21-5289

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.03.2024: Fersenfeldtsweg 6

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 08.04.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.4

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladeulen an.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

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Anhänge

 

-Anordnung

-Skizze  

Lokalisation Beta

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