Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2024: Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße
Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufstellung jeweils eines VZ 205 für die Klärchenstraße sowie der Goernestraße an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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