22-0240

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.09.2024: Überseering

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.10.2024
Ö 5.1.4
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Einrichtung der erforderlichen Verkehrsführung an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

Skizze