Eingabe: Sicht für den Radverkehr auf die Ampelkreuzung Simon-von-Utrecht-Straße / Hein-Hoyer-Straße
Letzte Beratung: 08.11.2022 Cityausschuss Ö 6.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
"Mit dieser Eingabe möchte ich auf die gefährliche Verkehrssituation für Radfahrerinnen und Radfahrer an der Kreuzung Simon-von-Utrecht-Straße/Hein-Hoyer-Straße aufmerksam machen.
Wenn man mit dem Fahrrad aus Richtung Paulinenplatz/Annenstraße die Hein-Hoyer-Straße Richtung Simon-von-Utrecht-Straße fährt, blockieren regelmäßig parkende Autos die Sicht auf die Ampelkreuzung. Laut § 37 Absatz 1 Satz 2 StVO müssen aber 10m eingehalten werden. Das nachfolgende Foto zeigt beispielhaft, wie dieses nicht eingehalten wird.
Leider gibt es keine entsprechenden Fahrbahnmarkierung, die die Parkmöglichkeiten für die Autos dort anzeigen (auf der gegenüberliegenden Seite der Hein-Hoyer-Straße Richtung Reeperbahn ist dieses aber der Fall und dort wird dieses auch besser eingehalten).
Daher bitte ich Sie zu beschließen:
1.) An beschriebener Stelle die Parkmöglichkeiten durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen oder andere bauliche Maßnahmen gekennzeichnet werden und entsprechend ausgeführt werden.
2.) Die dort vorhandene Beschilderung überprüft wird und wenn notwendig Verbesserungen vorgenommen werden, damit dies für die Autofahrerinnen und Autofahrer besser ersichtlich ist.
3.) Verstärkte Kontrollen durch den LBV im Stadtteil St. Pauli generell und an beschriebener Stelle durchgeführt werden."
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.
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