Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.08.2022 - Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte Papenhuder Straße 26
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung Papenhuder Straße 26
VZ-Plan Papenhuder Straße 26