Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen HRVV - § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung StVO - Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Januar 2022 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Die Fortschreibung (Stand 01.07.2022,) ist im Transparenzportal Hamburg (Veröffentlichungsdatum 09.08.2022) einsehbar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.