22-3250

Ruhestörung Kiosk Brennerstr. 2 / Stralsunder Str. 4, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 28.09.2022

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 08.11.2022 Cityausschuss Ö 7.1.2

Sachverhalt

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 28. September 2022 folgende Beschlussempfehlung gefasst

Die Kioskdichte in St. Georg ist enorm. Nun wurde im Wohngebiet schon vor über 2 Jahren ein weiterer Kiosk genehmigt. Ecke Hansaplatz/Stralsunder Str. wohnen ca. 100 Menschen und haben zum großen Teil ihre Schlafräume in Richtung des Kioskes. Seit der Öffnung gibt es keine geregelten Öffnungszeiten. Seit der Öffnung gibt es Beschwerden und wir (die Anwohner) stehen im Kontakt mit der Bezirksversammlung, dem Gewerbeamt und Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft. Eine zufriedenstellende für die Anwohner annehmbare Antwort haben wir bis heute nicht erhalten. Eine Verschlimmerung der Situation ist seit ca. März 2022 eingetreten denn es gibt nun 5 Tische mit 20 Sitzplätzen. Die Lärmbelästigung hat massiv zugenommen. Öffnungszeiten, wie schon gesagt, scheint es im Wohngebiet und speziell für diesen Kiosk nicht zu geben. In der Woche ist dort regelmäßig bis 24 Uhr über 01 Uhr offen mit den dazugehörigen Lärmbelästigungen. Diverse Male wurde die Polizei (PK11) wegen Ruhestörung gerufen. Am Freitag bis Sonntag ist der Kiosk bis 01 Uhr und auch schon mal bis 03 Uhr in der Nacht geöffnet. Wann sollen wir als Bewohner*innen Ruhe finden? Gerade nun in den warmen Sommermonaten müssen wir auch bei geöffnetem Fenster schlafen können. Das ist nicht möglich!

Wir bitten den Stadtteilbeirat um Abstimmung und die Bezirksverwaltung aufzufordern endlich tätig zu werden.

• Warum wurden dem Kiosk 20 Sitzplätze genehmigt und durch wen?

Alle anderen Kioske haben keine Außensitzplätze! Die Notdurft der Gäste wird auf den angrenzenden privaten Parkflächen oder vor den Haustüren der Bewohner verrichtet.

• Wieso bekommen wir keine Antwort welche Öffnungszeiten für diese Gewerbe vorliegen. Wir fordern Schließung in der Woche um 22 Uhr und am Wochenende 23 Uhr. Sonn- und Feiertag geschlossen!

• Nach unserer Auffassung gehört die Ecke Hansaplatz / Stralsunder Str. mind. in den Gestaltungsleitfaden des Hansaplatzes. Zone 4

• Das muss auch zur Folge haben das der Verkauf von allem zu einer gewissen Zeit eingestellt werden muss, denn sonst geht das „CORNERN“ im Stehen weiter.

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum*:

Ja: 32 Nein: 0 Enthaltung: 3

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 1

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

*Im Plenum sind rund 50 Personen anwesend.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 26.10.2022 wie folgt Stellung:

  1. Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 die Beiratsempfehlung 22-3250 Kiosk Brennerstr. 2 / Stralsunder Str. 4 beraten. Im Ergebnis wurde die Beschlussfassung vertagt und eine Stellungnahme zu folgenden Punkten erbeten:

• Warum wurden dem Kiosk 20 Sitzplätze genehmigt und durch wen?

• Gehört die Ecke Hansaplatz / Stralsunder Str. in den Gestaltungsleitfaden des Hansaplatzes?

• Welche Öffnungszeiten wurden dem Kiosk genehmigt?

  1. Stellungnahme der zuständigen Dienststelle

• Warum wurden dem Kiosk 20 Sitzplätze genehmigt und durch wen?

Es wurden dem Kiosk keine Flächen für Außengastronomie genehmigt. Die Außengastronomie vor Ort wird durch das „White Eagle“, Stralsunder Straße 4, bespielt, deren Flächen sich auch vor dem Kiosk befinden.

• Gehört die Ecke Hansaplatz / Stralsunder Str. in den Gestaltungsleitfaden des Hansaplatzes?

Die Ecke Hansaplatz / Stralsunder Str. gehört nicht in den Geltungsbereich des Gestaltungsleitfadens Hansaplatz.

• Welche Öffnungszeiten wurden dem Kiosk genehmigt?

Erst mit der Befassung der Beiratsempfehlung wurde deutlich, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb des Kiosks baurechtlich noch nicht beantragt wurde. Daher wird nun das Bauantragsverfahren über ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nachgeholt. Zumal die Kiosknutzung an dem Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist und ein positiver Verfahrensausgang erwartet wird, kann einstweilen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Gewerbebetrieb nicht rechtmäßig untersagt werden.

Bei der Nachholung des Genehmigungsverfahrens können keine gesonderten oder eingeschränkten Öffnungszeiten festgelegt werden, es gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten. Verkaufsstellen dürfen nach dem Hamburgischen Ladenöffnungsgesetz an allen Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden unbeschränkt geöffnet sein. Sie müssen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:

1. an Sonn- und Feiertagen,

2. am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14.00 Uhr.

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Hansaplatz Brennerstraße Stralsunder Straße
Stadtteile

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