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Regelmäßige qualifizierte Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte unter Beteiligung der Bezirksversammlung (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.12

Sachverhalt

In mehreren Anfragen der Fraktionen in den vergangenen Jahren wurden deutliche Probleme in Unterkünften für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte benannt. Die Bezirksverwaltung hat in ihren Antworten selbst u. a. folgende Punkte bestätigt:

Bauliche Mängel, einschließlich unbewohnbarer Gebäudeteile nach Wasserschäden.

Beschwerden der Bewohner*innen über Hygiene, defekte Sanitäranlagen, fehlende Privatsphäre, Überbelegung und Konflikte mit Sicherheitsdiensten.

Beschwerden von Mitarbeitenden über hohe Belastung, unzureichende Unterstützung sowie Probleme in der Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten oder externen Akteuren.

Personelle Engpässe im Sozialmanagement, die dazu führten, dass Beratung, Betreuung oder Krisenbegleitung nicht zuverlässig gewährleistet werden konnten.

Fehlende oder unzureichende Strukturen für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei längeren Aufenthalten, trotz bekannter Risiken für die psychische und soziale Entwicklung.

Unklare oder unzureichend umgesetzte Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.

Diese dokumentierten Punkte zeigen, dass ein strukturiertes, regelmäßiges und transparentes Kontrollverfahren dringend notwendig ist, um Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

Hinweis auf den Bezirk Harburg:

Im Bezirk Hamburg-Harburg wurde bereits ein überfraktioneller Antrag verabschiedet, der auf eine Verbesserung der Transparenz, Kontrolle und Qualitätsstandards in Unterkünften für Geflüchtete abzielt. Auch dort wurde aufgrund dokumentierter Missstände die Notwendigkeit eines systematischen Vorgehens politisch anerkannt.

r den Bezirk Hamburg-Mitte besteht eine vergleichbare Problemlage. Sowohl Bewohner*innen als auch Mitarbeitende haben wiederholt auf strukturelle Defizite hingewiesen. Regelmäßige, politisch begleitete Begehungen können wesentlich dazu beitragen, die Qualität der Unterbringung zu verbessern, Transparenz zu schaffen und frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen im Sinne der Bewohnerinnen, der Mitarbeitenden und einer funktionierenden Verwaltungspraxis.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß §19(2) BezVG gebeten, in Abstimmung mit fördern & wohnen (f&w), dem Fachdienst Asylbewerberbetreuung sowie weiteren Trägern ein verbindliches Verfahren für regelmäßige Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte zu entwickeln und umzusetzen.
  2. Die Begehungen sollen mindestens zweimal jährlich in jeder Unterkunft stattfinden, in der Geflüchtete im Bezirk untergebracht sind unabhängig vom Betreiber oder vom Unterbringungstyp.
  3. Gegenstand der Begehungen sollen insbesondere sein:
  • bauliche und infrastrukturelle Zustände (z. B. Schäden, unbewohnbare Gebäudeteile, Instandhaltungsrückstände),
  • hygienische und sanitäre Bedingungen sowie die allgemeine Versorgungslage,
  • Qualität, Präsenz und Erreichbarkeit des Sozialmanagements,
  • Arbeitsbedingungen und Einsatzpraxis des Sicherheitspersonals,
  • Schutzbedarfe und Versorgungssituation von Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Gruppen,
  • die aktuelle Beschwerdelage von Bewohner*innen sowie Mitarbeitenden (z. B. Überlastung, fehlende Unterstützung, strukturelle Probleme).
  1. An den Begehungen sollen Vertreter*innen der Fraktionen der Bezirksversammlung teilnehmen können.

Die Termine der Begehungen sind mindestens vier Wochen im Voraus bekanntzugeben.

  1. Über jede Begehung ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das mindestens folgende Inhalte umfasst:
  • alle geprüften Bereiche,
  • festgestellte Mängel,
  • dokumentierte Beschwerden der Bewohner*innen und ggf. Hinweise des Personals,
  • Auffälligkeiten im Bereich des Sicherheitsdienstes,
  • eine Einschätzung der sozialen Lage vor Ort,
  • Maßnahmenempfehlungen, benannte Verantwortlichkeiten und Fristen.
  1. Die Protokolle sind der Bezirksversammlung zeitnah vorzulegen.
    Erkannte Mängel sind durch das Bezirksamt unverzüglich an die Betreiber und zuständigen Dienststellen weiterzuleiten und mit verbindlicher Fristsetzung zur Behebung zu versehen.
    Über den Stand der Abarbeitung ist die Bezirksversammlung regelmäßig zu informieren.
  2. Das Bezirksamt wird ferner gebeten, erstmalig innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Begehung und im Anschluss jährlich einen Umsetzungs- und Erfahrungsbericht vorzulegen, der:
  • alle durchgeführten Begehungen auflistet,
  • die festgestellten Mängel dokumentiert,
  • den jeweiligen Abarbeitungsstand darstellt
  • sowie strukturelle Probleme (z. B. Personalengpässe im Sozialmanagement, Schwierigkeiten im Bereich der Sicherheitsdienste) benennt.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Harburg

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