22-3296

Verkehrsberuhigter Bereich Seewartenstraßen (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.11.2022
08.11.2022
Sachverhalt

 

Im Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur wurden am 18. Mai 2022 die Planungen für den 3. Bauabschnitt des Alten Elbparks vorgestellt. Einen großen Teil der Diskussion nahm dabei die Straßenquerung vom nördlichen Teil des Alten Elbparks zum südlichen Teil ein. 

Aufgrund der Führung des Straßenraums und der Einfahrt zum Parkplatz zum Stintfang ist letztendlich eine Querung nur am Beginn der Kersten-Miles-Brücke möglich. In der Diskussion wurde deutlich, dass diese Querung für die wichtige Wegebeziehungen vom Stintfang Richtung Innenstadt über die Neumayerstraße keine ausreichende Lösung darstellt. 

 

In der Diskussion wurde deutlich, dass im Bereich zwischen Venusberg und Kersten-Miles-Brücke aufgrund der unterschiedlichen Wegebeziehungen keine befriedigende Lösung für eine Querung der Seewartenstraße gefunden werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Fußgänger*innen diese Querung nicht nutzen würde. Damit stellt sich die Frage nach einer völlig anderen Lösung, um den Fußgänger*innen eine sichere Querung der Seewartenstraße zu ermöglichen. Eine Lösung kann ein verkehrsberuhigter Bereich sein, der eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer*innen auf der Fahrbahn mit gegenseitiger Rücksichtnahme vorsieht. 

 

Eine wichtige Wegeverbindung stellt neben der Verbindung vom Stintfang zur Innenstadt auch die Verbindung zwischen dem Weg "Bei der Erholung" am Hotel Hafen und der Innenstadt dar. Daher ist es sinnvoll, die Kersten-Miles-Brücke in den "Verkehrsberuhigten Bereich" einzubeziehen. 

 

Petitum/Beschluss

Der Cityausschuss fordert die Verwaltung auf 

  1. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf der Seewartenstraße zwischen Venusberg und "Bei der Erholung" als Alternative/Ergänzung zu einer Querung zwischen dem südlichen und nördlichen Teil des Alten Elbparks in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden zeitnah zu prüfen.
  2. den Cityausschuss regelmäßig über den Sachstand zu informieren.