21-5057

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.01.2024 - Eduard-Rhein-Ufer 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.02.2024
Ö 7.1.7
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Änderung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan