22-0205

Eingabe: Verkehrsschild und Halte-/Parkverbot Ecke Willistraße/Klärchenstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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07.10.2024
Ö 4.1.1
Sachverhalt

 

Sehr geehrte Bezirksversammlung,

 

ich frage mich seit Jahren jeden Morgen, welchen Zweck das Schild „Vorfahrt geändert!“ an der Ecke Willistraße/Klärchenstraße erfüllen soll. Daher möchte ich anregen, dieses Schild auszutauschen oder ersatzlos abzubauen. Zudem würde ich mich über eine bessere Durchsetzung des Parkverbots an der oftmals mit Autos zustehenden Kreuzung freuen.

  

Zunächst: Gilt da jetzt rechts vor links? Warum ist es zwingend geboten (§ 39 Abs. 1 StVO), darüber zu informieren, dass die Vorfahrtsregel mal eine andere war?

 

Meines Erachtens wäre es sinnvoller, darüber zu informieren, welche Vorfahrtsregel denn nach der (ominös bleibenden) Änderung nunmehr gelten soll. Wenn tatsächlich rechts vor links gilt (was ich annehme, aber worüber ich infolge des Schildes „Vorfahrt geändert!“ nie ganz sicher war und bin), könnte man doch das Verkehrszeichen 102 aufstellen.

 

Oder gar kein Schild? Denn aktuell verdeckt das Schild das Ende eines absoluten Halte- und Parkverbots. Dieses Verbot soll die Kreuzung nach meinem Verständnis offener halten, das klappt (möglicherweise auch infolge des Vorfahrtschildes) wie man sieht aber häufig nur mäßig. Im Kreuzungsbereich stehen regelmäßig parkende Autos.

 

Ich würde daher vorschlagen, (wenn überhaupt) das Verkehrszeichen 102 zur Kennzeichnung der Kreuzung aufzustellen, die wegen der parkenden Autos manchmal schwer einsehbar/erkennbar ist, und das Parkverbot mithilfe einer Zickzacklinie auf der Straße zu verdeutlichen, um die Kreuzung von parkenden Autos frei zu halten.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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