Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden.
Herr Sträter verpflichtet sodann Frau Stärz als neue ständige Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. Es findet eine Fragestunde zum Thema „Baumschutzbügel auf dem Karolinenplatz" statt.
Der Niederschrift wird einstimmig zugestimmt.
Herr Leipnitz erinnert an die noch offene Frage zum fehlenden Fahrradbügel in der Gurlittstraße. Dies war in der letzten Sitzung unter dem TOP 11.1 formuliert worden.
Der Niederschrift wird einstimmig unter Beachtung der Anmerkung zugestimmt.
Nachsatz zu Protokoll:
TOP 11.1 wurde entsprechend ergänzt.
Sondermittelanträge liegen nicht vor.
Herr Behrschmidt erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Abreu de Sousa spricht sich für eine Ablehnung aus. Er sehe die Einrichtung einer Spielstraße nicht als Lösung für das Problem und hält die im Antrag genannte Argumente für nicht nachvollziehbar.
Herr Sträter ergänzt, für die kommende Vorweihnachtszeit 2023 im Vorfelde mit Vertreter:innen des Business Improvement Districts zu sprechen.
Somit lehnt der Ausschuss den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und die GRÜNE-Fraktion ab.
Herr Behrschmidt erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Es sei im Mai 2022 bereits eine Vorstellung der Umgestaltung der Seewartenstraße im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) vorgestellt worden.
Herr Abreu de Sousa erinnert sich, dass dies in der Stadtteilkonferenz Neustadt diskutiert worden sei. Er sehe diesen Antrag weiterhin im KUMS und beantragt daher dort eine weitere Beratung.
Die Beschlussfassung über den Antrag wird einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur abgegeben.
Herr Behrschmidt erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Hoitz bestätigt teilweise die Wahrnehmung, weist aber darauf hin, dass die angedachte Sperrung zu keinem zielführenden Ergebnis führen werde. Er lehne daher den Antrag ab.
Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNE-, die Fraktion DIE LINKE und AfD-Fraktion abgelehnt.
Herr Korndörfer erläutert den Antrag.
Herr Sträter stimmt der von Herrn Leipnitz formulierten Ergänzung zu, dass eine Vorstellung „im Cityausschuss" vorgesehen werde.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit der Ergänzung einstimmig zu.
Herr Abreu de Sousa habe während der Veranstaltung wahrgenommen, dass ausreichend WC´s vorhanden gewesen seien. Es sei jedoch bei Demonstrationen schwierig, Forderungen zu stellen. Die Fragen der Petent:in wurden bereits mit der Stellungnahme der Verwaltung beantwortet. Daher möchte er gemäß Geschäftsordnung beantragen, die Eingabe als erledigt zu erklären. Gleichzeitig werde der Wunsch geäußert, im Vorfeld der nächsten Demonstration vorher den Veranstalter einzuladen und anzuhören.
Herr Willenbrock wünscht sich vergleichbare Daten zu anderen Veranstaltungen und der Handhabung der Verwaltung.
Darauf antwortet Herr Kerl, dass das Bezirksamt stets Toiletten im ausreichenden Maß von den Veranstaltern fordere. Das Aufstellen von Toiletten während einer Demonstration ist freiwillig und liegt im Ermessen des Veranstalters.
Herr Leipnitz verweist auf die Handhabe aus anderen Städten wie z.B. Berlin. Dort sei es möglich, auch während der Demonstrationen Toiletten aufzustellen.
Herr Hoitz schließt sich dem Vorschlag von Herrn Abreu de Sousa an, den Veranstalter anzuhören.
Damit wird die Eingabe gemäß Geschäftsordnung einstimmig als erledigt erklärt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Abreu de Sousa, Herr Hoitz und Frau Hirche sprechen sich gegen die Unterstützung der Eingabe aus, da dem beigefügtem Bild zu entnehmen ist, dass das Fahrzeug verkehrswidrig parkt. Auch weitere Kenntlichmachungen seien nicht notwendig, da die Straßenverkehrsordnung allen Kraftfahrzeugführern bekannt sein sollten. Daher sei die Eingabe für eine weitere Beratung nicht geeignet und damit erledigt.
Herr Behrschmidt wünscht sich eine Stellungnahme der Fachbehörde.
Herr Leipnitz erkennt auch die im Bild befindliche Situation als verkehrswidrig an und wünscht sich eine bessere eindeutigere Markierung.
Die Eingabe wird gemäß Geschäftsordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion als ungeeignet für die weitere Beratung erklärt.
Herr Sträter und Herrn Korndörfer erinnern sich, dass hier noch eine Stellungnahme abgefordert wurde. Diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Daher wird der Antrag auf Vertagung gestellt.
Der Ausschuss vertagt die Beschlussfassung über die Beiratsempfehlung einstimmig auf die nächste Sitzung.
Frau Herrmann erläutert die Mitteilung.
Herr Hoitz weist auf die Sitzmöbel der benachbarten Gastronomie hin. Er fragt, ob das Bezirksamt kontrolliert und ahndet, wenn diese über Nacht nicht weggeräumt würden.
Herr Kerl verdeutlicht, dass jede Situation individuell sei und vor jedem Einsatz das Fachamt Management des öffentlichen Raums Auskunft geben müsse, welche Genehmigungen es vor Ort gäbe. Die dann geahndeten Ordnungswidrigkeiten belaufen sich auf einen 4-stelligen Betrag.
Herr Leipnitz interessiert sich für die Regelung an Sonn- und Feiertagen für Kioske. Der Stellungnahme des Bezirksamtes sei zu entnehmen, dass der Kiosk geschlossen sein müsse, er habe jedoch gedacht, dass Kioske davon ausgenommen seien.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Nachsatz zu Protokoll:
Ist der richtig, dass der Gastronomiebetrieb neben dem Kiosk die Außenbestuhlung nachts wegräumen muss?
Wenn ja, wird dies kontrolliert bzw. geahndet?
Antwort:
Die Sondernutzungserlaubnisse gemäß § 9 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz enthalten hinsichtlich der Außenbestuhlung außerhalb der Betriebszeiten die nachstehende Auflage:
1.17. Das Mobiliar ist außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebes bzw. nach den festgesetzten Betriebszeiten für die Außengastronomie umgehend von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Besteht hierzu keine Möglichkeit, ist es durch geeignete Maßnahmen zu sichern und so platzsparend wie möglich zu lagern.
Bei Feststellungen kann bzw. wird dieser Auflagenverstoß als Ordnungswidrigkeit gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 3 HWG geahndet werden.
Ist es richtig, dass der Kiosk an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein muss?
Antwort: Nein, hier wird eine erlaubnisfreie Gaststätte betrieben, die auch an Sonn- und Feiertagen betrieben werden kann. Die Abgabe von Zubehörwaren im Sinne des § 7 GastG ist somit ebenfalls möglich. Die Abgabe von über § 7 GastG hinausgehenden Waren unterliegt allerdings dem Ladenöffnungsgesetz und ist an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig.
Frau Herrmann erläutert die Mitteilung.
Herr Leipnitz ist überrascht, dass Heizstrahler jeglicher Art und Standort untersagt seien. Damit möchte er der Beiratsempfehlung folgen und das Bezirksamt in ihrem Vorgehen bestärken.
Herr Abreu de Sousa sieht durch die Stellungnahme des Bezirksamtes die Beiratsempfehlung als erledigt und hält eine Kenntnisnahme für ausreichend.
Herr Behrschmidt verdeutlicht, dass es wichtig sei, den Betrieb jeglicher Art zu unterbinden.
Frau Herrmann ergänzt, dass die Kontrolle der wegerechtlichen Erlaubnisse (Sondernutzungen) obliegt dem Bezirklichen Kontrolldienst, Team Ordnungsdienst des Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt obliegt. Die Kontrollen finden anlassbezogen und von Amts wegen statt. Auch die Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter aus dem Bereich Sondernutzung achten bei Außendienstterminen auf dieses Thema. Hier gäbe es jedoch Unterschiede in Bezug auf privatem Gebrauch und der Nutzung im öffentlichen Raum.
Herr Willenbrock beantragt die Beschlussfassung, um das Bezirksamt zu unterstützen und die Regelung durch eine Untersagung durchzusetzen.
Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss der Beiratsempfehlung einstimmig zu.
Frau Herrmann erläutert die Mitteilung.
Herr Hoitz deutet an, dass bei der Errichtung einiges an baulichen Maßnahmen erforderlich wäre.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Herrmann räumt ein, dass für die weitere Beratung eine Stellungnahme von der Behörde für Inneres und Sport erforderlich sei. Somit muss ein Beschluss gefasst werden, damit diese Stellungnahme eingefordert werden könne.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu, von den zuständigen Fachbehörden eine Stellungnahme einzuholen.
Herr Abreu de Sousa entnimmt der Stellungnahme, dass die Bevölkerung und die Politik möglichst zeitnah bei der Beteiligung mit eingebunden werden. Daher könne der Beiratsempfehlung unter Be-rücksichtigung der Bezirksamtsstellungnahme zugestimmt werden.
Herr Leipnitz und Herr Willenbrock sehen eine andere Definition in der „frühzeitigen Beteiligung“. Nach ihrer Meinung müsse man nicht die geeignete Reife des Verfahrens abwarten.
Herr Hoitz unterstreicht, dass bei einem geeigneten Fortschritt des Verfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit sinnvoll sei.
Der Ausschuss stimmt der Beiratsempfehlung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bezirk-samtes einstimmig, bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, zu.
Frau Hartung hat Fragen zu der in der Vorlage enthaltenen Tabelle, worauf Herr Kerl die Zahlen erläutert.
Herr Hoitz unterstützt die Arbeit des bezirklichen Kontrolldienstes.
Der Ausschuss stimmt der Beiratsempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Korndörfer bittet um gemeinsame Beratung der TOP 7.4.1 bis TOP 7.4.3.
Herr Leipnitz beantragt eine Beschlussfassung und möchte die Punkte einzeln beschließen. Dem wird mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - nicht gefolgt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Liegen nicht vor.
Herr Hoitz erinnert daran, dass in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung konkretisiert worden sei, wie mit Außengastronomie im Winter umgegangen werden solle. Er möchte wissen, ob es schon Anträge von Gastronomiebetrieben gebe.
Frau Hermann sagt eine nachträgliche Beantwortung zu.
Herr Abreu de Sousa beobachtet, dass es im Bereich Hein-Hoyer-Straße und Seilerstraße durchaus noch Außengastronomie gebe. Er fragt nach der Kontrolle und Information der Gastronomen.
Frau Herrmann geht darauf ein und unterstreicht, dass der bezirkliche Kontrolldienst dem entgegenwirke.
Nachsatz zum Protokoll:
Stand 02.12.2022 sind 166 Anträge für Außengastronomie (Stehtische sowie Tische und Stühle) im Fachbereich eingegangen.
Frau Hirche geht nochmal auf die öffentliche Fragestunde ein und verweist auf den Beschluss des Cityausschusses über die Beiratsempfehlung Drs. 22-2420.2. Demnach sollen acht Bügel aufgebaut werden.