19-1648

Antrag FDP betr. Öffentliche Unterkünfte im Bezirk

Antrag

Sachverhalt

 

Bundesweit nehmen die Zahlen der Asylbewerber zu. Deshalb stehen auch die Hamburger Bezirke vor der Herausforderung, eine steigende Anzahl von Asylbewerbern unterzubringen. Die Tatsache, dass in den letzten Jahren viele Plätze in der öffentlichen Unterbringung- auch im Bezirk Harburg- abgebaut wurden, verschärft die Situation. Hinzu kommen Menschen, die Obdachlos sind oder aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Für alle gilt, dass diese Menschen untergebracht werden müssen. In der Vergangenheit ist es jedoch nicht in allen Fällen gelungen, die Unterbringung sozialverträglich zu gestalten und die Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen. Dies muss sich bei der zukünftigen Unterbringung ändern! Die Bezirkspolitik und Bevölkerung sind rechtzeitig in die Planungen zukünftiger Unterkünfte einzubinden. Bestehende Missstände und Konflikte in bereits vorhandenen Unterkünften, müssen benannt und gelöst werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt sich grundsätzlich der Verantwortung, geeignete Flächen für benötigte Unterkünfte in Harburg bereit zu stellen.
  2. Die Bezirksversammlung ist gemäß § 28 BezVG rechtzeitig bei Standortfragen zu beteiligen.
  3. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich gegenüber der Fachbehörde dafür ein, dass

-          ein Verteilungsschlüssel für die öffentliche Unterbringung entwickelt wird, der sich an den Erkenntnissen des vom Senat vorgelegten „Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ und den dort genannten Aufmerksamkeitsindikatoren orientiert.

-          basierend auf den Verteilungsschlüssel ein Handlungskonzept vorgelegt wird, welches die Planungen der Einrichtungen auf bedarfsgerechte, sozialverträgliche Plätze ausrichtet.

-          die vorhandenen Unterkünfte in Harburg evaluiert werden und der Bericht der Harburger Bezirksversammlung bis zum 02.01.2014 vorgelegt wird.

-          keine Unterkünfte im Bezirk Harburg entstehen, die die Anzahl von 100 Plätzen pro Unterkunft übersteigen, sofern es sich nicht um eine provisorische, kurzfristige Unterbringungsform handelt.

-          bei der Planung von neuen Unterkünften die Räumlichkeiten nach der Belegungsart ausgerichtet werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung vor Ablauf eines Anhörungsverfahrens nach § 28 BezVG und einer Entscheidung über einen Standort, eine öffentliche Anhörung durchführt.

 

 

 

 

Carsten Schuster, Viktoria Pawlowski