Sachstand der Umsetzung von Tempo-30-Strecken in der Nähe von Schulen (Antrag der SPD-, GRÜNE- und CDU-Fraktion)
Gem. §45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können in der Nähe von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern Tempo-30-Strecken eingerichtet werden.
In Hamburg gibt es bei der Umsetzung noch zahlreiche praktische Fragen zu klären. Mittlerweile wurde eine entsprechende Fachanweisung erlassen.
Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt befasst sich derzeit mit der Drucksache 21-4302. Um diese angemessen beraten zu können ist ein aktueller Sachstand zur Umsetzung des §45 StVO nötig.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung daher beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten:
1.die Behörde für Inneres und Sport um einen aktuellen Sachstandbericht zur Umsetzung der Einrichtung von Tempo-30-Strecken zu bitten. Dieser soll zeitnah mündlich im Ausschuss für Verkehr und Umwelt erfolgen.