Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.08.2024: Halteverbotsstrecke Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24
Letzte Beratung: 07.10.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Halteverbotsstrecke zwischen der Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24 an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
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