Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.08.2022 - Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte Hofweg zwischen Kanalstraße und Winterhuder Weg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
Verkehrszeichen-Plan Hofweg 70+79