Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.12.2024: Julius-Reincke-Stieg / Martinistraße 42
Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieVerlegung eines Stellplatzes im verkehrsberuhigten Bereich an..
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