Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.08.2024: Halteverbotsstrecke Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Halteverbotsstrecke zwischen der Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24 an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz