21-4204

Prüfung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte Spitzbergenweg II Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3780.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.12.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.4

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Fachbehörde wird gebeten, auf Grund der Erweiterung der Möglichkeiten für die Anordnung

von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h den Bereich

vor der Elbkinder-KiTa Spitzbergenweg 40 für eine entsprechende Anordnung zu prüfen.

Hierbei möge insbesondere die Stellungnahme der Hochbahn aus Drs:20-6884 geprüft werden,

inwiefern eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab 70m vor einem Abbiegevorgang zu einer

Fahrtzeitverlängerung von 1 Minute führen kann.

Des Weiteren möge bei der Prüfung die veränderte Parkplatzsituation und das bereits heute

und zukünftig verstärkte Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden.

 

Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge zeitnah berichtet werden.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Einbindung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 38 zur o.g. Beschlussvorlage wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich wird auf die Antwort vom 27.12.2018 auf eine gleichlautende Drucksache (20-6884) verwiesen.

 

Gemäß der vorliegenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 ist festgelegt worden, wann streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden dürfen bzw. sie ausgeschlossen sind. Wie in der Beschlussvorlage richtig ausgeführt wird, ist die Bustaktung sowohl im Spitzbergenweg als auch in der Nordlandstraße zu hoch und erfüllt damit ein Ausschlusskriterium für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch wurde die Situation bei der Hamburger Hochbahn AG seinerzeit noch einmal geprüft.

 

Zum Ergebnis siehe nochmals nachfolgend zitierte Stellungnahme der Hochbahn:

 

„Die Stadtbuslinie 275 besitzt tagsüber einen 10-Minuten-Takt in beide Fahrtrichtungen. Innerhalb der morgendlichen Spitzenstunde (die relevante Uhrzeit von 7 - 8 Uhr) besitzt die Linie 275 in Fahrtrichtung "U Berne" sogar einen 5-Minuten-Takt (12 Fahrten in einer Stunde allein in Fahrtrichtung "U Berne"). Nach Einschätzung der HOCHBAHN müsste bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sowohl im Nordlandweg, als auch im Spitzbergenweg, die Fahrzeit je Fahrtrichtung voraussichtlich um eine Minute verlängert werden. Umlaufbedingt würde dies dazu führen, dass entlang der Linie 275 ein Mehrbedarf von einem Fahrzeug und mindestens ein zusätzlicher Dienst pro Tag entstehen. Da dies genau in die Hauptverkehrszeit fällt, müsste hierfür ein zusätzlicher Bus finanziert und beschafft werden. Dabei fallen für das Verkehrsunternehmen hohe Kosten an. Außerdem wird die Attraktivität des ÖPNV durch die längere Fahrzeit verschlechtert. Deshalb und aufgrund der betrieblichen Nachteile lehnen die Verkehrsbetriebe hier die Einführung von Tempo 30 ab.“

 

Der Regionalausschuss zitiert auf Seite -2- der Drs. eine Ausnahmeregelung nach den neuen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV):

 

„[…]in Ausnahmefällen kann eine Tempo 30-Strecke angeordnet werden. Dies ist z. B. dann der

Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke

dies berücksichtigt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt.“

 

Hierzu stellt die VD 51 fest, dass die neuen HRVV mit Stand 01.11.2021 noch nicht gültig sind und somit keine Verwendung findet, bzw. finden kann. Im Übrigen werden Stellungnahmen von anderen Behörden oder Instituten zu Fahrzeitangaben nicht von der Polizei kommentiert. Inwieweit sich zukünftige Bauvorhaben auf die Parkplatzsituation auswirken können, liegt im hypothetischen Bereich und kann somit nicht von der Polizei geprüft werden.

 

Neben des o.g. Sachverhalts zur Bustaktung verfügt die zur Frage stehende Kita nicht über einen direkten Zugang zur Straße. Dieser ist eine grundsätzliche Voraussetzung zur Errichtung einer Tempo 30-Strecke nach den HRVV. Zudem ist das Gelände komplett umzäunt, sodass die Kinder nicht auf die Straße laufen können. Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite liegen nicht vor.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen PK 38 wurde gebeten, einen Beitrag zu dieser Stellungnahme zu übermitteln. Diese wird nachfolgend kursiv dargestellt:

 

Gem. der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen, streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30km/h erweitert. Die Neuregelung ermöglicht solche Beschränkungen u.a. auch vor Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang sind Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Die Kindertagesstätte (Kita) im Spitzbergenweg 40 ist komplett eingezäunt und somit gegen ein unkontrolliertes Verlassen gesichert. Der Zugang zur Kita befindet sich im Spitzbergenweg und ist 30m von der Straße entfernt.

Vor der Kita befindet sich ein Parkplatz, dieser steht ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Im Umfeld der Kita befinden sich, im Spitzbergenweg, diverse öffentliche und kostenlose Parkmöglichkeiten in beidseitig vorhandenen Seitenstreifen. Zusätzliche Parkmöglichkeiten stehen im Nordlandweg, ebenfalls im Seitenstreifen, zur Verfügung. Eine Lichtzeichenanlage befindet sich in 70m Entfernung und ermöglicht das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn.

 

Fazit

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita im Spitzbergenweg 40 liegen (weiterhin) nicht vor. Eine Anordnung wäre somit unrechtmäßig und würde einer justiziablen Überprüfung nicht standhalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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