Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.09.2024: Änderung zur Anordnung Einrichten einer Schulbushaltestelle
Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieÄnderung zur Anordnung Einrichten einer Schulbushaltestelle an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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