Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.09.2024: Überseering
Letzte Beratung: 07.10.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung der erforderlichen Verkehrsführung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.