22-0179

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024: Saarlandstraße 71, 1. Nebenfahrbahn

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 07.10.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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Anhänge

 

Anordnung, Skizze                        

Lokalisation Beta

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