Grüner Pfeil für Radfahrende in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Letzte Beratung: 03.04.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 19.12.2023 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und mehrheitlich, bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE-Fraktion folgender Beschlussempfehlung zugestimmt:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich gegenüber den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür ein, dass der Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr (Verkehrszeichen 721) für folgende Straßen geprüft wird:
a) Wiesendamm
- Kreuzung mit der Hufnerstraße (alle geeigneten Fahrtrichtungen)
- Kreuzung mit dem Borgweg (alle geeigneten Fahrtrichtungen)
- Einmündung in die Barmbeker Straße (Fahrtrichtung Winterhuder Marktplatz)
b) Jarrestraße
- Einmündung mit der Saarlandstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Einmündung in die Barmbeker Straße (Fahrtrichtung Winterhuder Marktplatz)
c) Erdkampsweg
- Kreuzung Wacholderweg (Veloroute!)
- Kreuzung Hummelsbütteler Landstraße (Veloroute!)
d) Alsterkrugchaussee
- Kreuzung Preetzer Straße / Schleedornweg
- Kreuzung Hornkamp / Etzestraße
- Kreuzung Ratsmühlendamm
e) Langenhorner Chaussee
- Kreuzung Henny-Schütz-Allee
Zur Begründung:
Die Straßenverkehrsordnung sieht seit 2020 die Möglichkeit vor, Radfahrende auf der Fahrbahn (z.B. auch auf Schutzstreifen) trotz Rotlicht einer Lichtsignalanlage das Rechtsabbiegen durch den „Grünpfeil für Radverkehr“ (Verkehrszeichen 721) zu ermöglichen [1]. Beim Abbiegen ist dabei besonders auf die Sicherheit derjenigen zu achten, deren Lauf- bzw. Fahrtrichtung Grün zeigt. Ein Stopp an der Haltelinie vor dem Abbiegen ist vorgeschrieben und wird in Hamburg zusätzlich durch ein entsprechendes Schild angemahnt.
Der Grüne Pfeil für den Radverkehr kann einen positiven sowie vor allem kostengünstigen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs leisten: So lassen sich einerseits Wartezeiten, die als unnötig empfunden werden, minimieren, während andererseits keine großflächigen baulichen Änderungen zur Anordnung notwendig sind.
Leider hat es in Hamburg lange gedauert, bis das Verkehrszeichen 721 in die „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen [2]“, die für die Anordnung des Verkehrszeichens in ganz Hamburg maßgeblich sind, aufgenommen wurde.
Obwohl bei allen Neuplanungen und Umbauten eine Prüfung auf den Einsatz des Verkehrszeichens vorgeschrieben ist, wurde es bisher nur äußerst selten angeordnet. Damit sich die Verkehrsteilnehmenden an das Verkehrszeichen leichter gewöhnen können, ist es daher sinnvoll, wenn auch für ausgewählte Bestandskreuzungen und -Einmündungen ein Einsatz geprüft wird.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Behörde für Inneres und Sport leitet den Prüfauftrag bzgl. des Einsatzes des Grünpfeils für den Radverkehr (Verkehrszeichen 721) an die zuständige Verkehrsdirektion der Polizei weiter.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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