21-4284.2

Tempo 30 vor der KITA Elbhalle - geänderte StVO anwenden

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4284 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.07.2018 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

In dem in der Betreffzeile genannten Antrag Drs. : 21-3045 hat der Regionalausschuss Finkenwerder  vor einem Jahr beschlossen, zu prüfen, inwieweit im Rahmen der ersten Verordnung  zur Änderung der StVO, streckenbezogen Tempo 30 vor der Kita Elbhalle (Finkenwerder Norderdeich 14) angeordnet werden kann. Die Behörde für Inneres und Sport hat dazu mitgeteilt, dass an einer Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung, zur einheitlichen Handhabung der Neuregelungen der StVO in Hamburg, gearbeitet wird. Bei vorliegen der Grundlagen, sollte die KITA Elbhalle anhand der  festgelegten Kriterien überprüft werden. Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung wurde nun die Novelle der Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorgelegt. Dazu eine Tabelle mit Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) im Bezirk, bei denen noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist und die nunmehr überprüft werden. Leider findet sich die KITA Elbhalle nicht wieder.    

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten, zu prüfen, ob das Verkehrszeichen 274

(Tempo 30km, Kindergarten, 150m, Mo-Fr. 6-19 h)  vor der KITA Elbhalle angeordnet werden kann und dies bei positiver Prüfung umzusetzen.

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion 51 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 19.07.2018 wie folgt Stellung:

 

„Die Prüfung der Sachlage ist erfolgt. Das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK 47) wird die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Einführung von Tempo 30 vor der Kita Elbhalle im Finkenwerder Norderdeich 14 gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 fertigen und dem Bezirk zur Durchführung übersenden.“

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.