Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.01.2024 - Angerstraße 11
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz