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Eingabe: Fehlende Toilettenanlagen während des CSD im Stadtteil St. Georg am 06.08.2022

Vorlage öffentlich

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08.11.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„Fehlende Toilettenanlagen während des CSD am 06.08.2022 haben erneut, wie auch schon die Jahre vorher,  im Stadtteil St. Georg zu extrem unschönen Situationen in den Anpflanzungen im Helmuth-Hübener-Gang und im Kirchenweg geführt. Im Veranstaltungszeitraum von 12:00 bis 15:00 Uhr wurden hier die Grünanlagen fortwährend für das "Wildpinkeln"/Notdurft mißbraucht.

Die Ankündigung auf der Website des Hamburg Pride e.V., dass entlang der Festmeile Unisex-Toiletten sowie barrierefreie WC-Anlagen zur Verfügung stehen würden, war hier totale Fehlanzeige!

 

Angesichts von insgesamt cirka 250.000 CSD-Teilnehmer*innen ist es völlig unverständlich, warum die Bewohner*innen mit der Belastung durch die eklatante "Wildpinkelei"/Notdurft hier alleine gelassen werden. Anrufe beim PK11 führten in dieser Angelegenheit zu keinem nachhaltigen Ergebnis.  

 

Wir ersuchen in diesem Zusammenhang die Bezirksversammlung, sich für die Klärung folgender Fragen einzusetzen:

1.) Welche Auflagen wurden für den CSD im Stadtteil St. Georg behördlicherseits festgelegt?

2.) Warum wurde der CSD-Veranstalter angesichts der vorhersehbaren hohen Anzahl von Teilnehmenden nicht verpflichtet, Toilettenanlagen auch im Umfeld der Straße Lange Reihe aufzustellen?

3.) Warum gab es grundsätzlich keine entsprechenden Kontrollen durch bürgernahe Beamte bzw. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts in dem betreffenden Bereich?

4.) Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen, um das Problem der "Wildpinkelei"/Notdurft bei (Groß-)Veranstaltungen in den Griff zu bekommen? 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:


Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu der Eingabe mit Schreiben vom 26.10.2022 wie folgt Stellung:

 

Im Genehmigungsbescheid wurde dem Veranstalter folgendes auferlegt: „Ihnen wird auferlegt dafür zu sorgen, dass den Besuchern ausreichend Toilettenanlagen zur Verfügung stehen.“

Die Anzahl der Toiletten wurde im Sicherheitskonzept sowie in den zu prüfenden Unterlagen durch den Veranstalter angegeben.

Die Festmeile führte entlang Jungfernstieg, Ballindamm, Glockengießerwall, Reesedammbrücke.

Die Anzahl der Toiletten war nach Prüfung durch die Fachdienststellen ausreichend.

Die genannten Straßen „Helmuth-Hübener-Gang“ und „Kirchenweg“ befanden sich nicht auf dem beantragten Veranstaltungsgelände. Toiletten wurden daher dort nicht aufgestellt. Auch finden außerhalb des Veranstaltungsgeländes keine Kontrollen durch die Großveranstaltungsaufsicht statt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.