Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.12.2024: Kellinghusenstraße 10
Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.7
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge
(eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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