21-3844

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.09.2022 Änderung der Parkanordnung - Gehwegparken (halb) quer zur Fahrtrichtung Von-Essen-Straße 87-93

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.11.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Änderung der Parkanordnung – Gehwegparken (halb) quer zur Fahrtrichtung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge