22-1651

AfD fordert! Problemimmobilien im Bezirk Harburg konsequent sichern - Brandschutz und Gefahrenabwehr verbessern

Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 17

Sachverhalt

Der erneute Großbrand in einem seit Jahren leerstehenden Gebäudekomplex im Bezirk Harburg hat deutlich gemacht, dass von sogenannten Problemimmobilien weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen. Innerhalb weniger Jahre kam es dort bereits zum zweiten Brand. Neben der Gefährdung für Einsatzkräfte zeigte sich auch, dass die Löschwasserversorgung in abgelegenen Lagen schwierig ist.

Leerstehende und ungesicherte Gebäude entwickeln sich regelmäßig zu Anziehungspunkten für Vandalismus und unbefugtes Betreten. Dies erhöht nicht nur das Brandrisiko erheblich, sondern führt auch zu einer fortschreitenden Verwahrlosung und Belastung der umliegenden Quartiere.

Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung solcher Objekte wirken offenkundig nicht ausreichend oder greifen zu spät.

Die Sicherheit der Bürger und der Einsatzkräfte muss oberste Priorität haben. Wiederholte Brände in leerstehenden Gebäuden sind kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Der Bezirk braucht hier einen klaren Überblick und ein konsequentes Vorgehen, bevor weitere Schäden entstehen.

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert darzustellen, wie viele Problem- bzw. leerstehende Immobilien im Bezirk aktuell erfasst sind, nach welchen Kriterien diese als sicherheitsrelevant eingestuft werden, und in welchen Intervallen Kontrollen stattfinden.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu berichten, welche konkreten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einzäunung, Videoüberwachung, bauliche Sicherung) bei bekannten Problemimmobilien angeordnet wurden, und wie deren Einhaltung überprüft wird.
  3. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein verbindliches Konzept zum Umgang mit Problemimmobilien im Bezirk entwickelt werden kann, insbesondere mit klaren Vorgaben für Eigentümer zur Gefahrenabwehr.
  4. In Abstimmung mit Feuerwehr und Polizei ist darzustellen, ob die Löschwasserversorgung und Erreichbarkeit bei abgelegenen Objekten ausreichend gewährleistet ist, und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.
  5. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit Eigentümer stärker in die Pflicht genommen werden können, etwa durch Auflagen oder ordnungsrechtliche Maßnahmen, wenn von ihren Immobilien wiederholt Gefahren ausgehen.
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