Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.09.2022 Änderung der Parkanordnung - Gehwegparken (halb) quer zur Fahrtrichtung Von-Essen-Straße 87-93
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Änderung der Parkanordnung – Gehwegparken (halb) quer zur Fahrtrichtung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz