Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.09.2024: Schottmüllerstraße 23
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Aufstellen des VZ 224-51 STVO mit VZ Träger an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz