21-3670.2

Fahrtrichtung richtig und rechtzeitig erkennen - Ergänzendes Fahrtrichtungsschild aufstellen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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07.11.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhelnhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Situng am 22.08.2022 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und einstimmig die folgende, gegenüber dem ursprünglichen Antrag geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Es möge (ggfls. auch in Absprache mit LSBG/Verkehrsbehörde) geprüft werden, ob ein gleichlautendes Fahrtrichtungsanzeigeschild ortsfest in Höhe des Lerchenfeld-Gymnasiums, oder eventuell auf der gegenüberliegender Straßenseite (Höhe Grünfläche) aufgestellt werden kann.

 

  1. Falls 1.) nicht machbar ist, möge ein alternativer, ortsfester, Standort geprüft werden.

 

  1. Es möge geprüft werden, ob auf dem Schild ergänzend zu "Bargteheide" auch "Ahrensburg" aufgeführt werden kann.

 

  1. Dem RegA BUHD möge bis Ende des Jahres 2022 mitgeteilt werden, wie die Situation gelöst wird. Im Falle der Nichtmachbarkeit von 1.) und 2.) möge dem RegA BUHD die (Rechts-)Grundlage hierfür mitgeteilt werden (StVO/VvV-StVO). 

 

Begründung:

 

Wenn mit dem Auto von Landwehr kommend, erst über Wartenau, dann über Lerchenfeld, und dann kurz vor der Kreuzung zur Hamburger Straße gefahren wird, ist es unmöglich, aufgrund der weit ausladenden Äste der Straßenbäume das an der U-Bahnbrücke angebrachte Straßenschild mit dem Fahrtrichtungsanzeiger rechts: "Bargteheide/City Nord/Barmbek" zu sehen. Selbst wenn man direkt vor der Ampel Höhe Lerchenfeld 14/HAMMONIA BAD mit dem Auto steht, kann das Schild derzeit durch die belaubten Baumäste nicht gesehen werden.

 

Gemäß Auskunft des Bezirksamts/Fachamt MR kann die Situation durch Rückschnitte am Baum nicht behoben werden, da die erforderlichen Schnitte bis in den Starkastbereich gehen würden, und es somit zu Fäulnis und unkalkulierbaren Risiken im Straßenverkehr kommen könnte. Somit ist eine andere Lösung, um für ein vorausschauendes Fahren die Fahrtrichtung erkennbar zu machen, erforderlich.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

 

  1. Das zur Rede stehende Fahrtrichtungsanzeigeschild kann in der Straße Lerchenfeld aufgestellt werden. Hierzu wird seitens der VD 51 der Standort Lerchenfeld 10 favorisiert. Hierbei handelt es sich um das in der Drs. genannte Gymnasium.

 

  1. Entfällt, der unter 1. genannte Standort wurde durch einen MA der VD 513 bei einer Ortsbesichtigung als bestmöglicher Standort festgestellt.

 

  1. Der gewünschte Zusatz „Ahrensburg“ ist nicht mit den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den aus den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung (RWB 2000) vereinbar und kann daher nicht durchgeführt werden.

 

  1. Siehe Antwort zu 1. Eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung befindet sich z.Z. in der Ausarbeitung.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Keine