Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.09.2022 Errichten eines absoluten Halteverbots - Von-Essen-Straße 61
Letzte Beratung: 07.11.2022 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.9
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Errichten eines absoluten Halteverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung Von-Essen-Straße 61
VZ-Plan Von-Essen-Straße 61
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