Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.09.2024: Änderung zur Anordnung Einrichten einer Schulbushaltestelle
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieÄnderung zur Anordnung Einrichten einer Schulbushaltestelle an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz