Regelmäßige qualifizierte Begehungen aller Unterkünfte für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte unter Beteiligung der Bezirksversammlung (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.12
In mehreren Anfragen der Fraktionen in den vergangenen Jahren wurden deutliche Probleme in Unterkünften für Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte benannt. Die Bezirksverwaltung hat in ihren Antworten selbst u. a. folgende Punkte bestätigt:
• Bauliche Mängel, einschließlich unbewohnbarer Gebäudeteile nach Wasserschäden.
• Beschwerden der Bewohner*innen über Hygiene, defekte Sanitäranlagen, fehlende Privatsphäre, Überbelegung und Konflikte mit Sicherheitsdiensten.
• Beschwerden von Mitarbeitenden über hohe Belastung, unzureichende Unterstützung sowie Probleme in der Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten oder externen Akteuren.
• Personelle Engpässe im Sozialmanagement, die dazu führten, dass Beratung, Betreuung oder Krisenbegleitung nicht zuverlässig gewährleistet werden konnten.
• Fehlende oder unzureichende Strukturen für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei längeren Aufenthalten, trotz bekannter Risiken für die psychische und soziale Entwicklung.
• Unklare oder unzureichend umgesetzte Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.
Diese dokumentierten Punkte zeigen, dass ein strukturiertes, regelmäßiges und transparentes Kontrollverfahren dringend notwendig ist, um Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Hinweis auf den Bezirk Harburg:
Im Bezirk Hamburg-Harburg wurde bereits ein überfraktioneller Antrag verabschiedet, der auf eine Verbesserung der Transparenz, Kontrolle und Qualitätsstandards in Unterkünften für Geflüchtete abzielt. Auch dort wurde aufgrund dokumentierter Missstände die Notwendigkeit eines systematischen Vorgehens politisch anerkannt.
Für den Bezirk Hamburg-Mitte besteht eine vergleichbare Problemlage. Sowohl Bewohner*innen als auch Mitarbeitende haben wiederholt auf strukturelle Defizite hingewiesen. Regelmäßige, politisch begleitete Begehungen können wesentlich dazu beitragen, die Qualität der Unterbringung zu verbessern, Transparenz zu schaffen und frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen – im Sinne der Bewohnerinnen, der Mitarbeitenden und einer funktionierenden Verwaltungspraxis.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Termine der Begehungen sind mindestens vier Wochen im Voraus bekanntzugeben.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.