Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er wünsche ein frohes neues Jahr und hoffe auf gute Zusammenarbeit.
Herr Schmidt bittet darum, TOP 4.1.1 und TOP 5.4 gemeinsam zu behandeln.
Der Vorsitzende schlägt vor, TOP 4.1.1 zur Kenntnis zu nehmen und unter TOP 5.4 zu diskutieren.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Die Genehmigung der Niederschriften wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Der Ausschuss nimmt im Hinblick auf die Entscheidung zur TO betreffend TOP 5.4 Kenntnis.
Da es sich in der Hindenburgstraße um eine zweispurige Straße handle, sei es aktuell nicht möglich, dort eine Tempo-30-Zone einzuführen, so Herr Riesle. Dies könne sich jedoch im Laufe des ersten Halbjahres ändern. Das Thema sollte dann noch einmal aufgegriffen werden.
Herr Hartwig bestätigt, dass diese Idee bestehe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schmidt berichtet, dass diese Meldung bereits im Melde-Michel hinterlegt sei und er daher annehme, dass sich die Verwaltung dieser Problematik annehme.
Herr Gerloff pflichtet dem bei und ergänzt, dass er die beschädigte Markierung erst heute gesehen habe. Er bittet ebenfalls, die Markierungen zu überarbeiten.
Die Regionalbeauftragte gibt, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raumes dies prüfe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Petentin schildert die aktuelle Situation und appelliert daran, sich die Problematik vor Ort anzusehen.
Herr Hartwig erzählt, dass Herr Clasen vom PK23 erstaunt mitgeteilt habe, dass das Problem nach seinem Informationsstand behoben sei. Herr Clasen außerdem habe zugesagt, noch heute bürgernahe Beamte zu entsenden, um sich die Situation anzusehen und ggf. Maßnahmen zu treffen.
Die Bürgerin ergänzt, dass das Problem noch aktuell sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Petentin äußert Ihren Dank für die positive Entscheidung zur dauerhaften Aufstellung der Skulptur und deren Umsetzung. Sie präsentiert einen Entwurf für ein Statement.
Frau Otto bedankt sich für das Engagement. Sie fragt die Verwaltung, ob diese sich um die Angebote und Kostenvoranschläge kümmern könne.
Die Regionalbeauftragte betont erneut, dass das Bezirksamt sich nicht um die Umsetzung kümmern könne. Der Textvorschlag müsse an das Staatsarchiv gehen. Die Rückmeldung dazu werde dann ebenfalls das Staatsarchiv geben.
Herr Hosemann bedankt sich ebenfalls bei der Petentin. Aus der kurdischen Community sei ihm der Wunsch zugetragen worden, die Herkunft von Jina sichtbar zu machen. Dies müsse nicht zwangsläufig in dem Text bei dem Denkmal erfolgen. Auch eine Ortsbezeichnung oder ein Straßenschild seien Möglichkeiten dafür. Den Textentwurf der Künstlerin für die Gedenktafel befürworte er.
Der Vorsitzende schlägt vor, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu eröffnen.
Herr Domres stimmt dieser Idee zu. Das Denkmal sei ein Ausdruck der Menschlichkeit und sollte auch so behandelt werden.
Frau Dr. Dietz bedankt sich für die Arbeit und Initiative der Künstlerin. Der Textentwurf sei Ihrer Meinung nach kein Teil des Denkmals, sondern eine Erläuterung. Das genauere Vorgehen sollte mit den Fraktionen geklärt werden. Sie bittet die Regionalbeauftragte um eine ausführlichere Erläuterung, wie das weitere Vorgehen aussehen solle.
Herr Schmidt äußert, dass das Bezirksamt für die Genehmigung zur Aufstellung in der Grünanlage verantwortlich sei. Die Regionalbeauftragte stimmt zu.
Die Petentin fragt, wie die Aufstellung der Skulptur auf dem Gelände genauer aussehen dürfe. Sie benötige eine Ansprechpartnerin.
Die Regionalbeauftragte erklärt, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raumes einen Ansprechpartner für die Künstlerin zur Verfügung stellen werde. Sie erfragt, ob bereits Sondermittel für das Denkmal bereitgestellt wurden. Diese müssen im weiteren Verlauf vergeben werden. Die Künstlerin könnte bspw. durch Geschichtswerkstätten unterstützt werden. Die Verwaltung benötige jedoch einen Träger, der die Mittel beantrage. Daher habe sie darum gebeten, dass für die Künstlerin ein passender Träger gefunden werde.
Herr Domres schlägt vor, dass sich die Fraktionsvorsitzenden zum weiteren Vorgehen und vergaberechtlichen Fragen zusammensetzen.
Der Vorsitzende wiederholt, dass er eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eröffnen werde.
Die Regionalbeauftragte erfragt, ob der eingereichte Text zu der Drucksache der Entwurf sei. Dies bestätigt die Künstlerin.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er sich die Vorschläge aus der Eingabe angesehen habe. Der letzte Stand sei jedoch gewesen, die Verwaltung um Lösungen zu bitten. Demnach sei der nächste Schritt, dass die Verwaltung die Vorschläge präsentiere.
Die Petentin erklärt, dass es ihr mit der Eingabe um eine Vorarbeit gehe. Sie habe Vorschläge präsentieren wollen.
Herr Kroll bittet die Regionalbeauftragte, sich die Lösungsvorschläge anzusehen und einzelne Vorschläge ggf. anzunehmen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Petentin stellt ihre Eingabe vor. Es sei ihr wichtig, auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
Die Regionalbeauftragte erklärt, dass Fälle, in denen Privatpersonen betroffen seien, grundsätzlich an das Rechtsamt des Bezirksamtes gehen würden.
Im Bezirk gebe es regelmäßige Baumkontrollen, die in einem Abstand von 6-24 Monaten stattfinden. Die Entscheidung, was unter welchen Rahmenbedingungen zu schneiden sei, obliege den Fachleuten. Für Bürger:innen bestehe die Möglichkeit, beim Melde-Michel Hinweise einzureichen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Regionalbeauftragte erklärt, dass aufgrund der Weihnachts- und Urlaubszeit noch keine Antwort möglich war.
Da der Petent über eine zeitnahe Rückmeldung erfreut wäre, bittet Herr Kroll um eine direkte Weiterleitung der Antworten, sobald diese vorliegen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Protokollnotiz
Der Petent hat am 10.01.2025 die nachfolgenden Antworten erhalten:
Zum aktuellen Stand:
Die Widmungsverfügung wurde am 11.12.2024 unterschrieben und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, wodurch der Bezirk keine weitere Handhabe hatte. Die Flächen des Winterlindenwegs und Loki-Schmidt-Platzes sind mit der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger am 07.01.2025 offiziell gewidmet worden.
Zu 1.:
Die Beschilderung wurde gemäß der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung durch die Polizei aufgestellt. Der Anordnung liegen die Pläne der Schlussverschickung zugrunde.
Zu 2.:
Zum Laden ist der östliche Bereich der Einbahnstraße entlang des Loki-Schmidt-Platzes vorgesehen. Daher ist das Parken dort werktags zwischen 8 - 18 Uhr nicht erlaubt.
Zudem gibt es noch eine Halte- und somit Lieferzone im Bereich vor Baufeld 6.
Zu 3.:
Dass außerhalb der o.g. Zeiten zum aktuellen Zeitpunkt noch das Parken erlaubt ist, liegt daran, dass die Beschilderung im Rahmen der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung durch die Polizei so festgelegt wurde. Es sollen aber noch Gespräche mit dem PK stattfinden, um dort eine Änderung zu erwirken, sodass lediglich ein Halten und Laden/Liefern in dem Bereich möglich ist. Das Stadtbild soll zwar vermitteln, dass die Flächen vom HANSA Gebäude (Baufeld 5) bis zu den gegenüberliegenden Gebäuden (Baufeld 3) als große Platzfläche gesehen werden, weshalb auf beiden Seiten der Fahrbahn der gleiche Pflasterklinker eingesetzt wurde und auch ein anderer Asphalt in der Fahrbahn im Bereich des Platzes eingebaut wurde. Allerdings handelt es sich bei der Fahrbahn rein rechtlich trotzdem um eine Straßenverkehrsfläche.
Herr Schmidt erklärt, dass dieser Antrag bereits in die BV gegeben wurde. Die Otto-Wels-Straße schneide den Stadtpark von Nord nach Süd in zwei Teile. Durch das Verkehrsaufkomme entstehe viel Lärm. Die Flächen entlang der Straße werden weniger genutzt. Der Antrag solle zunächst zu einer temporären Verbesserung der Situation führen. Die GRÜNE-Fraktion bitte das Bezirksamt um Erstellung eines Konzeptes.
Herr Gerloff bezweifelt, dass die Flächen um diese Straße wenig genutzt werden. Die Grundidee des Antrags der GRÜNE-Fraktion empfinde er als gut. Es müsse jedoch auf umfänglichere Aspekte wie z.B. die Art und Dauer der Sperrung, Sicherheitskonzepte betreffend Rettungsdienste und Feuerwehr für den Park sowie den Ausweichverkehr geachtet werden. Hierfür sei Abstimmung und Vorbereitung notwendig. Der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion gehe es darum, dass die Fläche von allen Hamburgerinnen und Hamburgern genutzt werden könne.
Den angesprochenen Aspekt der Lärmbelästigung sehe auch Herr Kroll nicht. Aufgrund von Fußgängerüberwegen würden die Autos bereits langsamer fahren. Im Park entstehe bspw. durch kreischende Kinder und Musikboxen eine hohe Lautstärke. Die Durchführung eines ruhigen Wochenendes sei eine gute Möglichkeit zum Testen von Möglichkeiten. Das Stadtparkgutachten habe gute Ideen gebracht. Diese Legislaturperiode solle nun genutzt werden, um Verbesserungspotenziale für den Stadtpark zu ermitteln. Mit den Bürgerinnen und Bürger solle man herausfinden, wie und in welchem Umfang man den Straßenraum temporär alternativ nutzen könne.
Herr Schmidt verweist auf eine Abbildung des Stadtparkgutachtens, welche die aktuelle Aufenthaltsqualität für Besucher verdeutliche. Es sei eine klare Trennung entlang der Otto-Wels-Straße zu erkennen. Aus dem Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion gehe für ihn hervor, dass mit dem freien Wochenende lediglich eine Veranstaltung geplant werden solle. Das Verhältnis zwischen dem Aufwand und dem Erlebnis für die Bürger erscheine sehr unverhältnismäßig. Den Sommer 2025 als zeitlichen Ziel empfinde er als sehr herausfordernd. Die GRÜNE-Fraktion wolle den Bürgern mit den sechs Wochenenden die Möglichkeit geben, die freie Fläche vollumfänglich zu nutzen. Die Bürger sollen den Park zurückerobern.
Herr Talleur stellt in Frage, ob man das Stadtparkgutachten lieber als Gesamtkonzept betrachten solle. Die Otto-Wels-Straße werde in vier Schritten betrachtet, wobei jedoch nur zwei Möglichkeiten übrigblieben: Eine verkehrsberuhigte Zone für den ÖPNV und Rettungsdienste oder den Umbau zu einer Fahrradstraße umzusetzen. Den gemeinsamen Antrag der SPD-, CDU- und der FDP-Fraktion empfinde er als angebrachter. In diesem Antrag werden andere Beteiligte einbezogen. Das Gutachten sei bereits drei Jahre alt. Er wünsche sich, sich mit diesem Gutachten und den Beteiligten insgesamt intensiver auseinander zu setzen.
Herr Gerloff kenne das angesprochene Gutachten ebenfalls. Es sei wichtig, alle Beteiligten und Betroffenen einzubeziehen. Der Stadtparkverein kümmere sich bspw. mit seinen Projekten um den Stadtpark. Sofern das freie Wochenende ausgiebig genutzt werde und bei allen Beteiligten gut ankomme, könne man sicherlich weitere Wochenenden finden.
Herr Domres habe Verständnis für die Aussage von Herrn Schmidt, dass sich die Bürger den Stadtpark zurück erobern sollen. Dafür sei es jedoch notwendig, zuerst mit den Bürgern zu sprechen, Interessen abzufragen und anschließend Maßnahmen zu finden und zu entwickeln. Es sei essenziell, dass die Maßnahmen überhaupt angenommen werden.
Herr Hosemann verkündet, dass DIE LINKE-Fraktion eher dem gemeinsamen Antrag unter TOP 5.2 zustimmen würde. An dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion gefalle ihm jedoch, dass die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Nutzer*innen berücksichtigt werden. Diese Ergänzung wünsche er sich in dem Antrag der SPD-, CDU- und der FDP-Fraktion.
Herr Schmidt sei erfreut, dass Herr Talleur weitere Punkte aus dem Stadtparkgutachten betrachte. Er zweifle jedoch an, dass es möglich sei, dass Gutachten als Gesamtkonzept umzusetzen. Die Realisation dieses Gutachten in einem absehbaren Zeitraum sei recht unwahrscheinlich. Daher sei es wichtig, Schwerpunkte aufzugreifen.
Herr Häffs empfindet als fraglich, wie die mobilitätseingeschränkten Nutzer laut dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion berücksichtigt werden sollen, wenn eine Buslinie umgeleitet werden solle. Unter Punkt 2 werde von einem Konzept gesprochen, jedoch nicht, was dieses beinhalte und wie es umgesetzt werden solle.
Herr Talleur stellt klar, dass er nicht das gesamte Konzept umsetzen wolle, sondern mit allen Beteiligten weitere Punkte des Gutachtens betrachten und ggf. für eine Umsetzung aufnehmen wolle. Dies werde in dem gemeinsamen Antrag unter 5.2 berücksichtigt. Man sollte gucken, was man schnell und mit möglichst geringen Mitteln bürgerfreundlich umsetzen könne, damit der Stadtpark für alle eine nahe Erholungsfläche darstelle.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: GRÜNE |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP, Volt |
Stimmenthaltungen |
: DIE LINKE |
Herr Gerloff schlägt vor, den Antrag unter Ziffer 1 durch den Zusatz der Beteiligung „des Seniorenbeirates und des Inklusionsbeirates“ zu ergänzen.
Die Regionalbeauftragte weist in Bezug auf das Petitum darauf hin, dass die Verwaltung gerne an einer Planungsrunde teilnehme. Es solle jedoch bitte überprüft werden, auch von Seiten der Fraktionen eine Planungsrunde einzuberufen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Herr Gerloff weist darauf hin, dass die Grundlage für diesen Antrag die Eingabe eines Bürgers in der letzten Sitzung zum Thema Tempo 30 gewesen sei. Er führt weiter aus, dass die von der Verwaltung angeführte Zweispurigkeit nicht gegeben sei, da die zweite Spur überwiegend als Busspur, Warte-, Aufstell- und Haltefläche diene. Abschließend betont er, dass die Umsetzung in diesem Jahr ohnehin abgewartet werden müsse.
Herr Riesle berichtet, dass er das Thema der Zweispurigkeit bereits in der letzten Legislaturperiode ausführlich mit der Polizei diskutiert habe. Er hoffe auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung und damit auf die Umsetzung dieser Maßnahme.
Herr Hartwig ergänzt, nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt seien, könne es eine Tempo-30-Zone werden, dies müsse es aber nicht. Seines Wissens müsse eine erhöhte Gefahrenlage vorliegen, die sich aus den Zahlen ergebe, die die Polizei vor Ort erhoben habe und was die Vorkommnisse sowie die tatsächlichen Verkehrsunfälle angehe. All diese Zahlen würden eine Tempo-30-Zone nicht rechtfertigen. Die kommende Novellierung lasse demjenigen, der zu entscheiden habe, mehr Möglichkeiten und mehr Spielraum. Er betont, dass letztendlich mehr Druck von Seiten der Politik und der Verwaltung ausgeübt werden müsse. Die Rechtslage könne dann anders interpretiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Herr Hosemann erklärt, dass man für den Antrag den Straßennamen gewählt habe, der in die Zuständigkeit der Politik falle, nämlich die Forsmannstraße. Zur Begründung des vorliegenden Antrags führt er aus, dass in Hamburg 86 Prozent der nach Personen benannten Verkehrsflächen nach Männern und nur 14 Prozent nach Frauen benannt seien und dadurch ein Ungleichgewicht entstanden sei. Durch die Mitbenennung der Forsmannstraße könne dieses Ungleichgewicht zwar nicht beseitigt werden, es sei aber ein Schritt zur Veränderung des Stadtbildes. Zudem sei die Umsetzung dieser Maßnahme mit wenig Aufwand verbunden, da es sich nicht um eine Straßenumbenennung handele und keine formalen Wege beschritten werden müssten. Es müsse lediglich das Bezirksamt als übergeordnete Behörde beteiligt werden, das über die Anbringung des Zusatzschildes entscheide. Insofern werde das Bezirksamt gebeten, die Herstellung und Anbringung des Zusatzschildes für die Forsmanntraße in Auftrag zu geben und die Einweihung des Zusatzschildes für Samstag, den 8. März 2025 zu organisieren. Dieser Tag würde sehr gut zum Internationalen Frauentag passen, der darauf aufmerksam macht, dass auch heute noch für die Gleichstellung der Geschlechter gekämpft werde. Der im Antrag vorgeschlagene Text für das Zusatzschild sei mit der Petentin abgestimmt worden.
Herr Kroll ergänzt zunächst, dass er den vollständigen Namen „Abel Margaretha Sophia Forsmann“ eintragen lassen würde und nicht nur die einfachen Vornamen, wie im Antrag als Textvorschlag formuliert. Außerdem sehe er die Einweihung am 08. März 2025 als kritisch an und hinterfragt, ob dies tatsächlich bis dahin umgesetzt werden könne. Insgesamt würde er dem ersten Punkt des Petitums mit der eben genannten Namensänderung zustimmen.
Herr Schmidt erklärt, dass seiner Meinung nach bei dem vorliegenden Antrag formal falsch vorgegangen werde. Nach dem Antrag gehe man davon aus, dass eine Straße bereits den Namen Forsmannstraße trage und man jetzt nur ein Zusatzschild darunter hängen müsse. Er bezweifelt, dass dies so, wie im Antrag beschrieben, umgesetzt werden könne. Er erklärt, dass dort nicht nur das Straßenschild hänge, sondern die Straße in den Registern des Staatsarchivs offiziell so benannt sei. Man müsse also dafür sorgen, dass die Straße in den amtlichen Registern, er vermute im Staatsarchiv, entsprechend benannt werde. Dazu sei es notwendig, dass die Senatskommission für Straßenbenennungen diese Straße so benenne, wie es im Antrag vorgeschlagen werde. Er fügt hinzu, dass diese Senatskommission nur dreimal im Jahr tagen würde. Außerdem betont er, dass der Textvorschlag nicht im Sachverhalt, sondern im Petitum auftauchen müsse, da dies auch separat im Ausschuss beschlossen werden müsse. Bezüglich der Einweihung erklärt er, dass er davon ausgehe, dass es nicht möglich sein würde, die Benennung der Straße so schnell umzusetzen.
Herr Hosemann betont, dass die Umbenennung einer Straße einen ganz anderen Aufwand bedeute als das Anbringen eines Zusatzschildes. Aus eigener Erfahrung berichtet er, dass im Bezirk Mitte die Mönckebergstraße am Internationalen Frauentag umbenannt worden sei. Dort habe es einen Fehler auf dem Zusatzschild gegeben und dieses sei relativ schnell erneuert worden. Er könne sich vorstellen, dass man mehr Druck auf die Firma ausüben könne. Zum Vorschlag von Herrn Schmidt, den im Sachverhalt vorgeschlagenen Text in das Petitum aufzunehmen und gesondert zu beschließen, weist Herr Hosemann darauf hin, dass dies bereits im ersten Punkt des Petitums im folgenden Teil als Beschluss „[…] mit dem obenstehenden Text in Auftrag zu geben.“ enthalten sei. Bezüglich der Zuständigkeiten habe er sich im Vorfeld ausführlich damit beschäftigt und einen Flyer „Benennung von Straßen und Plätzen, eine Information des Staatsarchivs Hamburg“ mitgebracht. Dort sei u.a. zu lesen, dass die Anbringung eines Zusatzschildes im Ermessen des Bezirks liegen könne. Bezüglich der Kritik an der zeitnahen Umsetzung am 08. März sei Herr Hosemann nach wie vor der Meinung, dass dies eventuell machbar sein könnte.
Herr Kroll erklärt seine Zustimmung zu den Ausführungen von Herrn Schmidt und erläutert, dass es sich nicht nur um das Anbringen eines Zusatzschildes, sondern um eine Benennung handele, die einen formalen Akt darstelle und daher als Vorschlag an das Staatsarchiv gegeben werden müsse. Auf den Hinweis von Herrn Hosemann, dass Fehler auf der Zusatztafel in der Mönckebergstraße korrigiert werden können, erklärt Herr Kroll, dass dies zwar möglicherweise stimme, die Umsetzung einer Umbenennung jedoch mehr Aufwand erfordere.
Herr Schmidt schlägt vor, den Antrag zu vertagen, beim nächsten Mal neu zu formulieren und insbesondere den vollständigen Namen der Mutter aufzunehmen.
Herr Gerloff beantragt die Änderung des Antrags einmal hinsichtlich des Namens der Mutter, wie bereits von Herrn Kroll vorgeschlagen, nämlich in „Abel Margaretha Sophia Forsmann“. Außerdem beantragt er, den zweiten Punkt des Petitums dahingehend zu ändern, dass die Jahreszahl von 2025 zu 2026 geändert werde. Er könne den Vorschlag von Herrn Schmidt nicht nachvollziehen, da er in der Diskussion den Eindruck gewonnen habe, dass das Petitum an sich unstrittig sei. Wenn es ohnehin ein langer Prozess sei, eine solche Umbenennung durchzuführen und das Staatsarchiv beteiligt werden müsse, schlage er vor, dies jetzt zu tun.
Auf die Frage von Herrn Kroll, wie die Verwaltung die Situation sehe und ob eine Konkretisierung des Antrags gewünscht werde, antwortet die Regionalbeauftragte, dass sie der Meinung sei, dass der Antrag schon umformuliert werden müsse, insbesondere um den Punkt, dass es sich um eine Mitbenennung handele. Außerdem müsse der dann im Ausschuss beschlossene Antrag ohnehin noch einmal in der Bezirksversammlung beschlossen werden und erst dann würde der Antrag den offiziellen Weg zum Staatsarchiv gehen. Erst danach bekäme man eine entsprechende Rückmeldung vom Staatsarchiv.
Der Vorsitzende erklärt zur Frage der Benennung, Mitbenennung und Umbenennung, dass es anscheinend kein Problem sei, etwas hinzuzufügen, da sie alle den gleichen Familiennamen hätten. Aber in dem Moment, in dem „Abel Margaretha Sophia“ nicht Forsmann heißen würde, wären vermutlich alle im Ausschuss der Meinung, dass man das große Verfahren einleiten müsse, da es sich um eine Mitbenennung handeln würde. Das scheint ein Argument für Herrn Schumacher zu sein, dass es doch eine Mitbenennung ist, wenn man weitere Personen hinzufüge, die zufällig den gleichen Familiennamen haben. Der Vorsitzende wünsche sich Rückmeldung für die Vertagung dieses Antrags.
Herr Gerloff schlägt vor, diesen Antrag als interfraktionellen Antrag in die Bezirksversammlung einzubringen.
Herr Hosemann erklärt, dass der Antrag zunächst formell zurückgezogen und in der nächsten Bezirksversammlung neu eingebracht werden müsse. Im Übrigen nimmt er den Vorschlag von Herrn Gerloff an, diesen Antrag als interfraktionellen Antrag zu formulieren und alle heute anwesenden Fraktionen einzubeziehen.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der Antrag von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen werde.
Herr Schmidt dankt der Polizei dafür, dass sie eine Regelung getroffen habe, die von den meisten Verkehrsteilnehmern leicht verstanden werden könne. Er verstehe die Philosophie der Polizei, die Dinge nur einmal mit einem Zeichen deutlich machen zu wollen. Er wolle aber darauf hinweisen, dass die von der Polizei als eindeutig empfundenen Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmenden nicht so klar und eindeutig verstanden würden, weil der Bordstein automatisch die Vorfahrt nehme. Das "Vorfahrt gewähren"-Schild würde von viel mehr Menschen verstanden. Er dankt daher für die Klarstellung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Kroll hinterfragt die Maßnahme, mehrere Straßen mit Radverkehrsschildern auszustatten und fragt die Polizei nach der Begründung für eine solche Anordnung und ob die Politik noch etwas dagegen unternehmen könne.
Herr Hartwig erläutert, dass man bei der Radverkehrsanlage in der Maria-Louisen-Straße davon ausgegangen sei, dass die Fahrräder sehr deutlich gekennzeichnet werden müssten, damit sie erkennbar seien und von den Verkehrsteilnehmern auch akzeptiert würden. Grundsätzlich stimme er aber der Auffassung von Herrn Kroll zu, dass man, wenn diese vielen Schilder aufgestellt seien, in einigen Jahren die Frage nach der Sinnhaftigkeit bzw. nach der Notwendigkeit der Aufstellung stellen werde.
Herr Schmidt erklärt, dass sich ihm nicht erschließe, welchen Mehrwert die Aufstellung dieser Schilder für die Bürgerinnen und Bürger habe. Er fragt sich, welches Problem mit diesem Schild eigentlich gelöst werden solle. Er berichtet, dass er es selbst noch nie erlebt habe, dass Radfahrer den Radweg bewusst nicht benutzen. Für ihn sei es selbstverständlich, dass man als Radfahrer den Radfahrstreifen benutzen müsse.
Herr Hartwig weist darauf hin, dass die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2007 stammen. Damals habe die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg eine völlig andere Auffassung vertreten. Die Rechtsauffassung habe gelautet, dass baulich abgegrenzte Fahrradstraßen selbstverständlich nicht zusätzlich beschildert werden müssten. Durch die geänderte Politik in Hamburg und die Bevorzugung des Fahrradverkehrs sei eine noch intensivere Beschilderung erforderlich, was ein Radweg sei und was nicht. Abschließend betont er noch einmal, dass man sich in einigen Jahren oder Tagen sicherlich die Frage stellen werde, ob die aufgestellten Schilder nicht an anderer Stelle aufgestellt werden müssten und wenn ja, welchen Sinn die Aufstellung dieser Schilder dann noch habe. Er fasst zusammen, dass der jetzige politische Wille in Hamburg dazu geführt habe, dass man die bisherige Sichtweise der BIS im Jahr 2023 geändert und sich für eine andere Rechtsauffassung entschieden habe. Die neue Rechtsauffassung sei rechtlich mit der StVO und mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO abgeglichen worden.
Herr Kroll weist darauf hin, dass es besser sei, das Geld für andere wichtige Maßnahmen auszugeben, als diese Verkehrszeichen aufzustellen, da er deren Sinnhaftigkeit in Frage stelle. Er fragt sich, ob man nun im Ausschuss die Möglichkeit habe, die Anordnung abzulehnen. Er hört daraufhin die Reaktion der Ausschussmitglieder, dass dies nicht möglich sei und der Ausschuss diese Anordnung nur zur Kenntnis nehmen könne. Er fragt Herrn Hartwig, ob diese Maßnahme in Zukunft auch in anderen Bezirken oder auch in anderen Stadtteilen des Bezirks Nord geplant sei.
Herr Hartwig sagt, dass er nicht für ganz Hamburg sprechen könne, da er vom PK33 komme und nur für Winterhude und Eppendorf zuständig sei. Er könne daher z.B. nichts über andere Stadtteile sagen und ob dort eine solche Anordnung getroffen worden sei. Er betont, dass das Verfahren für eine solche Anordnung bei der BIS geführt werde, beim PK34. Das PK34 habe sich Gedanken gemacht, wie der Radverkehr in Hamburg in Zukunft aussehen solle. Zur Sinnhaftigkeit möchte sich Herr Hartwig nicht äußern. Seine persönliche Vermutung sei, dass dies nicht die letzte Anordnung dieser Art sein werde.
Herr Domres befürchtet ebenfalls, dass es noch weitere Verordnungen dieser Art geben werde und sich eventuell andere Bezirke auf diese Verordnung berufen würden. Darüber hinaus äußert er ausdrücklich Kritik an dieser Anordnung und stellt auch die Sinnhaftigkeit der Aufstellung dieser Schilder auf Radfahrstreifen in Frage.
Herr Wersich wundert sich, dass in Hamburg ab sofort eine merkwürdige Regelung in Kraft treten solle, die er, wie auch viele andere Mitglieder des Ausschusses, für Unsinn halte. Man müsse sich nun im Ausschuss überlegen, diese Regelung formell abzulehnen. Er betont, dass man sonst von der Vielzahl der Verkehrszeichen auf der Straße abgelenkt werde, weshalb er dies für sehr kontraproduktiv halte. Er weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit versucht worden sei, die Anzahl der Verkehrszeichen generell zu reduzieren. Er empfiehlt daher nach wie vor, die vorliegende Drucksache formal abzulehnen.
Herr Schmidt merkt an, dass seiner Fraktionskollegin aufgefallen sei, dass in der Begründung zu diesem Beschluss auf ein Schreiben der BIS/A430 vom 29.08.2023 verwiesen werde. Da er vermutet, dass dieses Schreiben noch nicht veröffentlicht wurde, bittet er darum, es dem Ausschuss nachträglich zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende verweist auf den in der Begründung des vorliegenden Beschlusses angeführten Punkt 4 des Beschlusses, wonach die Möglichkeit bestehe, Einwendungen unverzüglich schriftlich der anordnenden Dienststelle mitzuteilen. Demzufolge sei es dem Ausschuss gestattet, Einwände gegen diese Anordnung zu formulieren und der Dienststelle zur Kenntnis zu bringen.
Ein Ausschussmitglied stellt fest, dass das Schreiben BIS/A430 zwar in der Liste der Anlagen aufgeführt sei, jedoch nicht in der Anlage zu dieser Anordnung. Er regt daher an, dass das Bezirksamt dieses Schreiben nachreiche.
Der Vorsitzende stellt folgenden Beschlussvorschlag von Herrn Domres zur Abstimmung:
„Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude lehnt die gemachten Vorschläge zur Aufstellung von Straßenschildern (vier VZ 237) für die Maria-Louisen-Straße ab und fordert die Bezirksamtsleitung auf, die Vorschläge nicht umzusetzen. Zudem bittet der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude um Bereitstellung des in der Anlage der Anordnung genannten Schreibens „von BIS/A430“.“
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung der Volt-Fraktion einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Eine ausführliche Diskussion über die Aufstellung von Verkehrszeichen findet sich unter TOP 6.1.6.
Der Vorsitzende lässt auch über den Antrag unter TOP 6.1.8 mit folgender Beschlussformulierung abstimmen:
„Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude lehnt die gemachten Vorschläge zur Aufstellung von Straßenschildern (drei VZ 237 inklusive zwei VZ Träger) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Fernsicht ab und fordert die Bezirksamtsleitung auf, die Vorschläge nicht umzusetzen. Zudem bittet der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude um Bereitstellung des in der Anlage der Anordnung genannten Schreibens „von BIS/A430".
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung der Volt-Fraktion einstimmig beschlossen.
Der Vorsitzende beendet die Sitzung und verabschiedet die Anwesenden.