23-1276.1

Regelmäßige qualifizierte Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte unter Beteiligung der Bezirksversammlung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 22.01.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.205 den nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Abgabe einer Beschlussempfehlung überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport hat in seiner Sitzung am 08.01.2025 den Antrag mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - abgelehnt.

In mehreren Anfragen der Fraktionen in den vergangenen Jahren wurden deutliche Probleme in Unterkünften für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte benannt. Die Bezirksverwaltung hat in ihren Antworten selbst u. a. folgende Punkte bestätigt:

• Bauliche Mängel, einschließlich unbewohnbarer Gebäudeteile nach Wasserschäden.

• Beschwerden der Bewohner*innen über Hygiene, defekte Sanitäranlagen, fehlende Privatsphäre, Überbelegung und Konflikte mit Sicherheitsdiensten.

• Beschwerden von Mitarbeitenden über hohe Belastung, unzureichende Unterstützung sowie Probleme in der Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten oder externen Akteuren.

• Personelle Engpässe im Sozialmanagement, die dazu führten, dass Beratung, Betreuung oder Krisenbegleitung nicht zuverlässig gewährleistet werden konnten.

• Fehlende oder unzureichende Strukturen für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei längeren Aufenthalten, trotz bekannter Risiken für die psychische und soziale Entwicklung.

• Unklare oder unzureichend umgesetzte Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.

Diese dokumentierten Punkte zeigen, dass ein strukturiertes, regelmäßiges und transparentes Kontrollverfahren dringend notwendig ist, um Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

Hinweis auf den Bezirk Harburg:

Im Bezirk Hamburg-Harburg wurde bereits ein überfraktioneller Antrag verabschiedet, der auf eine Verbesserung der Transparenz, Kontrolle und Qualitätsstandards in Unterkünften für Geflüchtete abzielt. Auch dort wurde aufgrund dokumentierter Missstände die Notwendigkeit eines systematischen Vorgehens politisch anerkannt.

Für den Bezirk Hamburg-Mitte besteht eine vergleichbare Problemlage. Sowohl Bewohner*innen als auch Mitarbeitende haben wiederholt auf strukturelle Defizite hingewiesen. Regelmäßige, politisch begleitete Begehungen können wesentlich dazu beitragen, die Qualität der Unterbringung zu verbessern, Transparenz zu schaffen und frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen – im Sinne der Bewohnerinnen, der Mitarbeitenden und einer funktionierenden Verwaltungspraxis.

Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß §19(2) BezVG gebeten, in Abstimmung mit fördern & wohnen (f&w), dem Fachdienst Asylbewerberbetreuung sowie weiteren Trägern ein verbindliches Verfahren für regelmäßige Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte zu entwickeln und umzusetzen.
  2. Die Begehungen sollen mindestens zweimal jährlich in jeder Unterkunft stattfinden, in der Geflüchtete im Bezirk untergebracht sind – unabhängig vom Betreiber oder vom Unterbringungstyp.
  3. Gegenstand der Begehungen sollen insbesondere sein:
  • bauliche und infrastrukturelle Zustände (z. B. Schäden, unbewohnbare Gebäudeteile, Instandhaltungsrückstände),
  • hygienische und sanitäre Bedingungen sowie die allgemeine Versorgungslage,
  • Qualität, Präsenz und Erreichbarkeit des Sozialmanagements,
  • Arbeitsbedingungen und Einsatzpraxis des Sicherheitspersonals,
  • Schutzbedarfe und Versorgungssituation von Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Gruppen,
  • die aktuelle Beschwerdelage von Bewohner*innen sowie Mitarbeitenden (z. B. Überlastung, fehlende Unterstützung, strukturelle Probleme).
  1. An den Begehungen sollen Vertreter*innen der Fraktionen der Bezirksversammlung teilnehmen können.

Die Termine der Begehungen sind mindestens vier Wochen im Voraus bekanntzugeben.

  1. Über jede Begehung ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das mindestens folgende Inhalte umfasst:
  • alle geprüften Bereiche,
  • festgestellte Mängel,
  • dokumentierte Beschwerden der Bewohner*innen und ggf. Hinweise des Personals,
  • Auffälligkeiten im Bereich des Sicherheitsdienstes,
  • eine Einschätzung der sozialen Lage vor Ort,
  • Maßnahmenempfehlungen, benannte Verantwortlichkeiten und Fristen.
  1. Die Protokolle sind der Bezirksversammlung zeitnah vorzulegen.
    Erkannte Mängel sind durch das Bezirksamt unverzüglich an die Betreiber und zuständigen Dienststellen weiterzuleiten und mit verbindlicher Fristsetzung zur Behebung zu versehen.
    Über den Stand der Abarbeitung ist die Bezirksversammlung regelmäßig zu informieren.
  2. Das Bezirksamt wird ferner gebeten, erstmalig innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Begehung und im Anschluss jährlich einen Umsetzungs- und Erfahrungsbericht vorzulegen, der:
  • alle durchgeführten Begehungen auflistet,
  • die festgestellten Mängel dokumentiert,
  • den jeweiligen Abarbeitungsstand darstellt
  • sowie strukturelle Probleme (z. B. Personalengpässe im Sozialmanagement, Schwierigkeiten im Bereich der Sicherheitsdienste) benennt.

Ein Referent von Fördern und Wohnen sollte zum Thema „23-1276.1 Regelmäßige qualifizierte Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte unter Beteiligung der Bezirksversammlung“ seine Expertise in der Sitzung am 08.01.2026 einbringen. Die Sozialbehörde konnte kurzfristig keine Referent:innen zur Ausschusssitzung entsenden und hat stattdessen mit Schreiben vom 23.12.2025 die folgende Stellungnahme übermittelt:

„Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass regelmäßige Begehungen sämtlicher Unterkunftsstandorte im Bezirk Hamburg-Mitte aus organisatorischen und personellen Gründen nicht leistbar sind. Bereits die Anzahl von derzeit rund 43 Unterkunftsstandorten im Bezirk macht deutlich, dass ein solches Verfahren strukturell nicht umsetzbar ist.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Unterkünfte für Asyl- und Schutzsuchende sowie für Wohnungslose in erster Linie Unterbringungs- und Schutzräume darstellen. Wiederkehrende Begehungen durch externe Personen – auch durch Vertreter:innen der Bezirksversammlung – können die Privatsphäre der Bewohnenden beeinträchtigen und stehen dem Schutzgedanken dieser Einrichtungen entgegen.

Die Qualitätssicherung des Unterkunftsbetriebs erfolgt bereits über etablierte, geregelte und fachlich gesteuerte Strukturen, die eine kontinuierliche Kontrolle und Weiterentwicklung sicherstellen. Vor diesem Hintergrund sind Begehungen – wie auch bisher – ausschließlich in begründeten Einzelfällen, anlassbezogen und fachlich zielgerichtet sinnvoll und vertretbar.“

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

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