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Eingabe: Sicht für den Radverkehr auf die Ampelkreuzung Simon-von-Utrecht-Straße / Hein-Hoyer-Straße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.11.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

"Mit dieser Eingabe möchte ich auf die gefährliche Verkehrssituation für Radfahrerinnen und Radfahrer an der Kreuzung Simon-von-Utrecht-Straße/Hein-Hoyer-Straße aufmerksam machen.

Wenn man mit dem Fahrrad aus Richtung Paulinenplatz/Annenstraße die Hein-Hoyer-Straße Richtung Simon-von-Utrecht-Straße fährt, blockieren regelmäßig parkende Autos die Sicht auf die Ampelkreuzung. Laut § 37 Absatz 1 Satz 2 StVO müssen aber 10m eingehalten werden. Das nachfolgende Foto zeigt beispielhaft, wie dieses nicht eingehalten wird.

Leider gibt es keine entsprechenden Fahrbahnmarkierung, die die Parkmöglichkeiten für die Autos dort anzeigen (auf der gegenüberliegenden Seite der Hein-Hoyer-Straße Richtung Reeperbahn ist dieses aber der Fall und dort wird dieses auch besser eingehalten).

 

Daher bitte ich Sie zu beschließen:

1.) An beschriebener Stelle die Parkmöglichkeiten durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen oder andere bauliche Maßnahmen gekennzeichnet werden und entsprechend ausgeführt werden.

2.) Die dort vorhandene Beschilderung überprüft wird und wenn notwendig Verbesserungen vorgenommen werden, damit dies für die Autofahrerinnen und Autofahrer besser ersichtlich ist.

3.) Verstärkte Kontrollen durch den LBV im Stadtteil St. Pauli generell und an beschriebener Stelle durchgeführt werden."

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.