Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.12.2024: Julius-Reincke-Stieg / Martinistraße 42
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieVerlegung eines Stellplatzes im verkehrsberuhigten Bereich an..
Um Kenntnisnahme wird gebeten.