22-0552

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.12.2024: Julius-Reincke-Stieg / Martinistraße 42

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieVerlegung eines Stellplatzes im verkehrsberuhigten Bereich an..

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          Skizze       

                      

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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