21-3814

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.08.2022 - Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte Papenhuder Straße 26

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.11.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten einer Tempo-30-Strecke vor der Kindertagesstätte an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung Papenhuder Straße 26

VZ-Plan Papenhuder Straße 26