Rückbenennung des Kraepelinweges zum Juliusweg wegen der von der Kommission für NS-belastete Straßennamen offengelegten und dem NS-Regime zuarbeitenden Rassentheorien Stellungnahme der Kulturbehörde
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 22.08.2022 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Die Behörde für Kultur und Medien hat im September 2020 eine Kommission aus acht Expertinnen und Experten für erinnerungspolitische Fragestellungen berufen, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen zu möglichen Umbenennungen aussprechen sollte. Die Kommission hat seitdem zehn Mal getagt und kürzlich einen Abschlussbericht mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren vorgelegt.
In diesem Bericht wird in unserem Regionalbereich der Kraepelinweg erwähnt und die Rückbenennung zum Juliusweg empfohlen:
Emil Kraepelin // Nikolaus Heinrich Julius - Verkehrsfläche: Kraepelinweg (Barmbek-Süd); benannt: 1938–
Kurzinformationen: Emil Kraepelin (1856-1926): Psychiater–
Einordnung/Typologie gem. Templin: [nicht untersucht]
Einschätzung der Kommission: Durch seine Rassetheorien war Kraepelin ein Wegbereiter der NS-Ideologie im Bereich der Psychiatrie. Die nach ihm benannte Straße wurde 1938 im Rahmen der Umbenennung von nach Menschen jüdischer Herkunft benannten Straßen von Juliusweg in Kraepelinweg umbenannt. Dabei wählten die Nationalsozialisten bewusst Kraepelin für eine Benennung aus. Die Kommission empfiehlt die Umbenennung des heutigen Kraepelinwegs und damit Rückbenennung nach dem Arzt Nikolaus Heinrich Julius.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Empfehlungen der von der Behörde für Kultur und Medien einberufenen Kommission für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen, die ihre Positionen im Frühjahr 2022 in einem Abschlussbericht präsentiert hat, können und sollen den Bezirken in der Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage bieten. Die Kommission hat in ihrem Bericht für den Kraepelinweg eine Rückbenennung zum früheren Straßennamen Juliusweg empfohlen.
Bei der Benennung der Verkehrsflächen durch den Senat (§ 20 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz) haben die Bezirke in ihrem Stadtgebiet ein Mitwirkungsrecht, das in den Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen vom 28. Februar 2005 festgelegt ist.
Demnach legt das zuständige Bezirksamt dem Staatsarchiv einen schriftlichen Benennungsantrag vor, nachdem in der Bezirksversammlung eine politische Mehrheit für einen Namensvorschlag festgestellt wurde. Dieser Antrag enthält kurz gefasst biografische Angaben, ggf. den Geburtsnamen, und Verdienste, außerdem eine Begründung für die (Um-)benennung sowie einen Lageplan. Anschließend erstellt das Staatsarchiv gesammelt mehrfach im Jahr einen formellen Beschlusstext aller Vorschläge aus den sieben Bezirken als Senatsvorlage. Auf dieser Basis beschließt der Senat; er ist dabei nicht an Beschlüsse der Bezirke gebunden. Dieses Verfahren gilt für Benennungen ebenso wie für Umbenennungen; diese sind möglich, wenn der Straßenname heutige Wertvorstellungen in eklatanter Weise verletzt.
Nach der Umbenennung ist es sinnvoll, ein erläuterndes Zusatzschild anzubringen, das im Hinblick auf die Erinnerungskultur der Stadt auch auf die früheren Namen hinweist. Bei der Gestaltung des erklärenden Texts auf dem Schild kann der Bezirk auf den Erläuterungstext aus dem Antrag zurückgreifen. Das Staatsarchiv unterstützt hierbei gerne.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Keine