21-5289

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.03.2024: Fersenfeldtsweg 6

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2024
Ö 6.1.4
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladeulen an.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

-Anordnung

-Skizze