21-4302

Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten etc. zügig umsetzen (Antrag der CDU-, SPD-, GRÜNE- und DIE LINKE- Fraktionen) geänderte Fassung

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.02.2019 Ausschuss für Verkehr und Umwelt Ö 9.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 den unten stehenden Antrag einstimmig zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Ausschuss für Verkehr und Umwelt überwiesen.

 

Am 14. Dezember 2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Gemäß § 45 Absatz 9 können nunmehr innerörtlich streckenbezogene Geschwin-digkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen ge-legenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden.

 

Die Umsetzung der Änderung der Verordnung ist in Hamburg nur schleppend vorangeschritten, da nach Einschätzung der Fachbehörden zunächst allgemeine Richtlinien für Hamburg ausgearbeitet werden mussten. 

 

Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung wurde 02. Mai nun die entsprechen-de Novelle der Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorgelegt. In diesem Zusammenhang hat die Behörde für Inneres und Sport auch eine Liste über die Einrich-tungen beigefügt, bei denen noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist und die nun-mehr überprüft werden.

 

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

 

1.Die Verwaltung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde zu veranlassen, vor den von der Behörde für Inneres und Sport vorgeschlagenen Einrichtungen in Hamburg Mitte (im Wesentlichen handelt es sich hier um Kindertagesheime) unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Tempo-30-Regelungen anzuordnen.

 

2.Die Behörde für Inneres und Sport teilt dem Umwelt- und Verkehrsausschuss kontinuierlich die Umsetzung und Prüfungsergebnisse mit, sodass eine Nachvollziehbarkeit besteht und nachgesteuert werden kann.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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