22-0565

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.12.2024: Kellinghusenstraße 10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.7

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge

(eFz) an Ladesäulen an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Kellinghusenstraße

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