22-0206

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.08.2024: Halteverbotsstrecke Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.10.2024
Ö 5.1.2
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Halteverbotsstrecke zwischen der Einmündung Meenkwiese und Salomon-Heine-Weg 24 an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung