Hamburg geprüft werden, darunter Wiesendamm, Jarrestraße, Erdkampsweg, Alsterkrugchaussee und Langenhorner Chaussee.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht seit 2020 das Rechtsabbiegen für Radfahrende trotz Rotlicht, was durch das Schild mit dem Grünpfeil signalisiert wird. Dies soll Wartezeiten minimieren und den Radverkehr fördern, ohne bauliche Änderungen vornehmen zu müssen.
Die Behörde für Inneres und Sport teilte im März 2024 mit, sie habe den Prüfauftrag an die zuständige Verkehrsdirektion der Polizei weitergeleitet (Drs 21-4982.1.1, [2]).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:
Die VD 52 nimmt zu den Fragen nachfolgend Stellung. Auf die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 52 (VD 52) zur im Bezug genannten Drucksache 21-4982.1 wird hierzu verwiesen. Diese hat weiterhin Gültigkeit.
Die genannten Örtlichkeiten wurden hinsichtlich der Voraussetzungen der sich aus der Straßen- Verkehrsordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßen- Verkehrsordnung (VwV-StVO) sowie den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Ver-kehrseinrichtungen (HRVV) ergebenden Voraussetzungen geprüft.
a) Wiesendamm
- Kreuzung mit der Hufnerstraße (alle geeigneten Fahrtrichtungen)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
- Kreuzung mit dem Borgweg (alle geeigneten Fahrtrichtungen)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
- Einmündung in die Barmbeker Straße (Fahrtrichtung Winterhuder Marktplatz)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich
a) Jarrestraße
- Einmündung mit der Saarlandstraße (beide Fahrtrichtungen)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
- Einmündung in die Barmbeker Straße (Fahrtrichtung Winterhuder Marktplatz)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
b) Erdkampsweg
Kreuzung Wacholderweg (Veloroute!)
Gemäß VwV-StVO und HRVV möglich, Anordnung in Vorbereitung.
- Kreuzung Hummelsbütteler Landstraße (Veloroute!)
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
c) Alsterkrugchaussee
- Kreuzung Preetzer Straße / Schlehdornweg
Gemäß VwV-StVO und HRVV in der Alsterkrugchaussee/ Schlehdornweg möglich, Anordnung in Vorbereitung.
- Kreuzung Hornkamp / Etzestraße
Gemäß VwV-StVO und HRVV in der Alsterkrugchaussee/ Etzestraße möglich, Anordnung in Vorbereitung.
- Kreuzung Ratsmühlendamm
Gemäß VwV-StVO und HRVV in der Alsterkrugchaussee/ Ratsmühlendamm möglich, Anord- nung in Vorbereitung.
d) Langenhorner Chaussee
- Kreuzung Henny-Schütz-Allee
Gemäß VwV-StVO und HRVV nicht möglich.
Eine Prüfung durch die Verkehrsdirektion ist bereits erfolgt. Siehe hierzu Antwort zu Frage Nr. 1.
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der VD 52 nicht geführt.
Siehe zudem Antwort zu Frage 4.
Im Falle einer positiven Prüfung wird das VZ 721 durch die VD 52 straßenverkehrsbehördlich angeordnet und die Anordnung zur Umsetzung an den zuständigen Straßenbaulastträger über- mittelt. Die erfolgte Montage wird leider häufig nicht oder nicht immer zeitnah zurückgemeldet, so dass ist eine valide Beantwortung dieser Frage durch die VD 52 nicht möglich ist.
Siehe Antwort zu Frage 3.
Neben den in Rede stehenden Knoten aus der Drucksache 21-4982.1 werden der VD 52 wieder- kehrend weitere Örtlichkeiten auch von anderen Stellen zwecks Prüfung des VZ 721 vorgeschlagen. Daher fluktuiert die Anzahl der zu prüfenden Örtlichkeiten fortlaufend. Diese werden im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der internen Prioritätensetzung kontinuierlich bearbeitet.
Bezirksabgeordnete Katharina Fischer-Zernin, Marcel Bulawa, Daniela Clément, Simone Dornia, Sidney Gregor-Wielan, Nadja Grichisch, Katrin Hofmann, Timo B. Kranz, Azra Kültür, Isabel Permien, Angelina Platz, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Thorsten Schmidt, Nergis Zarifi
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013532
[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013789
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.