22-0542

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2024: Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufstellung jeweils eines VZ 205 für die Klärchenstraße sowie der Goernestraße an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Klärchenstraße Goernestraße

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