Wie steht es um den Ausbau städtisch betriebener Ladesäulen in Bergedorf?
Letzte Beratung: 25.05.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage der BAbg. Froh, Wegner und der CDU-Fraktion
Der Ausbau städtisch betriebener Ladesäulen in Bergedorf scheint nicht voran zu kommen. Die Bezirksversammlung hat in Ihrer Sitzung im November 2021 einen Antrag der SPD, Grünen, FDP-Koalition beschlossen (Drs. 21-1159), mit dem die Verwaltung u.a. aufgefordert wurde, ein Konzept für die Verdopplung der Ladepunkte zur Steigerung der Attraktivität der E-Mobilität im Bezirk Bergedorf zu erarbeiten, geeignete Standorte auszuwählen und dem Ausschuss für Verkehr und Inneres im ersten Quartal 2022 über den Stand der Planungen zu berichten.
Der Antragssteller der FDP wird in dem entsprechenden Protokoll wie folgt wieder gegeben: Die Ladeinfrastruktur solle bis 2022 verdoppelt werden. Ladestationen soll es auch an touristischen Hotspots der ländlichen Regionen geben.
Bereits im August 2021 hatte die Bezirksversammlung auf Empfehlung des Regionalausschusses beschlossen (Drs. 21-1000.2), dass die Bezirksamtsleitung prüfen möge, wo im Landgebiet neue, für die Allgemeinheit zugängliche, Standorte auf öffentlichem Grund eingerichtet werden können.
Der Wille der Bezirksversammlung, die Situation zu verbessern ist da, leider sieht die Praxis nicht so rosig aus. Wie eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion aus dem Januar 2023 (Drs. 22-10633) ergeben hat, gab es Hamburg weit städtischen Ladesäulen an 683 Standorten mit insgesamt 1.440 Ladepunkten (Stand 31. Dezember 2022). Davon befanden sich in Bergedorf lediglich 28 Standorte. Und noch enttäuschender ist die Auskunft, dass im Jahr 2022 lediglich zwei städtische Ladesäulen in Bergedorf neu errichtet wurden.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 13.03.2023 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wenn nein, warum nicht?
Zur Erstellung des Konzepts wurden Mittel des Klimaplans beantragt. Erst mit dieser Mittelbewilligung konnte eine externe Beauftragung zur Erstellung eines Konzepts erfolgen. Die Beauftragung erfolgt in Abstimmung zwischen BWI und dem Bezirksamt. Erst auf der Basis dieses Konzepts werden Standorte ermittelt werden.
Da zu dem genannten Zeitpunkt eine Zusage der beantragten Mittel noch nicht erfolgt war, gab es aus Sicht des Bezirksamtes keinen Sachstand zu berichten.
S. Antwort BWI zur Drs. 21-1000.03
Konkret liegt derzeit ein Antrag für die Ladesäule Zollenspieker Hauptdeich vor. Zum Zeitpunkt der Errichtung kann keine Aussage getroffen werden, da der Antrag noch nicht vollständig ist.
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