22-0542

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2024: Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufstellung jeweils eines VZ 205 für die Klärchenstraße sowie der Goernestraße an.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung, Skizze                        

Lokalisation Beta
Klärchenstraße Goernestraße

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