22-1783

Stärkung und Schutz von Notwasserbrunnen im Bezirk Altona Dringlicher Antrag der AFD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Die Erfahrungen aus anderen Großstädten etwa Berlin zeigen, dass Straßen- und Notwasserbrunnen eine wichtige Rolle in der zivilen Notfall- und Katastrophenvorsorge spielen können. Sie ermöglichen eine netzunabhängige Versorgung der Bevölkerung mit Löschwasser und bei entsprechender Qualität auch mit Trinkwasser im Krisenfall.

Angesichts zunehmender Extremwetterlagen, möglicher Infrastrukturausfälle und wachsender Anforderungen an den Bevölkerungsschutz ist es geboten, auch im Bezirk Altona vorhandene Vorsorgestrukturen zu überprüfen und zu stärken. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Brunnen, die oberflächennahes Grundwasser fördern, vor Verunreinigungen geschützt werden. Missbräuchliche Nutzungen etwa zur Autowäsche gefährden nicht nur die Wasserqualität, sondern untergraben den Zweck dieser Einrichtungen.

Der Antrag folgt dem Grundsatz: Sicherheit, Vorsorge und Eigenverantwortung zu stärken, ohne neue Bürokratie oder unnötige Kosten zu verursachen.

Ziel ist eine sachliche Bestandsklärung und der verantwortungsvolle Umgang mit bestehender Infrastruktur im Interesse aller Bürger im Bezirk Altona.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordet, Folgendes umzusetzen:

  1. Der Bezirk nimmt eine Bestandsaufnahme der Notwasser- bzw. Straßenbrunnen vor, einschließlich ihres technischen Zustands, ihrer Nutzbarkeit und ihrer Einbindung in bestehende Katastrophenschutzkonzepte.
  1. In Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport sowie Hamburg Wasser wird geprüft, inwieweit diese Brunnen für die netzunabhängige Notversorgung der Bevölkerung mit Lösch- und ggf. Trinkwasser geeignet sind.
  1. Falls erforderlich werden geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen der Brunnen ergriffen, insbesondere durch klare Nutzungshinweise und ordnungsrechtliche Kontrollen, sowie regelmäßige Qualitätsprüfungen des geförderten Wassers sind sicherzustellen, soweit Brunnen im Krisenfall auch für die Trinkwasserversorgung vorgesehen sind.
  1. Der Bezirksversammlung wird über die Ergebnisse und ggf. notwendigen Handlungsbedarf berichtet.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 9.2
Anhänge

ohne

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