Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.09.2022 Errichten eines absoluten Halteverbots - Von-Essen-Straße 61
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Errichten eines absoluten Halteverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung Von-Essen-Straße 61
VZ-Plan Von-Essen-Straße 61