22-0751.01

Antwort auf Kleine Anfrage der fraktionslosen Abg. Benizar Gündogdu betr.: Brandschutzmängel in einem Hochhaus am Soltauer Ring - Konsequenzen aus dem Feuerwehreinsatz vom 02.06.2025

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt


Am Abend des 02.06.2025 kam es in einem Hochhaus am Soltauer Ring in Hamburg-Wilstorf zu einem Brand, der durch starke Rauchentwicklung eine erhebliche Gefährdung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes darstellte. Medienberichte sowie Aussagen von Einsatzkräften der Feuerwehr deuten auf gravierende brandschutztechnische Mängel hin, darunter:

  • blockierte und dauerhaft geöffnete Rauchschutztüren,
  • zugeschraubte, nicht zu öffnende Fenster,
  • unzugängliche Schlauchkästen,
  • durch Unrat und Abstellgegenstände versperrte Fluchtwege.

Einsatzkräfte kritisierten öffentlich die Zustände im Gebäude, die eine schnelle und sichere Entlüftung und Rettung erheblich erschwerten. Die Evakuierung von rund 200 Menschen dauerte mehrere Stunden, 14 Personen mussten medizinisch behandelt werden, eine davon stationär.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksverwaltung:

  1. Wann fand die letzte brandschutztechnische Prüfung der Gebäude am Soltauer Ring 8,10 und 12 durch die zuständigen Behörden statt?
  2. Welche Mängel wurden dabei festgestellt, und welche Maßnahmen zur Behebung wurden ggf. angeordnet?
  3. Wurde die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. jederzeit verschließbare Rauchschutztüren, funktionierende Fenster, freie Flucht- und Rettungswege) regelmäßig kontrolliert?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Fenster im Treppenhausbereich dauerhaft verschraubt wurden und nicht zu öffnen sind? Wenn ja, wie wird dies brandschutzrechtlich bewertet?
  5. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Gefahrenlage in dem betroffenen Gebäude zu beseitigen?
  6. Welche rechtlichen Schritte sind gegen den Eigentümer bzw. die Verwaltung des entsprechenden Hauses eingeleitet oder geplant, falls Verstöße gegen das Brandschutzrecht vorliegen?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt insgesamt die Situation in den Hochhäusern am Soltauer Ring hinsichtlich der Sicherheit der dort lebenden Menschen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

26. Juni 2025


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten
Benizar Gündogdu, Drs. 22-0751, wie folgt Stellung:

  1. Wann fand die letzte brandschutztechnische Prüfung der Gebäude am Soltauer Ring 8,10 und 12 durch die zuständigen Behörden statt?


Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist eine Aufgabe gemäß § 6 Abs.4 Feuerwehrgesetzes i.V.m. der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau. Zuständig für die Durchführung ist die Feuerwehr Hamburg. Unabhängig davon wurde durch die Bauprüfabteilung am 06.06.2025 im Soltauer Ring 10 und im Soltauer Ring 12 am 12.06.2025 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Eine Überprüfung des Gebäudes Soltauer Ring 8 ist geplant.

  1. Welche Mängel wurden dabei festgestellt, und welche Maßnahmen zur Behebung wurden ggf. angeordnet?

Bei den Ortsbesichtigungen wurden brandschutztechnische Mängel vorgefunden, die teilweise (z.B. Brandlasten in den notwendigen Fluren und Treppenhäuser und aufgekeilte Rauchschutz- bzw. Brandschutztüren) sofort beseitigt wurden. Die Mängel an den Rauchabschnitten in den Treppenräumen, der Nachweis der wirksamen Entrauchung der Treppenräume sowie weitere festgestellte brandschutztechnische Mängel werden in einem Verfahren zur „Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ durch die Bauprüfabteilung mit Sofortvollzug angeordnet und durchgesetzt.

  1. Wurde die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. jederzeit verschließbare Rauchschutztüren, funktionierende Fenster, freie Flucht- und Rettungswege) regelmäßig kontrolliert?

Die regelmäßige Kontrolle der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen obliegt dem Eigentümer des Gebäudes. Die Feuerwehr überprüft die Gebäude entsprechend der Angaben unter Punkt 1. in einem Zeitabstand von 5 Jahren.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Fenster im Treppenhausbereich dauerhaft verschraubt wurden und nicht zu öffnen sind? Wenn ja, wie wird dies brandschutzrechtlich bewertet?

Die vorhandene Entrauchung der Treppenhäuser erfolgt innerhalb der 3 Rauchabschnitte der Treppenräume, wobei jeweils an oberster Stelle (zwischen dem 7. – 8. Geschoss und dem 11. – 12. Geschoss) eine permanente Öffnung (Lamellenfenster) zur Rauchableitung zur Verfügung steht. Die Nachströmung erfolgt über die Hauseingangstür. Damit diese Entrauchung wirksam ist, sind alle geschossweise vorhandenen Fenster in den Treppenräumen geschlossen zu halten (Kamineffekt).

Im weiteren Verfahren muss dieser Nachweis der wirksame Entrauchung der Treppenräume durch ein vom Eigentümer beauftragtes Brandschutzbüro überprüft und bestätigt werden.

  1. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Gefahrenlage in dem betroffenen Gebäude zu beseitigen?

Der Eigentümer wird mittels Anordnung mit Sofortvollzug zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Hierzu zählen z.B. Sofortmaßnahmen (wie z.B. das Bereitstellen einer Brandsicherheitswache, alle vorhandenen Keile an Rauchschutztüren/Brandschutztüren zu entfernen etc.), kurzfristige Maßnahmen (wie z.B. das ordnungsgemäße Wiederherstellen der Rauchabschnitte der Treppenräume, das Wiederherstellen der Beleuchtung im vom Brand betroffenen Treppenraumes etc.) und mittelfristige Maßnahmen (wie z.B. das ordnungsgemäße verschließen von Leitungsdurchführungen vom Treppenraum zum Flur entsprechend der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie, die Sicherung der Rauchabschnittstrennung des in den Treppenräumen vorhandenen Installationsschacht der alten Feuerlöschanlage oder der Ersatz des vom Brand zerstörten Wandhydranten im Erdgeschoss).

  1. Welche rechtlichen Schritte sind gegen den Eigentümer bzw. die Verwaltung des entsprechenden Hauses eingeleitet oder geplant, falls Verstöße gegen das Brandschutzrecht vorliegen?

Siehe Antwort unter Punkt 5.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt insgesamt die Situation in den Hochhäusern am Soltauer Ring hinsichtlich der Sicherheit der dort lebenden Menschen?

Bei Erfüllung der Maßnahmen aus der Anordnung zur Mängelbeseitigung bestehen seitens der bezirklichen Bauprüfabteilung keine brandschutztechnischen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der dort lebenden Menschen.

i.V. Queckenstedt

Lokalisation Beta
Soltauer Ring
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