Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 07.10.2024

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.

Herr Schmidt fragt, warum die Anträge auf der Tagesordnung erst unter Tagesordnungspunkt 8 nach den Eingaben kommen und nicht davor. Er könne sich aus der letzten Legislaturperiode daran erinnern, dass Anträge auf der TO früher behandelt wurden.

 

Herr Gröhn versichert, die Gremienbetreuung werde das überprüfen

 

Frau Otto ergänzt, dass die Ausschüsse nicht immer einheitlich ablaufen würden, aber versucht werde, den Wunsch künftig zu becksichtigen.

 

Herr Schumachergt hinzu, dass sich aus der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung

zur Tagesordnung ergebe, dass Anträge nach den Vorlagen der Bezirksversammlung behandelt werden und sich vielleicht auch hieran bei der Erstellung der Tagesordnung für den Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude orientiert wurde. Er könne aber das Interesse verstehen, wichtige TOP zuerst zu behandeln und die TO etwas zu bündeln, weshalb er in Absprache mit der Gremienbetreuung für die nächste Sitzung versuchen wird, dies zu beachten.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Ö 3

Genehmigung der Niederschriften vom 06.05.2024 und 09.09.2024

Niederschrift vom 06.05.2024:

Herr Wersich bedankt sich für die vorgenommenen Ergänzungen.

Die Niederschrift der Sitzung vom 06.05.2024 wird bei einer Enthaltung der Volt-Fraktion einstimmig genehmigt.

Niederschrift vom 09.09.2024:

Herr Wersich bittet die Verwaltung um Rückmeldung, ob der Petent der Eingabe „llproblematik Eppendorfer Landstraße 63-65“ (Drs. 21-5296) vom 08.04.2024 eine Antwort der Stadtreinigung erhalten habe.

Frau Otto habe sich bereits an die Stadtreinigung gewandt, bisher jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Sie habe darüber hinaus keine Kenntnis über das Projekt „Bye bye rosa llsäcke“.

Herr Domres ergänzt, dass es sich um eine Eingabe von Bürgern gehandelt habe, die gegen die rosa Müllsäcke seien und gerne einen Müllcontainer vor ihrem Wohngebäude hätten, welches jedoch u.a. aus Denkmalschutzgründen abgelehnt worden sei. Die Daten des Petenten seien jedoch nicht bekannt, weshalb es in der Verantwortung der Verwaltung liege, den Petenten über den aktuellen Stand zu informieren.

Frau Otto erwidert, dass die Stadtreinigung zuständig sei und bittet um erneute Übersendung der Eingabe, damit sie es entsprechend nochmal an die Stadtreinigung weitergeben kann.

Herr Riesle weist noch einmal darauf hin, dass es in erster Linie um eine Rückmeldung an den Petenten gehe.

Herr Domres ergänzt, es gehe vor allem um die Genehmigung eines Müllcontainers, wofür das Bezirksamt zuständig sei.

Herr Wersich erinnere sich daran, dass das Thema auch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität behandelt werden sollte und dort ggf. Weiteres veranlasst werde.

Protokollnotiz:

Im Protokoll vom 09.09. wurde bereits erklärt, dass das „Projekt „Bye bye rose Müllsäcke“grundsätzlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität behandelt wird, da es einüberregionales Thema ist und nicht im Regionalausschuss geregelt wird. Unabhängig von der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes, wurde Kontakt mit der Petentin aufgenommen. Der Gremienbetreuung wurde vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt die Information gegeben, dass die Petentin am 13.05.2024 zuletzt kontaktiert worden sei. Das Dezernat habe sich melden wollen, sobald weitere Informationen vorliegen.

Herr Wersich erkundigt sich zudem nach einer Rückmeldung der BVM zu TOP 6.6. „Umbau Eppendorfer Markplatz“ der Sitzung vom 06.05.2024.

Herr Schumacher präsentiert die im Protokoll vom 09.09.2024 vermerkte Stellungnahme der BVM und schlägt vor, die Genehmigung der Niederschrift aufgrund der kurzfristig ergänzten Protokollnotizen zu vertagen.

Die Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2024 wird vertagt.

Ö 4

Tagesordnungspunkte: Bürger-, Gäste- und Referentenbeteiligung

Ö 4.1

Eingaben

Ö 4.1.1 - 22-0205

Verkehrsschild und Halte-/Parkverbot Ecke Willistraße/Klärchenstraße

Frau Wolfgramm, Polizeikommissariat 33, trägt vor, dass bereits in der Anordnung eine Entfernung des Straßenschildes nach sechs Monaten vorgesehen gewesen sei und sie noch einmal einen Hinweis zur Erinnerung an die Entfernung weitergegeben habe.

 

Herr Domres bittet darum, dass persönliche Daten zur Möglichkeit der Kontaktaufnahme direkt mit der Eingabe an die Ausschussmitglieder weitergeleitet werden.

 

Protokollnotiz:

Der Petent hat keine Datenschutzeinwilligung übersendet und hierzu auch auf erneute Nachfrage nicht reagiert.

 

Frau Fromm fragt, ob es üblich sei in solchen Fällen, die Schilder nach sechs Monaten wieder zu entfernen.

 

Frau Wolfgramm erklärt, dass es auf den Einzelfall ankommt, aber oft auch Vorgaben zur Entfernung von Schildern bereits in den Anordnungen zum Anbringen der Schilder aufgeführt

werden.

 

Herr Schmidt verweist darauf, dass der Ausschussdienst die Daten auf Nachfrage schnell weiterleiten könne.

 

Frau Winter bittet, dem Petenten zu antworten und über den Erfolg seiner Eingabe zu informieren.

 

Protokollnotiz:

Der Petent wurde entsprechend kontaktiert und über den Erfolg seiner Eingabe informiert.

Ö 4.1.2 - 22-0218

Tempo-30 für den Mühlenkamp

Ein Bürger trägt vor, er sei Anwohner im Mühlenkamp, wo in einem kleinen Stück noch Tempo 50 gelte, wohingegen in den meisten umliegenden Straßen Tempo 30 gelte. Er schlägt vor, auch im Mühlenkamp entsprechend eine Tempo 30 Zone einzuführen.

Frau Kültür begrüßt den Vorschlag.

Herr Gerloff sagt, die Polizei könne wahrscheinlich mehr dazu sagen, ob und inwieweit das Einführen einer Tempo 30 Zone sinnvoll und möglich ist.

Herr Hosemann begrüßt den Vorschlag ebenfalls und sagt, die DIE LINKE-Fraktion wäre füreine Tempo 30 Zone in der gesamten Stadt.

Frau Wolfgrammhrt aus, dass es unterschiedliche Gründe für das Einführen einer Tempo 30 Zone gebe. Bei Hauptverkehrswegen sei dies jedoch häufig nicht vorgesehen, weil u.a. diverse Buslinien dort verkehren. Aus polizeilicher Sicht gebe es keine Sicherheitsbedenken, die für eine Notwendigkeit des Einführens einer Tempo 30 Zone im Mühlenkamp sprechen.Ggf. könnte aber auf Initiative anderer Behörden hier etwas veranlasst werden.Der Bürger ergänzt, im Mühlenkamp gebe es abwechselnd Tempo 30 und Tempo 50 Zonen, weshalb ohnehin immer wieder ein Abbremsen und Beschleunigen notwendig sei. Insbesondere seitdem es am Jungfernstieg die Baustelle gebe, gebe es zudem vermehrt Autoposer im hlenkamp.

Frau Schwarz fragt, ob es Möglichkeiten gebe, die Sachlage zu überprüfen.

Herr Gerloff äert die Idee, dann man das Vorgehen in der Alsterdorfer Straße als Vorbild heranziehen könne, wo bei einer ähnlichen Sachlage eine Vereinheitlichung der Tempo-Zonen vorgenommen worden sei.

Frau Wolfgramm antwortet, es könne zwar geprüft werden, zu welcher Zeit, welches Verkehrsaufkommen und ggf. welche Tempoüberschreitungen vorliegen, jedoch führe dies vermutlich nicht zu neuen Erkenntnissen. Die SOKO Autoposer könne hier aber einmal Kontrollen vornehmen. Die Einführung einer einheitlichen Tempozone im Mühlenkamp gestalte sich zudem aufgrund der Größe des Areals schwierig und würde vermutlich schon im Zuständigkeitsbereich der BVM liegen.

Frau Winter begrüßt den Vorschlag, die SOKO Autoposer mit einzubeziehen.

Der Bürger ergänzt, dass Autoposer vor allem am Wochenende, z.B. Freitagabends auffällig seien.

Herr Schmidt fragt nach, ob die Anordnung ab Gertigstraße oder Poelcheaukamp gelte.

Frau Wolfgramm entgegnet, sie müsse das überprüfen.

Der Vorsitzende gibt wieder, dass das Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten durch die   Polizei zu Protokoll gegeben werden sollen.

Der Bürger stimmt der Weitergabe seiner Daten zwecks Kontaktaufnahme durch Ausschussmitglieder zu.

Protokollnotiz:

Eine Übersicht der T30-Strecken Mühlenkamp/ Hofweg/ Papenhuder Straße (orange/ händisch eingezeichnet rot = 30km/h) aus dem FHH-Atlas ist als Anlage in der Sitzung vom 07.10.2024 einzusehen. Zudem teilt Frau Wolfgramm mit:

- Technische Maßnahmen zur Verkehrsflussmessung sind in Auftrag gegeben worden

- Hinweis an VD3/ Autoposer ist erfolgt.

Ergänzende Hinweise:

-Gemäß HRVV (Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) vom 01.02.2024 ist ein Zusammenführen von T30-Strecken/-Zonen vorgesehen, wenn diese max. 300m auseinanderliegen (Ausnahmen möglich) und zwischen den Bereichen keine Lichtsignalanlagen liegen. Im konkreten Fall sind es ca. 420m und zwei Lichtsignalanlagen (Winterhuder Weg und Körnerstraße)

- Für den Hofweg liegt ein Prüfauftrag i.S. Lärmaktionsplan vor; dies ist zumindest dem

PK33- für den Mühlenkamp nicht bekannt.

Ö 4.1.3 - 22-0248

Anfrage zur Einführung von Anwohnerparken in Winterhude

Ein Bürger trägt vor, die Eingabe komme zwar nicht von ihm, aber er könne hierzu etwas vortragen. Die Parkplatzsituation in Winterhude sei insbesondere seit der Einführung des Einwohnerparkens in Uhlenhorst brenzlich. In den anderen umliegenden Stadtteilen gelte ebenfalls Anwohnerparken, sodass die Parkplatzsuche in Winterhude sehr schwierig sei. Der Bürger habe auch einige Dauerparker bemerkt.

Herr Schumacher schlägt vor, die Diskussion zu diesem Thema nicht zu eröffnen, weil das Thema Anwohnerparken schon vielfach diskutiert wurde und eine Einführung des Anwohnerparkens durch Beschluss des Ausschusses ohnehin nicht möglich sei.

Herr Hosemannmeint, dass es aufgrund einer Rechtsunsicherheit bei der Einführung von Anwohnerparken derzeit vermutlich nicht zielhrend sei, dies auf weitere Gebiete auszuweiten. Zu gegebener Zeit sollte dies aber wieder ein Thema im Ausschuss werden.

Frau Winter bittet darum, dem Petenten den aktuellen Sachstand mitzuteilen.

Ein weiterer Bürger ergänzt, dass Anfang 2025 hierzu auf Landesebene Gespräche folgen sollen und der Petent vielleicht auch an Herrn Kroll verwiesen werden könne, weil dieser sich damit beschäftigt habe.

Der Bürger sagt, es sollte eine einheitliche Regelung für alle Stadtteile geben.

Protokollnotiz:

Dem Petenten wurde der Sachstand mitgeteilt.

Ö 4.1.4 - 22-0268

Hundefreilaufzone am Mühlenteich und dortiger Radverkehr

Eine Bürgerin trägt vor, sie sei Anwohnerin und gehe mit ihren Hunden täglich in den gegenständlichen Park. Ein Freilaufen der Hunde sei dort trotz Freilaufzone aufgrund der Gefahren durch den immensen Radverkehr nicht möglich. Es habe bereits Unfälle mit den Radfahrern und Menschen oder Tieren gegeben. Die Stimmung sei angespannt und man werde zum Teil beleidigt, wenn man Radfahrer um Rücksicht bitte. Die Bürgerin schlägt vor, die Freilaufzone auf eine nahegelegene Freifläche zu verlegen, wo sich aktuell ein heruntergekommener, nicht genutzter Spielplatz befinde. Sie habe das Bezirksamt diesbezüglich schon in der Vergangenheit kontaktiert.

Frau Bartling bestätigt die Aussagen der rgerin. Der Fußweg, welcher inzwischen überwiegend als Radweg genutzt werde, werde derartig viel befahren, dass es dort für Mensch und Tier gefährlich sei.

Frau Winter dankt für die Eingabe und fragt, ob dem Bezirksamt andere Meldungen zur Problematik gegeben habe, wie z.B. Unfälle.

Frau Otto sagt, die Konfliktsituation in dem Park, insbesondere aufgrund der Fahrradfahrer,sei bekannt. Die Verwaltung habe jedoch keine Steuerungsmöglichkeit. Die Verlegung der Hundefreilaufzone auf die vorgeschlagene Fläche sei nicht möglich, weil derzeit ein Bebauungsplanverfahren im Gang sei, welches die Erweiterung der Fläche zu einem größeren Spielplatz vorsehe.

Die Bürgerin führt ergänzend aus, dass nach ihrer täglichen Erfahrung der Spielplatz überhaupt nicht zum Spielen genutzt werde, sondern wenn überhaupt nur Hundespaziergänger anzutreffen sind.

Frau Otto ergänzt, dass dort nach dem Bebauungsplan das neue Quartier Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 entstehen soll, für welches der Spielplatz benötigt werde.

Die Bürgerin fragt, ob wenigstens eine Einzäunung der Hundefreilaufzone möglich wäre, damit die Hunde nicht auf den Weg laufen können, wo die Radfahrer langfahren.
Eine andere Bürgerin trägt vor, dass sie sich schon mehrfach, auch zu anderen Parks, an das Bezirksamt gewandt habe zum Thema Radfahrer in Grünanlagen. Es fehle die eindeutige Beschilderung im Park, die z.B. auf den nahegelegenen Radweg oder das Verbot des Radfahrens auf dem Fußweg durch den Park hinweisen würden.

Herr Hosemann sagt, er halte den wachsenden Nutzungsdruck von Grünflächen für die Ursache solcher Konflikte, die auch an vielen anderen Stellen zu beobachten seien. Dadurch gebe es an einzelnen Stellen insgesamt mehr Menschen, also auch mehr rücksichtslose Menschen und somit mehr Konflikte. Das Fehlverhalten Einzelner solle aber nicht dazu führen, dass alle anderen darunter leiden müssen.

Frau Otto weist darauf hin, dass in konkreten Einzelfällen die Möglichkeit bestehe, Wege für Fahrradfahrer z.B. durch Verbotsschilder zu sperren, wenn die Politik dies beschließen würde. Allerdings würden auch Verbotsschilder nicht immer dazu führen, dass sich alle an das Verbot halten.

Herr Häffs fragt nach Möglichkeiten zum Verbleib der Hundewiese nach.

Frau Otto sagt, nach ihrem Kenntnisstand sind die Möglichkeiten dort sehr begrenzt, dies werde aber nochmal überprüft und zu Protokoll gegeben.

Protokollnotiz:

Stadtgrün Hamburg-Nord wurde gebeten, sowohl innerhalb der Grünanlage rund um den Eppendorfer hlenteich als auch ‚etwas weitläufiger die Möglichkeit einer gesicherten Hundeauslaufzone zu prüfen.

Am Eppendorfer Mühlenteich ist nicht nur aufgrund des durch seine (relative) Weitläufigkeit geprägte Landschaftsraums, sondern auch aufgrund der konkrete Lage und Ausprägung der dortigen Hundeauslaufzone (die Fläche ist durch zwei Querwege in drei unterschiedlich große Teilflächen gegliedert und umfasst zudem neben Rasenflächen auch einen dichten, die Grünanlage gegenüber dem Salomon-Heine-Weg schützenden Gehölzbestand) eine Einzäunung der Hundeauslaufzone weder sinnhaft noch möglich.

Auch in einem etwas weiter gefassten Umfeld verfügt der Bezirk über keine geeigneten Flächen, da eine Einzäunung in dem meist unter Gartendenkmalschutz stehenden Grünanlagen nicht möglich ist. Die einzige bereits in Eppendorf eingezäunte Hundeauslaufzone befindet sich an der U-Bahnstation Kellinghusenstraße, eine weiter in Winterhude im Südwesten des Stadtparks.

Herr Domres halte die Durchsetzung eines Radfahrverbotes ebenfalls für schwierig, weil rücksichtslose Radfahrer sich sicherlich nicht an ein Verbot halten würden. Eine Einzäunung der Hundefreilaufzone sei vielleicht der effektivere Ansatz, wenngleich Umzäunungen, wenn möglich, besser vermieden werden sollten.

Die Bürgerin erklärt, sie wäre mit einer Einzäunung zufrieden, da es ihr hauptsächlich um die Sicherheit gehe, allerdings sei die Hundewiese durch eine Kreuzung des Weges getrennt, weshalb geschaut werden müsse, inwiefern eine Einzäunung möglich ist.

Frau Bartling fragt, ob man sich nicht Planten un Bloomen als Beispiel nehmen könne, wo eine Fahrradsverbotszone herrsche.

Frau Otto sagt, zum einen sei Planten un Bloomen eine besondere Grünfläche mit Parkwächtern, zum anderen würde auch dort trotz der Verbotszone Radverkehr herrschen.

Frau Bartling sagt, es gebe eine älter werdende Gesellschaft, die gerne zu Fuß unterwegs sei und zum Teil nicht mehr gut heranrasenden Radfahrer ausweichen können. Hierauf müsse man Rücksicht nehmen.

Herr Schumacher dankt für die Eingabe und die Diskussion und verweist darauf, dass das Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten zu Protokoll gegeben wird bzw. in der nächsten Sitzung vorgestellt wird.

Ö 4.1.5 - 22-0269

Antrag Parks und Grünanlagen für Rad- und E-Scooter-FahrerInnen zu sperren

Eine Bürgerin trägt vor, dass in vielen Park- bzw. Grünanlagen, wie z.B. im Hayns Park oder am Mühlenteich rücksichtslose Radfahrer unterwegs seien. Das führe dazu, dass man sich nicht mehr frei in Parks bewegen könne und Parks allmählich nicht mehr zur Erholung dienen rden. Zudem stelle es eine Gefahr für viele Menschen dar, insbesondere für Kinder und alte Menschen.

Herr Gerloff sagt, dass es in erster Linie um ein besseres Miteinander der Parkbesucher gehen sollte, nicht um ein Verbot einzelner Gruppen, wie Radfahrern. Das Problem sei die Rücksichtslosigkeit an sich. Die SPD-Fraktion arbeite an einem umfangreichen Antrag, der dieses rdern soll, z.B. durch Hinweisschilderr Radfahrer, die auf Radwege oder das Absteigen vom Fahrrad hinweisen sollen.

Frau Gregor-Wielan stellt den kurzfristig eingereichten Antrag der GRÜNE-Fraktion kurz vor,der nicht auf der Tagesordnung stand, aber als Tischvorlage dem Ausschuss vorgelegt wurde. Dieser umfasse u.a. ein Umlaufgitter für eine Brücke und Respektschilder, die sich an Fahrradfahrer richten sollen. Gleichzeitig müssten Radwege in der Umgebung von Parks verbessert werden.

Herr Hosemann verweist auf den hohen Nutzungsdruck von Grünflächen und hält den Ausbau von Radwegen ebenfalls für notwendig. Eine wachsende Infrastruktur, auch von Grünflächen, sei erforderlich, um derartige Konflikte zu vermeiden.

Frau Bartling merkt an, dass ein Campus gebaut werde, der das Problem im Hayns Park vermutlich verstärken werde. Ihrer Erfahrung nach gleiche der Hayns Park schon jetzt zu Stoßzeiten einer Fahrradautobahn. Der Ausbau der Radwege in der Umgebung sei daher unumnglich.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der kurzfristig eingereichte Antrag der GRÜNE-Fraktion keinen Einzug in die TO gefunden hat und das Thema in der nächsten Sitzung ausführlicher behandelt werden soll.

Herr Schmidt begrüßt den Vorschlag von Herrn Schumacher und erläutert kurz, dass sich die Brücke am Hayns Park besonders gut eignen würde für Maßnahmen, wie ein Schild mit der Aufschrift „Radfahrer absteigen“ oder eine Umlaufsperre.

Die Bürgerin betont, das Problem verschärfe sich zunehmend, insbesondere durch E-Bikes und E-Roller. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Sie schlägt vor, die Maßnahmen im Hayns Park auszuprobieren und ggf. auf andere Grünflächen zu übertragen.

Eine andere Bürgerin begrüßt den Ausbau von Radwegen und ihr seien mehrere Stellen bekannt, wo Autos Radwege zum Teil zuparken, welches verhindert werden müsse.

Ö 5

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 5.1

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Ö 5.1.1 - 22-0179

Saarlandstraße 71, 1. Nebenfahrbahn

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5.1.2 - 22-0206

Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5.1.3 - 22-0208

Schottmüllerstraße 23

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5.1.4 - 22-0240

Überseering

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5.1.5 - 22-0265

Hindenburgstraße / Bruno-Georges-Platz Hier: Markierung VZ 341 auf der Fahrbahn

Herr Schmidt bittet um eine Erläuterung, weshalb die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zurückgerufen wurde.

Frau Wolfgramm erklärt, dass der Radverkehr sich links einzuordnen habe und nicht in demBereich, den PKW-Fahrer benutzen. Aufgrund der Anordnung wäre die Querung der Hindenburgstraße vom Bruno-Georges-Platz kommend für Fahrradfahrer durch den baulichen Durchstich der Mittelinsel nach links jedoch möglich gewesen. Die geplante Wartelinie sollte dem Radfahrer eine zusätzliche Orientierung bieten sowie dem einbiegenden und kreuzenden Fahrzeugverkehr auf den querenden Radverkehr aufmerksam machen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Anordnung wurde einkassiert, da PKW-Fahrer durch das Einzeichnen der Wartelinie von Radfahrern eingeschränkt worden wären. Die Wartelinie solle demnach nicht mehr markiert werden, da gegenseitig Vorrang hätte gewährt werden müssen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5.2 - 22-0267

Kenntnisgabe von LSBG-Verschickungen - Eppendorfer Marktplatz, KenntnisnahmeSV-Änderung der Schlussversch.- Abschnitt 2

Frau Fromm ist der Meinung, dass die Planung eine Verbesserung für die Situation der Fahrradfahrer im Bereich des Hayns Park darstelle. Da vor der Kirche aktuell von den Radfahrern eine Engstelle passiert werden müsse, habe sie Verständnis für das Ausweichen über den Hayns Park. Die Kreuzung werde nach der Planung insgesamt enger. Da sich dies häufig zu Lasten der Autofahrer auswirke, könne so eine Verbesserung für die Radfahrer entstehen. Sie äert Verwunderung darüber, ob ein Bus die Kurve aus der Ludolfstraße in die Kellinghusenstraße passieren könne, ohne Radverkehr zu gefährden. Es sei schade, dass die Planung erst 2027 umgesetzt werde.

Herr Wersich äert Unzufriedenheit darüber, dass der Ausschuss seitens des LSBG schlecht über Verschickungsunterlagen informiert werde. Es sei unverständlich, weshalb trotz Ablehnung einer Vorstellung noch weitere Verschickungsunterlagen eingingen.Er habe entsetzt feststellen müssen, dass die Buslinie 114 (lt. S. 10) entfallen solle. Diese fahre aus Norden durch die Eppendorfer Landstraße. Dazu wünsche er sich eine Rückmeldung. Er habe den Eindruck, dass das Abbiegen aus der Kellinghusenstraße, links Richtung Autobahn A7, nicht mehr möglich sein werde. Solle es nicht mehr möglich sein, von der Kellinghusenstraße aus links Richtung Autobahn abzubiegen, sei dies skandalös. Würde man demnach nicht mehr nach links kommen, könnte ein neuer Knotenpunkt entstehen. So würde sich der Verkehr im Westen stauen.

Herr Wersich bedauert außerdem, dass keine Referenten des LSBG zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung stehen.

Frau Fromm ergänzt, dass die Abschaffung der Buslinie 114 eine Angelegenheit des hvv sei.Die Befürchtung, dass es keine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Kellinghusenstraßegebe, sei nicht korrekt. Man müsse sich nach links oder rechts einordnen, aber könne nicht geradeaus fahren. Sie verweist auf die Skizzen der Planung.

Herr Gerloff empfindet es als schwierig, die veränderte Schlussverschickung spät zugesendet zu bekommen und schlägt vor, den LSBG zur nächsten Sitzung zur Erläuterung der Verschickungsunterlagen einzuladen.

Herr Schmidt merkt an, dass die Bereitstellung dieser Schlussverschickung nach dem üblichen und vereinbarten Vorgehen abgelaufen sei. Das ursprüngliche Problem, dass der Ausschuss keine Verschickungsunterlagen vom LSBG erhalte, sei demnach behoben. Dass nicht mit jeder Kenntnisgabe von LSBG-Verschickungen fachkundige Referenten in den Ausschuss geschickt werden, sei seiner Meinung nach nachvollziehbar. Die Referenten sollten nur beim Aufkommen konkreter Fragen eingeladen werden, die mit vorhandenen Unterlagen nicht beantwortet werden können. Herr Schmidt würde es bedauern,wenn die Referenten ohne konkrete Fragen seitens des Ausschusses eingeladen werden würden.

Herr Domres stimmt Herrn Schmidt zu. Er schlägt vor, zur nächsten Sitzung sach- und fachkundige Referenten des LSBG einzuladen.

Frau Winter teilt die Meinung, dass zu großen Bauvorhaben oder offenen Fragen Referenten des LSBG zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Vorstellung i.d.F. sollte in der nächsten Sitzung durch fachkundige Referenten erfolgen.

Herr Hosemann stimmt den vorherigen Wortmeldungen zu. Er würde gerne mit Referenten des LSBG sprechen und offene Fragen klären.

Der Ausschuss beantragt, zur Drs. 22-0267 einen sach- und auskunftsfähigen Referenten in die nächste Sitzung des RegA EWi am 11.11.2024 einzuladen, der die Planung erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten kann. Diese Beschlussempfehlung solle zur zeitnahen Umsetzung in der nächsten BV am 09.10.2024 behandelt werden.

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei einer Enthaltung der GRÜNE-Fraktion einstimmig zu.

Protokollnotiz:

Die BVM erhielt am Freitag, 11.10.2024, von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung eine Empfehlung gem. § 27 BezVG und Referentenanforderung für die Sitzung des Regionalausschusses am 11.11.2024 um 18.00 Uhr. Die BVM bedankte sich für die Bitte zur Teilnahme von Referent:innen an der Sitzung des Regionalausschusses am 11.11.2024 zum Thema Eppendorfer Marktplatz. Sie sagten zu, gerne im Januar 2025 Mitarbeiter:innen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu entsenden, so dass diese alsbald für Fragen und umfassende Informationen zur Vergung stehen werden.

Nachtrag: Der LSBG sagte aufgrund fehlender Neuigkeiten die Psentation im Januar ab und sagte einer Vorstellung im RegA Ewi im April 2025 zu.

 

 

 

 

 

Ö 6 - 22-0235

Änderung im Filialnetz der Deutschen Post AG

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Baumfällungen 2024/25

Ö 7.1 - 22-0237

Fäll-Liste Grünanlagenbäume

Herr Schmidt bedankt sich für die ausführliche und transparente Dokumentation der Fäll-Gründe und ist erfreut über die zahlreichen Nachpflanzungen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7.2 - 22-0239

Fäll-Liste Straßenbäume

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 22-0156

Frau, Leben, Freiheit! Benennung der Grünanlage gegenüber dem iranischen Konsulat nach Jina Mahsa Amini Antrag der GRÜNE-Fraktion

Frau Gregor-Wielan erklärt, dass die GRÜNE-Fraktion den Antrag zurückziehen und sich dem

gemeinsamen Antrag unter 8.2 anschließen wolle.

Ö 8.2 - 22-0244

Frauen. Leben. Freiheit. Gedenken an Jina Mahsa Amini durch ein permanentes Denkmal und die Benennung der Grünanlage gegenüber dem iranischen Konsulat in der Bebelallee Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU-, FDP- und Volt-Fraktion

Frau Winter bedankt sich bei der GRÜNE-Fraktion für das Starten der Initiative und des Antragsthemas sowie die Unterstützung des gemeinsamen Antrags. Es bestehe der Wunsch, eine Gedenkveranstaltung zu planen. Sie wünsche sich, in Zukunft bei gleicher Interessenlage gemeinsame Anträge in die Wege zu leiten.

Herr Hosemann stimmt dem zu. Die LINKE-Fraktion würde sich dem Antrag gerne anschließen. Er bittet um Ergänzung bei Punkt 3, sodass bei der Gedenktafel und -Veranstaltung eine grundlegende Beteiligung, v.a. von der iranischen Protestbewegung, angestrebt wird, um diese als Fachexperten einzubeziehen. Er sehe dies als ein wichtiges Signal, dass nicht nur die Fraktionen der Bezirksversammlung, sondern auch die iranische Protestbewegung beteiligt werde.

Herr Schmidt ist erfreut über die gemeinsame Antragsfindung. Die Erstellung von Texten für Gedenktafeln sei seiner Meinung nach keine Kernaufgabe oder -Kompetenz des Bezirksamtes. Der Texte für die Gedenktafeln solle in diesem Gremium erstellt werden. Auch die Beteiligung der iranischen Protestbewegung sehe er nicht als Aufgabe der Verwaltung an.

Frau Winter berichtet, dass die Künstler:innen, die auch für die Gestaltung des Beetes zuständig seien, bereits einen möglichen Text für die Gedenktafel verfasst hätten. Bei Möglichkeit sollte dieser Text im Gremium betrachtet werden. Sie stimmt zu, dass die Beteiligung der iranischen Protestbewegung nicht Aufgabe des Bezirksamtes sei.

Frau Winter verkündet die Formulierung, die die gewünschte Ergänzung von Herrn Hosemann zu Punkt 3 des Antrags beinhaltet: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Fertigstellung eine Gedenkveranstaltung zur Einweihung des wetterfesten Denkmals oder Parkanlage zu organisieren. Sowohl bei der Gestaltung der Gedenktafel als auch bei der Veranstaltung sollen Vertreter:innen der iranischen Protestbewegung in Hamburg im Vorfeld grundlegend beteiligt werden.“

Frau Otto, Regionalbeauftragte, merkt an, dass die Umbenennung der Fläche nur mit der Beteiligung des Staatsarchives möglich sei. Sollte ein Denkmal aufgestellt werden, müsse die Kulturbehörde beteiligt werden.

Sie empfiehlt, den Antrag in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu geben. Sollte der Antrag im Zuge dieses Regionalausschusses beschlossen werden, müsse die Kulturbehörde und das Staatsarchiv beteiligt werden. Eine Gedenkveranstaltung müsse von den Fraktionen organisiert werden und könne durch das Bezirksamt ausschließlich unterstützt werden.

Frau Otto empfiehlt, dies bei der Antragsstellung zu beachten. DIE LINKE habe in der Vergangenheit bereits eine Gedenkveranstaltung organisiert, wobei das Bezirksamt unterstützt hätte.

Frau Kültür befürwortet es, die iranische Protestbewegung einzubeziehen und ins Zentrum zu stellen. Andernfalls könnte das Gedenken in eine aneignende Richtung gehen, wenn nicht-betroffene Personen sich in einer unreflektierten Version der Veranstaltung annehmen. Sie habe in der Vergangenheit bereits eine Gedenkveranstaltung begleitet.

Herr Schmidt erläutert, dass die Aussagen der Regionalbeauftragten im Widerspruch zu dem stünden, was das Bezirksamt in der vergangenen Legislaturperiode zur Umbenennung von Grünanlagen sagte. Er nennt als Beispiel die Umbenennung des Rosengarten Wolfgang Borchert.

Frau Otto verdeutlicht, dass sie mitteile, was ihr die Leiterin des Fachamts Management des

öffentlichen Raums vor wenigen Stunden erläutert habe.

Herr Hosemann erklärt, dass es sich um eine Benennung und keine Umbenennung handele. Er wirft außerdem ein, dass es verschiedene Gruppen der iranischen Protestbewegung gäbe. Man solle in die verschiedenen Communities horchen. Dafür wünsche er sich auch, den von Frau Winter angesprochenen Textentwurf im Ausschuss zu besprechen.Er schlägt außerdem vor, den bisherigen Antrag um einen vierten Punkt zu erweitern, um den von Frau Otto genannten Hindernissen entgegenzuwirken. So könne ergänzt werden, die benötigten Behörden zu beteiligen, sofern dies notwendig sei. Er schlägt vor, die Planung der Beteiligung sowie die Gedenkveranstaltung durch externe Unternehmen durchführen zu lassen, um das Bezirksamt zu entlassen.

Herr Wersich äert seine Verwunderung über die Aussagen der Verwaltung. Man könne den Antrag beschließen und in dem Hauptausschuss oder der Bezirksversammlung als Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung setzen. Nach der Beschlussfassung sei ein Gespräch nötig, um die genauen Planungen und Zuständigkeiten zu klären. Die zwingende Beteiligung der Kulturbehörde sei ihm ebenfalls nicht bekannt.

Frau Winter habe die gleiche Erinnerung wie Herr Schmidt. Sie nimmt an, dass der Antrag so gestellt werden könne. Sie zweifelt an, ob die von Herrn Hosemann vorgeschlagene Ergänzung in dem Antrag notwendig sei. Sie ist sich sicher, dass man einen Verein finden könne, der die Organisation der Gedenkveranstaltung unterstützen wolle. Der Hinweis, dass das Bezirksamt mitteilen solle, ob die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich sei, könne in dem Antrag ergänzt werden.

Herr Domres erklärt, dass der Regionalausschuss die Entscheidungen über den Antrag treffen nnen. In dem Stadtpark sei die Grünfläche als Grünstreifen an der Bebelallee benannt. Dies sei vermutlich keine offizielle Straßenbenennung, sondern ein Hinweis auf die Funktion. Daher sehe er keine Schwierigkeit bei der Benennung der Fläche. In dem Rosengarten sei in der Vergangenheit ein Denkmal erstellt worden, ohne die Kulturbehörde einbezogen zu haben. Es sei in der Vergangenheit keine Beanstandung der Kulturbehörde oder anderer Verwaltungsinstanzen entstanden.

Der Vorsitzende fasst das gemeinsame Interesse der Fraktionen zusammen, Jina Mahsa Amini als Freiheitskämpferin zu ehren. Die Ehrung werde in dem Gremium, das als Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteils stehe, in die Weg geleitet.Die betroffene Fläche eigne sich in besonderer Weise für die Ehrung. Es solle nicht nur eine Fläche benannt werden, sondern auch bezirkliche Mittel zum gemeinsamen Bedenken der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Ergänzung der LINKE-Fraktion solle ein von allen Beteiligten getragenes Projekt geschaffen werden. Er hoffe, dass das Bezirksamt diesen klaren Wunsch in Bezug auf verwaltungsrechtliche Vorbehalte nicht verweigern werde. Das Bezirksamt sei für die Organisation einer solchen Veranstaltung nur ausführend und unterstützend. Das Gedenken und die Einbeziehung aller Beteiligten, um das Kämpfen für die Freiheit zu würdigen, obliege dem Ausschuss.

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag abstimmen.

Der Antrag wird mit der Ergänzung, eine Initiativbewegung zu beteiligen, einstimmig beschlossen.

Petitum/Beschluss:

Antrag in geänderter Form, dahingehend, dass ergänzt wird, eine Initiativbewegung zu beteiligen, einstimmig beschlossen.

 

 

Ö 9

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 9.1 - 22-0143

Sitzungstermine 2025

Die Sitzungstermine 2025 werden einstimmig beschlossen.

Petitum/Beschluss:

Einstimmig beschlossen

 

 

Ö 10

Verschiedenes

Es gibt keine weiteren Anmerkungen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Anwesenden und beendet die Sitzung.