22-0208

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.09.2024: Schottmüllerstraße 23

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.10.2024
Ö 5.1.3
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Aufstellen des VZ 224-51 STVO mit VZ Träger an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

Skizze