21-3801

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.08.2022 - Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte Hofweg zwischen Kanalstraße und Winterhuder Weg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.11.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

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