Winternotprogramm ganztägig öffnen - Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Verelendung im Rahmen eines dezentralen und ganztägigen Schutzes für wohnungs- und obdachlose Menschen
Letzte Beratung: 05.06.2025 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 7.1
Die steigende Zahl wohnungs- und obdachloser Menschen sowie die damit einhergehende Verelendung in urbanen Zentren wie Hamburg stellen eine drängende soziale Herausforderung dar. Die Erfahrungen mit dem Winternotprogramm 2023/2024 zeigen, dass trotz der Bereitstellung von 800 Schlafplätzen, darunter 700 an zentralen Standorten in Hammerbrook und Billbrook, gravierende Probleme bestehen. Nicht nur, dass 24 wohnungs- und obdachlose Menschen im Zeitraum des Programms verstarben (siehe Bürgerschafts-Drucksache 22/14674), sondern auch die menschenunwürdigen Zustände, die medizinische Unterversorgung und die katastrophalen hygienischen Verhältnisse in den Notunterkünften sind besorgniserregend
Die aktuelle Situation wird zusätzlich durch die Einführung von Bettelverboten, Platzverweisen und die regelrechte Vertreibung wohnungs- und obdachloser Menschen an zentralen Orten wie Bahnhöfen, in der Innenstadt und vor öffentlichen Gebäuden verschärft. Diese Maßnahmen führen dazu, dass es für diese Menschen immer schwieriger wird, überhaupt noch einen sicheren Ort zu finden, an dem sie sich aufhalten können. Die Vertreibung und Verdrängung aus öffentlichen Räumen verschlimmert die ohnehin prekäre Lebenssituation der Betroffenen. Dies gilt nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer, da wohnungs- und obdachlose Menschen gezwungen sind, tagsüber die Unterkünfte zu verlassen, wodurch sie Schutzlosigkeit erfahren – oft ohne Alternativen.
Besonders hart betroffen sind dabei Frauen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährdung durch Gewalt und Belästigung dringend mehr geschützte Plätze benötigen. Das Fehlen sicherer Rückzugsorte für wohnungs- und obdachlose Menschen mit Haustieren, insbesondere Hunden, verschärft das Problem zusätzlich, da viele Betroffene ihre Tiere nicht in bestehende Unterkünfte mitnehmen dürfen und somit von diesen Angeboten ausgeschlossen sind.
Zudem fordern wir zentrale und dezentrale Lösungen für konsumierende wohnungs- und obdachlose Menschen, die spezielle Unterstützung benötigen. Diese Gruppe ist in herkömmlichen Notunterkünften oft nicht ausreichend versorgt, weshalb spezifische Einrichtungen geschaffen und ausgebaut werden müssen, um auch diesen Menschen eine sichere Umgebung zu bieten.
Es ist daher unerlässlich, dass die Unterkünfte ganztägig geöffnet werden, um kontinuierlichen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten. Dies würde nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern, sondern auch eine Entlastung der überfüllten innerstädtischen Einrichtungen bewirken. Dezentrale, kleinere Unterkünfte, die Anmietung von Hotels, Wohncontainern oder die Ausweitung der „Housing First“-Initiative bieten hier tragfähige Lösungen, um diesen Schutz zu gewährleisten.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte empfiehlt der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) nach §27 Abs. 1 S. 1 BezVG, dass:
Zum o.g. Antrag nimmt die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) mit einem Schreiben vom 23.05.2025 wie folgt Stellung:
Das jährliche Winternotprogramm ist eine von der Sozialbehörde durchgeführte niedrigschwellige Maßnahme zur Gefahrenabwehr des Kälte- und Erfrierungsschutzes für obdachlose Menschen in den Wintermonaten und ergänzt als ein Bestandteil das ganzjährige soziale Hilfesystem für wohnungs- und obdachlose Menschen in Hamburg.
Das soziale Hilfesystem berücksichtigt auch die speziellen Bedürfnisse besonderer Zielgruppen, wie z.B. obdachlose Frauen, obdachlose Personen mit Hund, Drogen konsumierende Personen sowie obdachlose Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen.
Die Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen wird für die gesamte Stadt stetig bedarfs- und zielgruppengerecht weiterentwickelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16901.
Die für Soziales zuständige Behörde hat zu den angefragten Themen bereits umfassend und regelmäßig berichtet, siehe hierzu Drs. 22/11464, 22/12111, 22/12172, 22/15683, 22/16520, 22/16797, 22/17446, 23/33, 23/72 und 23/287.
Im Übrigen wurden die auf das Winternotprogramm bezogenen Empfehlungen des Ausschusses vor kurzem mit der Anfrage nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Drs. 23-0421 vom 27. Februar 2025, beantwortet.
Vor diesem Hintergrund sieht die Sozialbehörde derzeit von einer zusätzlichen Entsendung von Referierenden ab.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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