Der Vorsitzende schlägt vor die TOPs 4, 6.13 und 6.5 vorzuziehen.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Es liegen keine Fragen vor.
Die Niederschrift vom 19.09.2022 wird einstimmig genehmigt.
Frau Hepp vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) stellt die Planung für das Bewohnerparken Uhlenhorst-Hohenfelde vor.
Im März 2022 sei eine Kennzeichenerhebung durchgeführt worden. Im Sommer 2022 habe eine Umfrage stattgefunden. Alle Personen über 18 Jahren konnten an dieser Umfrage teilnehmen. Insgesamt haben 5718 Personen teilgenommen. Der Altersschwerpunkt der Teilnehmenden habe zwischen 30 und 50 sowie zwischen 50 und 65 Jahren gelegen. Die Parkort-Schwerpunkte der Teilnehmenden seien die Klaus-Groth-Straße, die Ifflandstraße, der Hofweg und die Zimmerstraße. In der Umfrage sei das Bewohnerparken von den Teilnehmenden bewertet worden. Die Noten 1 bis 3 seien von 58% vergeben worden, die Noten 5 und 6 von 37%. Dies werde seitens des LBV als Zustimmung bewertet. Die Planung sei in der Klaus-Groth-Straße, der Ifflandstraße und der Zimmerstraße gut bewertet worden. In den Straßen Immenhof, Papenhuder Straße und Hofweg eher negativ. 23% der Befragten verfügen über einen privaten Stellplatz. Die Einzelbewertung der Gebiete sei sehr ähnlich. Die Mehrheit der Befragten würde einen PKW drei bis fünf Mal in der Woche nutzen, 8 % nutzen keinen PKW, 11 % nutzen Car-Sharing-Angebote oder leihen sich privat einen PKW. Insgesamt sei eine Zustimmung zur Maßnahme von 40 bis 57% gegeben. Die Befragung über die Parksituation würde sich mit der Kennzeichenerhebung decken. Das Gebiet sei sehr zugeparkt, vor allem in den Nachmittagsstunden. Die Auslastung liege bei über 400%. Dies könne verkehrsbehindernd- und beeinträchtigend sein sowie die Sicherheit gefährden. Es seien Kommentare zu der Maßnahme abgegeben worden. Das Bewohnerparken werde von vielen Befragten gewünscht. Der Bewohnerparkausweis koste 65€ bei einer Online-Beantragung und 70€ bei einer Beantragung vor Ort. Die einzelnen Gebiete seien in Zonen aufzuteilen, die eine Ausdehnung von 1000 Metern nicht überschreiten dürften. Der LBV habe eine Maßnahmenempfehlung erstellt. Diese beinhalte sechs Zonen. Uhlenhorst würde in drei Zonen gegliedert, Hohenfelde in zwei. Zudem sei Borgfelde eine Zone. Insgesamt seien 10200 Parkstände betroffen. Die Gebührenpflicht Stufe 3 sei werktags von 9 bis 20 Uhr vorgesehen. Sonntags sei die Parkraumbewirtschaftung nicht vorgesehen. E-Kfz und Carsharing seien von der Parkgebühr befreit. Die Höchstparkdauer betrage drei Stunden. Es seien Sonderregelungen angedacht. In der Averhoffstraße sei es möglich, ein Tagesticket für 10€ zu nutzen. In der Papenhuder Straße sei nur ein Kurzzeitparken vorgesehen. In der Fährhausstraße sei ebenfalls ein Tagesticket angedacht. In Hohenfelde würde das Kurzzeitparken in der Lübecker Straße bestehen bleiben. Das Tagesticket sei in der Angerstraße und in der Hohenfelder Allee angedacht.
Auf Nachfrage eines Bürgers bestätigt Frau Hepp, dass das Tagesticket nur in bestimmten Straßen genutzt werden könne.
Auf Nachfrage eines weiteren Bürgers erläutert Frau Hepp, dass neben der Möglichkeit des Tagestickets auf alternative Verkehrsmittel hingewiesen werde. Arbeitnehmer*innen, die mit ihren Fahrzeugen tagsüber in dem Gebiet parken und Parkplätze für eine lange Zeit besetzen würden, seien die Gruppierung, die durch die Maßnahme benachteiligt werde. Bei der Kennzeichenerhebung seien verschiedene Nutzergruppen identifiziert worden. 25% würden nicht in diesem Gebiet wohnen und den Parkraum für eine lange Zeit besetzen. Es gebe Ausnahmegenehmigungen für Betriebe, die auf Fahrzeuge angewiesen seien. Diese sei für betriebsnotwendige Fahrzeuge vorgesehen, nicht für Personen, die mit dem Auto ins Gebiet fahren würden.
Herr Gronau erläutert, dass die SPD-Fraktion im Sommer 2022 Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik veranstaltet habe. Das Ergebnis der Umfrage könne so bestätigt werden. Er äußert den Wunsch, dass Uhlenhorst vertikal und nicht horizontal aufgeteilt werde. Das Gebiet an der Alster sei ohnehin bereits privilegiert.
Auf Nachfrage von Herrn Gronau antwortet Frau Hepp, dass man versucht habe, den Zuschnitt der Zonen im Hinblick auf die Rückmeldungen anzupassen. Man dürfe die Ausdehnung von 1000 Metern allerdings nicht überschreiten. Kommentare und Anmerkungen würden mit aufgenommen und überprüft. Während des Prozesses sei man in Kontakt mit dem Polizeikommissariat, der Handwerkskammer, der Handelskammer und dem Bezirksamt. Die vorherrschende Struktur in den Straßen sei ausschlaggebend für die Wahl der Tagestickets gewesen. Daher seien die Averhoffstraße, die Fährhausstraße, die Hohenfelder Allee und die Angerstraße gewählt worden. Man werde dies weiter beobachten.
Auf Nachfrage von Herrn Dickow antwortet Frau Hepp, dass die Kennzeichenerhebung anonym sei. Es werde lediglich aufgenommen, wie lange das Kennzeichen dort stehen würde. Die Herkunft des Kennzeichens sei nicht relevant. Es gehe um die Zeiten. Die Einführung des Tagestickets in der Averhoffstraße sei lediglich ein Vorschlag des LBV. Dieser Vorschlag könne auch wieder zurückgenommen werden. Es sei noch nichts entschieden.
Herr Wendt merkt an, dass Angestellte des Marienkrankenhauses wohlmöglich aufgrund von Schichtplänen auf den Pkw angewiesen seien.
Frau Hepp erläutert, dass die Lösungsfindung mit dem Krankenhaus in der Diskussion sei. Aktuell sei eine Parkraumbewirtschaftung von 9 bis 20 Uhr geplant. Nachts könne kostenlos geparkt werden. Man sei mit dem Krankenhaus weiter im Austausch.
Herr Dähne erläutert, dass es mittlerweile zahlreiche Bewohnerparkgebiete in Hamburg gebe. Er erkundigt sich, wie hoch die Annahmequote bei den Anträgen auf Sondergenehmigungen für Gewerbetreibende sei.
Protokollnotiz:
Die Genehmigungsquote im Bereich Parken am Betriebssitz ist von 29,4% im Jahr 2020 deutlich auf 44,1% im Jahr 2021 gestiegen. Im aktuellen Jahr 2022 gab es im ersten Halbjahr eine Quote von knapp 31 Prozent, im zweiten Halbjahr (1.7.-5.10) lieget diese bei 45 Prozent, also ebenfalls ein Anstieg.
Diese ordentliche Zustimmungsquote beruht im Wesentlichen auf den alten Ausnahmekriterien. Die Regeln für das Parken in Bewohnerparkgebieten für betriebsnotwendige Fahrzeuge wurde aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen Reduzierung des Parkdrucks in den neuen Bewohnerparkgebieten überarbeitet und neu justiert.
Die genauen Kriterien sind hier ersichtlich -> Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende - hamburg.de <https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/>
Frau Hepp erläutert, dass es sich um betriebsnotwendige Fahrzeuge handeln müsse. Es müsse nachgewiesen werden, dass es keinen privaten Stellplatz gebe. In der Osterstraße habe es eine sehr geringe Anzahl an Anträgen gegeben. Die Betriebe, die eine Sondergenehmigung benötigt haben, hätten eine bekommen. Fahrzeuge von Pflegeeinrichtungen etc. verfügen weiterhin in ganz Hamburg über eine Sondergenehmigung.
Auf weitere Nachfragen von Herrn Dähne bezüglich der Kennzeichenerhebung antwortet Frau Hepp, dass der Parkraum im Rahmen der Kennzeichenerhebung alle zwei Stunden in einer Route abgegangen worden sei. Insgesamt könne gut analysiert werden, um welche Nutzergruppen es sich handeln würde. Der Besucherparkausweis könne online beantragt werden.
Auf Nachfrage eines Bürgers antwortet Frau Hepp, dass die Anwohnenden der Averhoffstraße weiterhin mit einem Bewohnerparkausweis dort parken dürften.
Auf Nachfrage eines weiteren Bürgers erläutert Frau Hepp, dass das Komponistenviertel und andere Nachbarbereiche auch beobachtet würden. Es sei vorgesehen viele weitere Bereiche in Hamburg zu untersuchen.
Auf Nachfrage von Herrn Baumann antwortet Frau Hepp, dass die Autos von Handwerkenden in der Averhoffstraße während Bauarbeiten nicht kostenlos parken dürften. Für Handwerker*innen gebe es die Möglichkeit im dafr eingerichteten eingeschränkten Halteverbot zu stehen. Sollte der Pkw nicht zum Transport benötigt werden, so müsse bezahlt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Audorff antwortet Frau Hepp, dass es beim LBV eine eigene Abteilung für die Erteilung von Sondergenehmigungen gebe. Bestimmte Kriterien seien zu erfüllen. Auf der Seite des LBV seien diese einzusehen. Die Kosten der Gebühren seien einheitlich, es gebe keine Reduzierung für bestimmte Gruppen.
Herr Camp erläutert das Problem, dass man sehr viele Autos und nur sehr wenig Parkplätze in der Stadt habe. Das Bewohnerparken sei ein Instrument, das ausprobiert werde, um dieses Problem zu kanalisieren und mit dem Klimawandel in Einklang zu bringen. Das Ziel sei es weniger CO2 auszustoßen. Die Anzahl der Fahrzeuge zu verringern sei hierbei ein großes Hilfsmittel. Er glaubt, dass das Tagesticket am Marienkrankenhaus das falsche Signal sei, da es Menschen gebe, die Patienten des Krankenhauses besuchen wollen würden.
Frau Hepp entgegnet, dass es auf der nördlichen Seite der Angerstraße viele Bewohnende geben würde. Man wolle den Bewohnenden nicht diese Parkmöglichkeit nehmen, daher solle dort das Tagesticket und das Bewohnerparken angeboten werden.
Herr Dickow erläutert, dass einige Menschen länger als drei Stunden am Krankenhaus parken würden. Daher sei das Tagesticket gerechtfertigt.
Auf Nachfrage von Herrn Dickow zu Gewerbetreibenden erläutert Frau Hepp, dass diese zwar parken dürften, allerdings hierfür zahlen müssten.
Auf Nachfragen von Herrn Herwig antwortet Frau Hepp, dass die Ausnahmegenehmigung für Handwerkende jährlich neu beantragt werden müsse. Die Gebühr betrage 250€. Anhänger seien keine Fahrzeuge. Wohnmobile seien Fahrzeuge, die einen Bewohnerparkausweis erhalten könnten. Man könne einen Bewohnerparkausweis pro Person erhalten. Im Mundsburger Damm sei keine Sonderregelung geplant.
Herr Dähne stimmt Herrn Camp zu, dass Klimaschutz ein großes Ziel sei. Einige Menschen seien allerdings auf das Auto angewiesen. Das Bewohnerparken könne eine gute Möglichkeit sein, den Parkdruck zu verringern.
Eine Bürgerin merkt an, dass es kein Recht auf kostenlose Parkplätze gebe. Sie sei selbst Autofahrerin.
Auf Nachfrage der Bürgerin antwortet Frau Hepp, dass Baustellen, die bis zu drei Monaten bestehen würden, bei der Polizei beantragt werden. Es gebe für Gewerbetreibende die Ausnahmegenehmigung am Betriebssitz und an der Baustelle.
Herr Zcernikow ergänzt, dass die Firmen von Anfang an betreut würden. Sie würden eine Baustelleneinrichtungsfläche erhalten, wo Material gelagert werden könne. Zudem gebe es eine Lieferzone. Meistens würden die Fahrzeuge innerhalb der Baustelle stehen. Bei Kurzzeitbaustellen könne ein Antrag auf Halteverbot für das Durchführen von Arbeiten bei der Polizei gestellt werden. Die Handwerkenden könnten ihre Fahrzeuge dann innerhalb dieses Halteverbots abstellen, dies sei regelkonform. Hier ändere sich nichts.
Frau Hepp ergänzt, dass das Bewohnerparken dafür sorgen solle, dass tagsüber mehr Parkraum zur Verfügung stehe. Die Ausdehnung der Bewohnerparkgebiete sei schwierig. Man dürfe eine Ausdehnung von 1000 Metern nicht überschreiten. Man schaue von Straße zu Straße. Die Festlegung der Zuschnitte sei nicht einfach.
Auf Nachfrage von Herrn Wagner antwortet Frau Hepp, dass die Gebühr für Bewohnerparkausweise im letzten Jahr auf 65€ erhöht worden sei. Dies seien nicht mal 18 Cent am Tag für einen öffentlichen Raum von rund 13 Quadratmetern. Für alle Personen würde der gleiche Preis bestehen.
Auf Nachfrage von Frau Fellert erläutert Frau Hepp, dass die Kanalstraße auch in der Bewohnerparkzone enthalten sei. Ausnahmegenehmigungen könnten für betriebsnotwendige Fahrzeuge beantragt werden. Es gebe hierfür ein Kontingent. Der Parkraum werde bis 20 Uhr bewirtschaftet. Das Bewohnerparken sei noch nicht beschlossen.
Auf Nachfrage von Herrn Dähne antwortet Frau Hepp, dass in betriebsnotwendigen Fahrzeugen Ware transportiert werde. Fahrzeuge für Mitarbeitende, die nur zum Arbeiten in das Gebiet kommen würden, seien nicht betriebsnotwendig und bekämen keine Ausnahmegenehmigung.
Frau Dalhoff erläutert, dass sie Interesse daran habe, dass Carsharingplätze entstehen würden. Es gebe zu wenig Parkplätze im öffentlichen Raum für die vielen Autos. Sollte das Bewohnerparken dieses Problem verbessern, so sei vielen Menschen geholfen.
Auf Nachfrage von Frau Dalhoff bezüglich der Effekte des Bewohnerparkens erläutert Frau Hepp, dass im westlichen Bereichs Hamburgs das Bewohnerparken seit einigen Jahren bestehen würde. Es seien Nachuntersuchungen durchgeführt worden. In einigen Bereichen habe man bereits eine Reduzierung von 10% erreichen können. Durch die Kontrolle sei ein positiver Effekt durch das Bewohnerparken festgestellt worden. In Uhlenhorst sei die Quote der Autobesitzer*innen über dem Hamburger Durchschnitt. In Hohenfelde sei die Quote etwas niedriger. Alles in allem weise die Einführung des Bewohnerparkens positive Effekte vor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der LBV für weitere Fragen und Anregungen offen für E-Mails an verkehrsmanagement@lbv.hamburg.de <mailto:verkehrsmanagement@lbv.hamburg.de> sei. Das gesammelte Feedback würde diskutiert und daraufhin das weitere Vorgehen entschieden. Über dieses werde entsprechend informiert.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Gromoll erläutert, dass man gerne eine Tempo 30-Strecke im Bereich der Kita einführen wolle.
Herr Baumann erläutert, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen würde und gerne als Antragsteller partizipieren wolle. Die antragstellenden Fraktionen haben dem bereits zugestimmt.
Herr Dickow erläutert, dass auch die FDP-Fraktion gern als Antragsteller partizipieren wolle.
Herr Zcernikow erläutert, dass man auf die Öffnung der Kita warten müsse, um die Tempo-30-Strecke anordnen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Herr Baumann erläutert, dass das gleiche Thema bereits vor einigen Jahren im Ausschuss gewesen sei. An der Kreuzung Heitmannstraße/Bostelreihe gebe es ein absolutes Halteverbot. Dieses werde ignoriert. Es solle eine Maßnahme gefunden werden, das absolute Halteverbot besser zu verdeutlichen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kaputanoglu, ob das Halteverbot verlängert werden könne, antwortet Herr Zcernikow, dass er sich die Situation anschauen müsse.
Herr Camp beantragt die Vertagung des Antrags.
Herr Baumann stimmt der Vertagung zu.
Der Ausschuss vertagt den Antrag.
Herr Baumann erläutert, dass man gerne zwei Bänke aufstellen oder prüfen lassen würde, ob die alten Bänke noch renovierbar seien.
Herr Wendt äußert, dass man solche Anliegen über den Melde-Michel regeln könne.
Herr Dähne erläutert, dass man Vorschläge für neue Bankstandorte im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) im Rahmen des 100-Bänke-Programms gesammelt habe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Camp erläutert, dass er nicht verstehe, warum der Belagwechsel zwischen der Uferstraße, Finkenau und der Richardstraße vorgenommen worden sei. Dies sei schlecht für den Fahrkomfort.
Herr Zcernikow äußert, dass es sich im Bereich der Hochschule für bildende Künste um eine Fahrradstraße handele, im Bereich zwischen Finkenau und Richardstraße bleibe es ein Radweg. Traditionell würden die Radwege in Hamburg in rot gebaut.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Baumann erkundigt sich, ob das Fahrtrichtungsschild noch aufgestellt werde oder ob das Beschneiden des Baumes als dauerhafte Lösung möglich sei.
Protokollnotiz:
Der Schnitt wird selbstverständlich ständig wiederholt werden müssen - die eventuelle Notwendigkeit findet in der regelmäßigen Baumkontrolle Berücksichtigung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende erläutert, dass man gebeten sei, einen Erklärungstext zu formulieren. Er schlägt vor, einen interfraktionellen Antrag vorzubereiten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Petent äußert seinen Dank gegenüber der Polizei. Seit der letzten Sitzung sei die Polizei präsenter vor Ort. Dies sei ein guter Anfang. Es gebe weiterhin das Problem, dass es nach Fäkalien rieche und Menschen in den Abendstunden Drogen konsumieren würden. Man wünsche sich auch abends mehr Polizeipräsenz. Man wolle erreichen, dass der Drogenkonsum gestoppt werde.
Die Petentin ergänzt, dass vor drei Wochen bei Nachbarn eingebrochen wurde. Man habe mit der Hochbahn gesprochen, dass die Konsumenten*innen auf den Sitzgelegenheiten sitzen würden. Die Hochbahn habe erläutert, dass man die Sitzgelegenheiten aufgrund des Denkmalschutzes nicht entfernen könnte.
Der Petent ergänzt, dass es eine zunehmende Kriminalität in der Angerstraße gebe. Vier oder fünf Autos seien aufgebrochen worden.
Herr Zcernikow erläutert, dass das Problem bekannt sei. Das Personal würde entsprechend eingesetzt. Man versuche die Dealer*innen und Konsument*innen in Bewegung zu halten. Die Beschaffungskriminalität belaste alle Menschen. Man versuche dies zu zurückzudrängen. Die Aufgabe der Polizei sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Petent erläutert, dass man sich nicht mehr vor Ort wohlfühle. Der Bereich werde gemieden. Man wünsche sich, dass die Polizei auch abends vor Ort sei.
Herr Zcernikow versichert, dass man nicht nachlassen werde.
Ein Bürger schlägt vor den Bereich für die Menschen unattraktiv zu gestalten. Die Sitzgelegenheiten seien nicht notwendig. Die Entfernung dieser würde den Platz für die Menschen unattraktiv gestalten. Für die Planung könne man mit den zuständigen Behörden in den Austausch gehen.
Herr Zcernikow antwortet, dass die Polizei hier nicht zuständig sei.
Herr Dr. Kaputanoglu erläutert, dass es nicht nur ein Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei. Es handele sich auch um ein soziales Problem. Er nehme das Thema gerne mit in den Ausschuss für Soziales, um sich bei der Behörde zu erkundigen.
Die Petentin erläutert, dass sie alles Mögliche versucht habe. Das Anbringen einer Kamera durch die Hochbahn sei sinnvoll.
Herr Bode erläutert, dass das Bezirksamt Möglichkeiten zur Optimierung der Parkgestaltung prüfen würde.
Herr Camp erläutert, dass man sich Mühe gebe, den Stadtraum attraktiv zu gestalten. Den hilfsbedürftigen Menschen sei zu helfen. Man müsse sich im Regionalausschuss weiterhin bemühen.
Ein Bürger stellt fest, dass man den Bereich lediglich so umgestalten wolle, dass man Dinge wegnehme, die ohnehin keinen größeren Nutzen mehr aufweisen würden. Der Ort solle für die besagte Personengruppe unattraktiv gestaltet werden.
Herr Wendt erläutert, dass die Thematik gerne im Ausschuss für Soziales besprochen werden könne. Er warnt allerdings vor zu viel Hoffnung. Solche Krankheiten seien nur dann zu heilen, wenn sich die Menschen helfen lassen würden. Er stellt den Antrag einen Vertreter der Hochbahn einzuladen, um in den Austausch zu gehen.
Die Hamburger Hochbahn wird gebeten, eine referierende Person zu folgendem Themenkomplex in den Regionalausschuss BUHD zu entsenden:
Umgang mit der zunehmenden Problematik drogengebrauchender Personen im Umfeld der U-Bahn-Haltestelle Lübecker Straße.
Begründung:
In den Sitzungen des Regionalausschusses BUHD am 19.9.2022 und 7.11.2022 berichteten Anwohnende von zunehmenden Problemen mit drogengebrauchenden Personen im Umfeld der U-Bahn-Haltestelle Lübecker Straße (vgl.
Niederschrift (TOP 2) hier
<http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002378sowie>
<http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012155>).
Mit den im Auschuss anwesenden Vertetenden der Polizei und des Bezirksamts wurde das Thema bereits intensiv erörtert.
Da insbesondere von der Hamburger Hochbahn betreute Flächen betroffen sind, wünschen sich die Ausschussmitglieder einen Austausch mit einer auskunftsfähigen Person, um mögliche Veränderungen zur Verbesserung der Situation zu besprechen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende berichtet, dass dieses Thema bereits im Ausschuss behandelt worden sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Bode erläutert, dass der türkische Staat dieses Gebäude gekauft habe. Es war nie Wohnraum, weshalb es keine Möglichkeit gebe, Maßnahmen des Wohnraumschutzes anzuwenden. Zudem sei das Gebäude nach den vorliegenden Informationen in Nutzung durch den türkischen Staat.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Kameras vor Ort nicht in Betrieb seien. Er erkundigt sich, ob diese entfernt werden könnten und bittet das Bezirksamt, dies zu prüfen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Kaputanoglu äußert, dass man sich sehr über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen freue.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende äußert, dass der heutige Termin genutzt werden solle, um sich vom Bezirksamt informieren zu lassen. Ein Votum solle heute noch nicht abgegeben werden.
Herr Buller erläutert, dass er und Herr Kinkel bereits im Mai 2022 mit der Thematik im Ausschuss gewesen seien und dabei den letzten Stand der Planung vorgestellt haben. Im Sommer 2022 wurden daraufhin von Stadtgrün die ersten Ausschreibungen auf den Weg gebracht. Dazu gehören neben der Wasser- und Elektrotechnik auch der Beton- und Tiefbau für das Becken. Bei den kürzlich erfolgten Submissionen der Ausschreibung sei man dann mit Kostensteigerungen von 80% bis über 100% gegenüber der geprüften Kostenberechnung vom Sommer 2022 konfrontiert worden.
Herr Kinkel erläutert, dass man sieben Ausschreibungen für das Bauvorhaben vorgenommen habe. Die ersten drei ‚kleineren' Ausschreibungen (Kampfmittelräumung, baubegleitende Baumpflege, Abbruch) seien von den Kostensteigerungen her noch im vertretbaren Rahmen geblieben.
Die Gesamtangebotssumme für diese drei Ausschreibungen beläuft sich auf 90.000 €.
Insgesamt würden gemäß der Ausschreibungsergebnisse Kosten von 1 Mio. € für das Wasserbecken einschl. der erforderlichen Technik anfallen.
Anders verhält es sich bei dem Becken einschließlich der Wassertechnik.
Die Kosten hierfür seien auf 410.000 € kalkuliert worden, die Angebote liegen nun bei 910.000€, sodass sich eine Kostensteigerung von ca. 500.000 € ergebe. Die Preise seien nach dem bisherigen Kenntnisstand aufgrund der hohen Energiekosten und der damit einhergehenden kalkulatorischen Unsicherheiten gestiegen. Es sei unklar, wann sich die Situation beruhige.
Herr Buller ergänzt, dass die Preise bei Werkleistungen um 10-15% gestiegen seien. Bei Lieferungen seien die Preise hingegen um rund 60-80% gestiegen. Wenn man die nun festgestellte Kostensteigerung auch auf die noch nicht ausgeschriebenen Gewerke (Landschaftsbau, Spielgeräte) übertrage würden die Kosten der Gesamtmaßnahme des Spielplatzes gegenüber der Kostenberechnung von 1.600.000 € im Sommer 2022 auf 2.300.000 € im Herbst 2022 steigen. Diese 700.000 € seien momentan nicht verfügbar.
Man habe somit ein Problem, das im politischen Raum diskutiert werden müsse.
Auf Nachfrage eines Bürgers, ob auch weitere Bauvorhaben in Frage gestellt werden, erläutert Herr Buller, dass alle Maßnahmen momentan in Frage gestellt würden. Es komme aber auf den einzelnen Umfang der Maßnahmen an. Dieses Projekt beinhalte eine große Lieferleistung.
Ein Bürger merkt an, dass 1. Mio. € für ein Planschbecken viel zu teuer sei und bat darum das Ganze zu Überdenken und hier kein Geld zu verschwenden.
Ein Bürger erläutert, dass es sich um eine große Maßnahme mit viel Bürgerbeteiligung halte. Innerhalb von fünf Tagen seien in einer Online-Petition über 300 Unterschriften gesammelt worden. Der Umbau sei gern gesehen.
Herr Buller entgegnet, dass die 700.000 € nicht zur Verfügung stehen würden. Man könne keine Aufträge ohne Kostendeckung erteilen. An dieser Stelle komme man um ein Gespräch mit der Politik nicht herum.
Der Bürger entgegnet, dass die Bürger*innen Steuern zahlen würden. Es sei die Aufgabe des Bezirksamtes, das Budget aufzutreiben.
Ein weiterer Bürger schließt sich dem Vorredner an. Auf seine Nachfrage, ob es noch andere Projekte in dieser Größe gebe, die gerade laufen würden, antwortet Herr Buller, dass es sich hier um ein Pilotprojekt handele. Man habe die Themen Inklusion und Wassersparen zu beachten. Das bestehende Becken sei hygienisch nicht mehr tragbar gewesen und wurde daher vom Verbraucherschutzamt stillgelegt. Zudem sei es der Auftrag gewesen, Wasser zu sparen. Es sei der erste Versuch in Norddeutschland eine biologisch-technische Pflanzenkläranlage für ein öffentliches Planschbecken zu installieren.
Man habe somit eine grundlegend andere Situation als auf anderen Spielplätzen.
Auf Nachfrage von Herrn Baumann erläutert Herr Buller, dass die Ausschreibungen nach dem Hamburgischen Vergaberecht beschränkt ausgeschrieben worden seien.
Herr Kinkel ergänzt, dass man für die Tiefbaumaßnahme bei acht angeschriebenen Firmen zwei Angebote erhalten habe. Bei der Wassertechnik und der Elektrotechnik habe man bei acht Firmen ein Angebot erhalten. Nur beim Becken habe es vier Angebote gegeben. Bei der recht komplexen Wassertechnik habe es sich nicht nur um Firmen aus dem Gebiet Hamburg gehandelt. Man habe mit einem weltweit tätigen Planungsbüro zusammengearbeitet.
Auf Nachfrage von Herrn Wagner, ob die Ausschreibung gestoppt und in einem halben Jahr wieder aufgerufen werden könne, erläutert Herr Buller, dass es zwar die vergaberechtlich Möglichkeit geben, eine Ausschreibung aus schwerwiegenden Gründen - zu denen sicherlich die in Rede stehende Kostensteigerung und insbesondere das Fehlen der zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel zählten - aufzuheben. Nach der bisherigen Rechtslage und insbesondere Rechtsprechung, die allerdings die in der Nachkriegsgeschichte einzigartige Preissteigerung sicherlich (noch) nicht berücksichtige, dürfe man jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes der Bieter ‚das Gleiche' allerdings nicht erneut ausschreiben, da man sich ansonsten schadensersatzpflichtig mache.
Ohne die verfügbaren Haushaltsmittel könne man keine Aufträge erteilen. Um Raum für Entscheidungsprozesse zu gewinnen, habe Stadtgrün allerdings bei vier Ausschreibungen die Firmen erfolgreich gebeten, die Bindefrist zu verlängern.
Auf Nachfrage einer Bürgerin antwortet Herr Buller, dass man die Spielgeräte auf dem Spielplatz bereits abgebaut habe, da man mit dem Start der Bauarbeiten gerechnet habe.
Protokollnotiz:
Im Nachgang wurde der genaue Sacherhalt noch einmal überprüft. Dabei ergab sich, dass diese Geräte aus Sicherheitsgründen abgebaut werden mussten und man daher mit dem Rückbau nicht mehr bis zum Baubeginn warten konnte.
Der Bezirk Hamburg-Nord verfüge über vier Planschbecken. Drei der Becken, darunter das am Biedermannplatz, wurden bzw. würden mit Frischwasser befüllt. Diese Becken würden vom Verbraucherschutz kontrolliert. Das Becken am Biedermannplatz sei aufgrund seiner flachen Bauart und extrem sonnigen Lage allerdings anfällig für Verkeimung.
Insofern müsse man davon ausgehen, dass man für ein neues, rein mit Frischwasser betriebenes Becken keine Betriebserlaubnis erhalten würde.
Auf Nachfrage von Herrn Dähne erläutert Herr Kinkel, dass bei der ersten Ausschreibung die Firmen einer Verlängerung der Bindefrist um vier Wochen bereits zugestimmt haben. Diese würden bis Anfang Dezember 2022 laufen. Bei den anderen Ausschreibungen würden die Bindefrist zum 17. November 2022 auslaufen. Hier müsste ebenfalls noch um eine Verlängerung der Bindefrist nachgesucht werden
Herr Dähne erläutert, dass die Fraktionen sich nochmal besprechen müssten.
Herr Buller erläutert, dass man am vergangenen Freitag die ersten vertiefenden Gespräche sowohl mit den Planern der Wassertechnik als auch dem Verbraucherschutz geführt habe. Das Gedankenmodell, mit massivem Frischwassereinsatz die Hygieneprobleme in den Griff zu bekommen, sei nicht realisierbar. Man benötige eine technische Aufbereitungsanlage und die Dokumentation der Wasserqualität. Eine solche Anlage sei zudem innerhalb der Bindefrist weder genehmigungsfähig planbar noch kostensicher kalkulierbar. Erste Kostenspekulationen würden zudem nur von einer Kostenreduktion von rund 100.000-150.000 € gegenüber der biologisch-technische Wasseraufbereitung ausgehen, sodass immer noch ein Defizit von über 500.000 € vorliegen.
Auf Nachfrage von Herrn Jessen antwortet Herr Buller, dass man drüber nachgedacht habe, die Arbeiten in Etappen (im Sinne funktional & wirtschaftlich unabhängiger Bauabschnitte) aufzuteilen. Es seien aber aufgrund der Technik keine sinnvollen Gliederungen möglich. Erhebliche Mehrkosten würden entstehen. Das Projekt sei zu komplex.
Frau Seelis bedankt sich bei Herrn Kinkel und Herrn Buller für deren großes Engagement.
Auf Nachfrage von Frau Seelis bezüglich der Mittelbeschaffung antwortet Herr Buller, dass 700.000 € ein sehr hoher Betrag sei und dass auch bei anderen Projekt Geldbedarf bestehen würde.
Auf Nachfrage von Frau Dalhoff was unternommen werden müsse, damit der Spielplatz so schnell wie möglich wieder benutzbar sei, erläutert Herr Buller, dass es bei den aktuellen Lieferfristen schwierig sei eine Prognose abzugeben. Sollten Mittel zur Verfügung stehen, würde man bei den bestehenden Plänen bleiben, da man dort bereits die Ausschreibungen vorgenommen habe. Eine Möglichkeit sei es, auf das Planschbecken (das einschl. der Wasseraufbereitung nunmehr mit 1.0 Mio veranschlagt werden muss) zu verzichten und stattdessen die Matschanlage zu erweitern und ein weiteres, noch zu findendes attraktives Spielgerät einzusetzen. Diese Umplanung sei relativ leicht und wäre mit dem zur Verfügung stehenden Budget möglich.
Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert Herr Buller, dass man in einer misslichen Situation sei. Man habe vermutlich wiederwendbare Spielgeräte auf dem Spielplatz bergen lassen, um sie woanders neu einsetzen zu können. Er wisse nicht, welche Spielgeräte genau fehlen würden. Sollte man eine Lösung haben, wie man mit dem Spielplatz umgehe, so sei es möglich, in der Zwischenzeit wieder Spielgeräte hinzustellen. Zunächst sei aber der Plan festzulegen.
Siehe hierzu auch Protokollnotiz zuvor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass eine zeitnahe Entscheidung wichtig sei. Bei einem weiteren Bauabbruch des Spielplatzes seien die Spielgeräte im Weg. Sollte man sich anders entscheiden, so versuche man, für die Zwischenzeit Spielgeräte zu installieren.
Herr Baumann äußert, dass der Verzicht auf das Planschbecken keine Option sei. Das Planschbecken habe einen Kultcharakter. Es müsse eine Lösung gefunden werden. Dies sei das Interesse der Bürger*innen. Es gebe bald die Haushaltsberatung im Senat.
Herr Buller erläutert, dass bei Planschbecken die hygienischen Anforderungen sehr hoch seien. Mit der biologisch-technischen Wasserbereitungsauflage habe man versucht, einen Prototyp zu schaffen. Ohne den Ukraine-Konflikt und die Energiekrise wäre es möglich gewesen, diesen in einem oder eineinhalb Jahren in Betrieb zu nehmen.
Herr Baumann erläutert, dass es ein Desaster sei, den Menschen erklären zu müssen, dass ein Planschbecken nicht mehr kommen würde.
Herr Camp wirft ein, dass Herr Buller im Mai 2022 die Chancen, aber eben auch Risiken einer Pilotanlage umfassend erläutert habe.
Ein Bürger erläutert, dass man in fünf Tagen 300 Unterschriften gesammelt habe. Viele Bürger*innen hätten weiterhin gerne ein Planschbecken. Die Preise würden wohl nicht mehr fallen und die Anlage daher nicht mehr günstiger. Man wolle nicht, dass der Spielplatz einen Wertverlust erleide. Man wolle keine Matschanlage, sondern ein Planschbecken.
Auf Nachfrage des Bürgers warum es nicht die Möglichkeit gebe, ein Becken mit einem Schlauch zu betreiben antwortet Herr Buller, dass dauerhafte Sprühschläuche möglicherweise hygienisch problematisch seien. Auch Matschanlagen hätten eine große Attraktivität.
Auf Nachfrage eines weiteren Bürgers, ob das Geld irgendwo entnommen werden könnte, antwortet Herr Buller, dass es innerhalb des Verantwortungsbereiches von Stadtgrün momentan keine Möglichkeit gebe 700.000 € zu beschaffen.
Der Bürger erläutert, dass die Planschbeckenpaten auch im nächsten Sommer die sogenannte Schlauchlösung durchführen würden.
Frau Seelis fasst zusammen, dass die Situation im Moment nicht lösbar sei. Die Politik sei gefragt sich zu positionieren. Alle möglichen Optionen seien zu überdenken.
Ein Bürger erkundigt sich danach, wie die Beckensituation in Planten un Blomen gelöst worden sei.
Protokollnotiz:
In Planten und Blomen gibt es nach Auskunft des zuständigen Bezirksamtes zwar einen Wasserspielplatz, aber kein Planschbecken.
Falls dortige Wasserbecken missbräuchlich zum Baden oder Planschen genutzt werden, geschieht dies auf eigene Gefahr.
Herr Camp erläutert, dass sich die GRÜNE- und die SPD-Fraktion die Frage stellen müssten, wofür Geld ausgegeben werden solle. Der Abwägungsprozess beginne heute. Es sei beeindruckend, dass die Bürger*innen in solch einer kurzen Zeit so viele Unterschriften gesammelt hätten. Man müsse eine Entscheidung finden, die einvernehmlich sei. Er bezweifle, dass die Kosten sinken würden. Man solle auch zwischen den Sitzungen im Gespräch miteinander sein und einen konstruktiven Weg finden.
Herr Dähne erläutert, dass eine Entscheidung getroffen werden müsse, woher das Geld genommen werde.
Herr Camp erläutert, dass es in Richtung Haushaltsberatung gehen würde. Das Planschbecken sei vor Ort sehr beliebt. Er gehe von der Interfraktionalität aus, dass man sich gemeinsam für den Erhalt des Planschbeckens einsetze. Man habe finanzielle Grenzen. Man solle eine gemeinsame Lösung finden.
Der Vorsitzende erläutert, dass man die Thematik sacken lassen müsse. Die Zeit dränge allerdings. Es sei gut gewesen, sich auszutauschen. Im Endeffekt treffe die Bezirksversammlung eine Entscheidung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wendt erklärt, dass die Baumaßnahmen an der Fuhlsbüttler Straße 129-136 offenbar schon abgeschlossen sein, die Freigabe der Gehwege und der Rechtsabbiegerspur aber nicht erfolge. Dies habe er bereits in der letzten Sitzung angesprochen.
Protokollnotiz:
Die Freigabe der Gehwege und der Rechtsabbiegerspur ist mittlerweile erfolgt.
Herr Audorff erläutert, dass seinem Antrag für Sportgeräte im Johannes-Prassek-Park von der Bezirksversammlung zugestimmt wurde. Bis dahin sei allerdings nichts passiert. Er erkundigt sich nach dem Zwischenstand
Protokollnotiz:
Leider gibt es an dieser Stelle aktuell keinen neuen Sachstand.