21-1394

Stellungnahme nach § 28 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur Nutzung der Container am Standort Schmiedekoppel für das Winternotprogramm Änderungsantrag zu Drs. 21-1366

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.10.2020
Sachverhalt

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 bekanntgegeben, zum 1. November 2020 auf dem Grundstück Schmiedekoppel 29 in Niendorf einen zusätzlichen Standort für das Winternotprogramm 2020/21 einzurichten. Vorgesehen ist eine temporäre Nutzung der bereits vorhandenen und vormals zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Wohncontainer mit einer Belegung von bis zu 250 Plätzen.

Die Zahl wohnungsloser Menschen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Nicht nur die Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeiterinnen und Arbeiter aus Osteuropa, die hier meist in prekären Arbeitsverhältnissen ausgebeutet werden und dadurch bei Arbeitsverlust grundsätzlich von Obdachlosigkeit bedroht sind, auch der immer härter umkämpfte Wohnungsmarkt lassen mehr Menschen in die Obdachlosigkeit fallen.


Doch auch die zunehmende Zahl von Singlehaushalten und die Vereinsamung der Menschen verstärken diese Entwicklung.

Obdachlose leben und sterben oft auf der Straße. Jedes Jahr sterben in Hamburg etwa 120 Menschen im Winter draußen, oft erfrieren sie.
Das Winternotprogramm bietet den Menschen einen niedrigschwelligen Erfrierungsschutz. Fast ohne bürokratische Hürden bietet es Menschen einen Ort zum Übernachten. Tagsüber jedoch sind die Einrichtungen geschlossen. 

Vor dem Hintergrund der aktuell erforderlichen Abstands- und Hygienevorkehrungen sowie einer gestiegener Zahl Schutzbedürftiger hält die Sozialbehörde die temporäre Ausweisung eines weiteren Standorts zum Schutz der Menschen für nötig.

Bereits seit 1. November 2018 existiert in Eimsbüttel ein Standort des Winternotprogrammes, in der Kollaustraße 15. Seit April 2020 wird dieser Standort als Folge der Corona-Pandemie für das neue Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm mit mehr als 150 Nutzerinnen und Nutzern eingesetzt. Betreiber ist das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“.

 

Die Bezirksversammlung hat nach § 28 BezVG Gelegenheit, binnen Monatsfrist Stellung zu nehmen. Daher ist eine Beschlussfassung in der BV am 29.10. nötig. Die normale Meldefrist wird nicht eingehalten, da bereits im Vorfeld eine Einigung aller Fraktionen angestrebt wird, um dieses überaus wichtige Thema interfraktionell beschließen zu können.

 

 

 

 

Anhänge

keine