21-3805

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.09.2022 Errichten eines absoluten Halteverbots - Von-Essen-Straße 61

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.11.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Errichten eines absoluten Halteverbots an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung Von-Essen-Straße 61

VZ-Plan Von-Essen-Straße 61