Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2024: Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufstellung jeweils eines VZ 205 für die Klärchenstraße sowie der Goernestraße an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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