Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN Fraktion betr. Einrichtung von Tempo 30-Zonen erneut prüfen
Letzte Beratung: 13.02.2020 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 3
Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 20-1901 regt die Verwaltung eine erneute Überprüfung der Einrichtung von Tempo 30-Zonen an, die die Bezirksversammlung in den Jahren 2011-2013 abgelehnt hat, bzw. die aufgrund damals fehlender Voraussetzungen von der Polizei abgelehnt wurden.
Nach Auskunft der Verwaltung wurden in den Jahren 2011, 2012, 2015 und 2016 keine Tempo 30-Zonen im Bezirksamtsbereich eingerichtet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrspolitik des Hamburger Senates und gewandelter Bereitschaft zur Temporeduzierung außerhalb des Durchgangsverkehrs in weiten Kreisen der Gesellschaft ist eine erneute Befassung in den Gremien des Bezirkes sinnvoll.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die in der Antwort zur Anfrage 20-1901 unter Ziffer 2 aufgeführten Straßen (Bissingstraße, Haakestraße, Sinstorfer Weg, u.a.) werden von der Verwaltung erneut überprüft hinsichtlich der Voraussetzungen der Einrichtung von Tempo 30-Zonen und bei positivem Ausgang der Überprüfung erneut vorgeschlagen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, das Straßennetz im Bezirksamtsbereich daraufhin zu überprüfen, in welchen Straßen die Einrichtung von Tempo 30-Zonen einen Sicherheits- und Komfortgewinn für andere VerkehrsteilnehmerInnen bedeutet, der die Verlangsamung des Verkehrs überwiegt. Die neuen Regelungen der Regierungsverordnung aus dem September 2016 sind dabei zu berücksichtigen. U. a. sollen die Straßen Langenbeker Weg, Ernst-Bergeest-Weg, Heimfelder Straße, Friedhofstraße, Eißendorfer Pferdeweg in die Prüfung einbezogen werden.
3. Die Ergebnisse der Überprüfung nach Ziffer 2 soll bis Ende 2017 im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr dargestellt werden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
10.12.2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 20-1993) wie folgt Stellung:
zu 1.: Für Bissingstraße und Haakestraße hat das PK Umbaumaßnahmen gefordert, bevor dort Tempo 30 angeordnet werden kann. Der Sinstorfer Weg ist bereits mit Tempo 30 ausgeschildert.
zu 2.: Diese Frage muss von der BIS beantwortet werden.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind hinsichtlich einer Reduzierung der Geschwindigkeit vor Schulen und Kitas berücksichtigt.
gez. Fredenhagen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) antwortet zu Frage 2. wie folgt:
Eine Überprüfung des gesamten Straßennetzes im Bezirksamtsbereich bezüglich der Ausweitung von Tempo-30-Zonen ist seitens der BWVI nicht geplant.
Sofern seitens des Bezirksamtes Vorschläge für mögliche weitere Tempo-30-Zonen geäußert werden, wird die BWVI eine Prüfung veranlassen.
Hauptverkehrsstraßen sind aufgrund Ihrer besonderen Funktion von der Einführung einer Verkehrsberuhigung ausgeschlossen. Das Hauptverkehrsstraßennetz ist für die Abwicklung des übergeordneten Verkehrs mit Stadtteilverbindungsfunktion auf leistungsfähige Straßen ausgebaut. Es bildet das Rückgrat für eine zuverlässige Abwicklung des Kfz-Verkehrs, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs und des straßengebundenen ÖPNV. Vor diesem Hintergrund sind die Straßen Langenbeker Weg, Ernst-Bergeest-Weg und Friedhofstraße von der Einrichtung einer Tempo-30-Zone ausgenommen.
Die Heimfelder Straße und der Eißendorfer Pferdeweg wurden bereits mit negativem Ergebnis auf die Eignung zur Einführung einer Verkehrsberuhigung überprüft (siehe Drucksachen 20-2987 und 20-0946).
08.01.2020 gez. Heimath
f.d.R. Wyzinski
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.